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Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen: Wie Unternehmen zu 85 oder 100 % verschont bleiben

Ein Unternehmen zu erben ist steuerlich eine andere Liga als ein Depot zu erben. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Betriebe zerschlagen werden, um Erbschaftsteuer zu zahlen, und stellt Betriebsvermögen deshalb weitgehend frei – unter Bedingungen, die über Jahre eingehalten werden müssen. Wer sie kennt und einhält, zahlt wenig oder nichts. Wer eine davon reißt, zahlt nach. Diese Seite erklärt das System in der Tiefe, die Sie als Erbe brauchen, um mit uns die richtigen Entscheidungen zu treffen.

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Was begünstigt ist

Begünstigt sind nach § 13b Abs. 1 ErbStG land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser zu mehr als 25 % beteiligt war – oder sich mit anderen Gesellschaftern durch Poolvereinbarung zusammengeschlossen hat. Wer 20 % an einer GmbH erbt und keinen Pool hat, bekommt keine Verschonung. Das ist einer der Punkte, den man zu Lebzeiten regeln kann.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 % (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Lohnsumme über 5 bzw. 7 Jahre halten, Behaltensfrist beachten
  • Verwaltungsvermögen ist der häufigste Stolperstein
  • Ab 26 Mio. € begünstigtem Vermögen: Abschmelzung oder Verschonungsbedarfsprüfung

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Regelverschonung und Optionsverschonung

Regelverschonung Optionsverschonung
Verschonungsabschlag 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) 100 % (§ 13a Abs. 10 ErbStG)
Behaltensfrist 5 Jahre 7 Jahre
Lohnsummenfrist / Mindestlohnsumme 5 Jahre / 400 % 7 Jahre / 700 %
Zulässiges Verwaltungsvermögen unter 90 % (sonst gar keine Verschonung) höchstens 20 %
Antrag automatisch unwiderruflicher Antrag

Bei der Regelverschonung bleiben 15 % steuerpflichtig; dafür gibt es einen gleitenden Abzugsbetrag von bis zu 150.000 € (§ 13a Abs. 2 ErbStG), der bei kleineren Betrieben den Rest oft auf null bringt. Die Optionsverschonung stellt das Unternehmen vollständig frei – ist aber an die 20 %-Grenze beim Verwaltungsvermögen und an längere Fristen gebunden. Der Antrag ist unwiderruflich. Wer ihn stellt und später die Lohnsumme reißt, kann nicht in die Regelverschonung zurück. Das ist eine Entscheidung, die wir mit Ihnen durchrechnen.

Die Lohnsumme

Die Verschonung setzt voraus, dass der Betrieb Arbeitsplätze erhält. Gemessen wird das an der Summe der gezahlten Löhne in den fünf (bzw. sieben) Jahren nach dem Erwerb im Vergleich zur durchschnittlichen Lohnsumme der fünf Jahre davor. Die Mindestlohnsumme ist nach Betriebsgröße gestaffelt (§ 13a Abs. 3 ErbStG): Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind von der Lohnsummenregelung ganz befreit; bei sechs bis zehn Beschäftigten gelten 250 % (Option: 500 %), bei elf bis fünfzehn 300 % (Option: 565 %), ab sechzehn die vollen 400 % (Option: 700 %). Wird die Mindestlohnsumme unterschritten, fällt der Verschonungsabschlag anteilig weg – nicht komplett.

Die Behaltensfrist

Innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren darf der Erbe den Betrieb nicht veräußern, aufgeben, wesentliche Betriebsgrundlagen verkaufen oder Überentnahmen tätigen (§ 13a Abs. 6 ErbStG). Passiert das doch, wird die Verschonung zeitanteilig rückgängig gemacht: Wer nach drei von fünf Jahren verkauft, verliert zwei Fünftel. Eine Reinvestition des Erlöses in begünstigtes Vermögen innerhalb von sechs Monaten heilt den Verstoß. Auch die Umwandlung der Rechtsform ist unter Bedingungen unschädlich – aber sie will vorher geprüft sein.

Das Verwaltungsvermögen

Nicht alles, was in einer Bilanz steht, ist begünstigt. Vermietete Grundstücke, Kunst, Wertpapiere, Beteiligungen unter 25 % und Finanzmittel oberhalb eines Freibetrags von 15 % des Unternehmenswerts gelten als Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 ErbStG). Es wird aus der Verschonung herausgerechnet und voll besteuert – mit einem Puffer von 10 % des begünstigten Vermögens, der als unschädlich gilt. Beträgt das Verwaltungsvermögen 90 % oder mehr, entfällt die Verschonung ganz. Und wer die Optionsverschonung will, darf die 20 %-Grenze nicht überschreiten. Verwaltungsvermögen ist der Punkt, an dem sich vor dem Erbfall am meisten gestalten lässt: durch Ausschüttung, durch Ausgliederung, durch Investition.

Die 26-Mio.-Grenze

Die volle Verschonung gilt bis zu einem begünstigten Vermögen von 26 Mio. € je Erwerber innerhalb von zehn Jahren. Darüber hat der Erbe die Wahl (§§ 13c, 28a ErbStG): Entweder der Verschonungsabschlag schmilzt ab – um einen Prozentpunkt je 750.000 € über der Grenze –, oder er beantragt eine Verschonungsbedarfsprüfung und legt offen, dass er die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann. Beide Wege sind komplex und für Familienunternehmen dieser Größe eine Frage der Nachfolgeplanung, nicht der Erklärung nach dem Erbfall.

Was das für die Erbschaftsteuererklärung heißt

Betriebsvermögen wird in einem eigenen Feststellungsverfahren bewertet – meist im vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG), bei dem der nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit einem gesetzlichen Faktor multipliziert wird, oder nach einem anerkannten Bewertungsverfahren. Dazu kommt die gesonderte Feststellung des Verwaltungsvermögens und der Ausgangslohnsumme. Das sind drei Stellschrauben, an denen das Finanzamt und der Erbe unterschiedlicher Meinung sein können, und drei Bescheide, die jeweils innerhalb eines Monats angegriffen werden müssen. Die Lohnsumme wird anschließend jahrelang überwacht; ein Verstoß ist dem Finanzamt anzuzeigen.

Wie tes tax Unternehmenserben begleitet

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax prüfen zuerst die Ausgangslage: Wie viel ist begünstigt, wie hoch ist die Verwaltungsvermögensquote, welche Lohnsumme ist zu halten. Daraus ergibt sich, ob die Optionsverschonung überhaupt in Reichweite ist und ob sie sinnvoll ist. Wir erstellen die Feststellungs- und die Erbschaftsteuererklärung, begleiten die Bewertung und überwachen mit Ihnen Lohnsumme und Behaltensfrist über die gesamte Laufzeit. Gesellschaftsrechtliche Fragen – Nachfolgeklauseln, Abfindungen weichender Erben, Poolvereinbarungen – bearbeiten wir gemeinsam mit den Rechtsanwälten von tes legal.

Und wenn der Erbfall noch nicht eingetreten ist: Die meisten Fehler bei der Unternehmenserbschaft entstehen nicht in der Erklärung, sondern Jahre davor. Wie eine steuerlich vorbereitete Nachfolge aussieht, zeigt die Seite Unternehmensnachfolge im Hub Vermögens- & Nachfolgeplanung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Muss ich das Unternehmen selbst weiterführen?

    Nein, die Geschäftsführung kann ein Fremdmanager übernehmen. Was Sie nicht dürfen: den Betrieb oder wesentliche Teile innerhalb der Behaltensfrist verkaufen oder aufgeben.

  • Was ist mit einer GmbH-Beteiligung von 15 %?

    Sie ist nur begünstigt, wenn eine Poolvereinbarung mit anderen Gesellschaftern besteht, durch die zusammen mehr als 25 % gebunden sind. Ohne Pool wird der Anteil wie Privatvermögen besteuert.

  • Kann ich den Betrieb umwandeln, ohne die Verschonung zu verlieren?

    Unter Bedingungen ja – etwa die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gegen Anteile. Jede Umwandlung innerhalb der Behaltensfrist sollte vorher geprüft werden, weil einzelne Vorgänge als Veräußerung gelten.

  • Die Lohnsumme wird nicht reichen. Was passiert?

    Der Verschonungsabschlag fällt anteilig weg, in dem Verhältnis, in dem die Mindestlohnsumme unterschritten wird. Bei Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten spielt die Lohnsumme keine Rolle.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

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    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
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    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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