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Familiengesellschaft und Familienpool: Vermögen zusammenhalten und trotzdem übertragen

Wer drei Mietshäuser und zwei Kinder hat, steht vor einer Rechenaufgabe, die nicht aufgeht. Jedes Haus einem Kind zu schenken ist ungerecht, alle Häuser beiden Kindern in Bruchteilen zu schenken erzeugt zwei Miteigentümergemeinschaften mit Streitpotenzial. Die Familiengesellschaft löst das: Das Vermögen wird in eine Gesellschaft eingebracht, und übertragen werden Anteile – so viel, so oft und mit so viel Mitsprache, wie die Eltern es wollen.

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Was eine Familiengesellschaft ist

Eine Familiengesellschaft – oft Familienpool genannt – ist eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter ausschließlich Familienmitglieder sind und deren Zweck die Verwaltung des Familienvermögens ist: Immobilien, Depots, Beteiligungen. Sie ist kein eigenes Steuersubjekt. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern nach ihrer Beteiligung zugerechnet, jeder versteuert seinen Anteil. Für die Schenkung- und Erbschaftsteuer wird ebenfalls durch die Gesellschaft hindurchgeschaut: Wer einen Anteil verschenkt, verschenkt anteilig die Immobilien dahinter – mit allen Befreiungen, die dafür gelten, etwa dem 10 %-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 10 Abs. 1 Satz 4, § 13d ErbStG).

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Anteile statt Objekte verschenken – Freibeträge lassen sich exakt ausnutzen
  • Stimmrechte und Entnahmeregeln bleiben bei der Elterngeneration
  • Schutz vor Schwiegerkindern, Gläubigern und Zersplitterung

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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GbR oder KG?

GbR KG (meist GmbH & Co. KG oder KG mit Eltern als Komplementär)
Gründung Formfrei; seit 2024 Eintragung als eGbR möglich und für Grundbesitz faktisch nötig (§ 47 Abs. 2 GBO) Handelsregister, notarielle Anmeldung
Haftung Alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt Kommanditisten nur mit ihrer Einlage
Geschäftsführung Grundsatz: alle gemeinsam; abweichende Regelung im Vertrag Komplementär führt; Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen
Kinder als Gesellschafter Volle Haftung – bei Minderjährigen problematisch Als Kommanditisten mit begrenzter Haftung – für Minderjährige geeignet
Aufwand Gering; keine Publizität Höher; Registerpflicht, ggf. Jahresabschluss
Steuerliche Falle – Gewerbliche Prägung, wenn nur eine GmbH Geschäftsführerin ist – dann gewerbliche Einkünfte, keine steuerfreie Veräußerung nach zehn Jahren

Für Immobilienvermögen mit erwachsenen Kindern ist die GbR oft ausreichend und schlank. Sobald Minderjährige beteiligt werden sollen oder das Vermögen Haftungsrisiken trägt, ist die KG der bessere Rahmen. Wer die KG wählt, muss die gewerbliche Prägung vermeiden: Führt ausschließlich eine GmbH die Geschäfte, gelten die Einkünfte als gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) – die Immobilien werden Betriebsvermögen, Gewerbesteuer fällt an, und der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren ist verloren. Die Lösung ist einfach: Ein Elternteil führt als Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis oder als natürlicher Komplementär.

Anteile schenken statt Objekte

Der Kern der Familiengesellschaft ist die Übertragung in Tranchen. Statt ein Haus im Wert von 900.000 € auf einmal zu übertragen und Schenkungsteuer auszulösen, überträgt jeder Elternteil dem Kind Anteile im Wert von 400.000 € – heute, und in zehn Jahren erneut. Die Anteile lassen sich auf den Euro genau bemessen, was bei Bruchteilen an einem Haus umständlich und bei mehreren Häusern kaum möglich ist. Mit einem Nießbrauch an den geschenkten Anteilen sinkt der Wert der Schenkung weiter, und die Eltern behalten die Erträge.

Bei Immobilien kommt hinzu: Die Einbringung in die Gesellschaft ist grunderwerbsteuerfrei, soweit die Einbringenden beteiligt bleiben (§ 5 Abs. 2 GrEStG); die Befreiung hält aber nur, wenn die Beteiligung zehn Jahre bestehen bleibt (§ 5 Abs. 3 GrEStG) – Anteilsübertragungen an Kinder innerhalb dieser Frist sind wegen der Befreiung für Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG) in der Regel unschädlich, im Einzelfall aber zu prüfen. Und die spätere Übertragung von Anteilen an die Kinder braucht keinen Notar, wenn die Gesellschaft das Grundstück hält – die Immobilie wechselt nicht den Eigentümer, nur die Gesellschaft ihre Gesellschafter.

Stimmrechte und Entnahmen: Die Eltern behalten das Steuer

Was die Familiengesellschaft von der Direktschenkung unterscheidet, steht im Gesellschaftsvertrag. Er kann Stimmrechte von der Kapitalbeteiligung lösen – die Eltern halten 10 % des Kapitals und 60 % der Stimmen. Er kann Entnahmen begrenzen, sodass die Kinder nur die Erträge erhalten, die der Vertrag freigibt. Er kann Verfügungen über Anteile an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung binden. Und er kann regeln, wer Geschäftsführer ist und wie lange. Die Kinder werden Eigentümer, ohne dass die Eltern die Kontrolle abgeben. Steuerlich ist das anerkannt, solange die Kinder tatsächlich Gesellschafter mit eigenen Rechten sind und nicht bloß auf dem Papier.

Schutz vor Schwiegerkindern und Gläubigern

Zwei Klauseln gehören in jeden Familiengesellschaftsvertrag. Die Güterstandsklausel verpflichtet die Gesellschafter, mit ihren Ehegatten Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, die den Gesellschaftsanteil aus dem Zugewinnausgleich herausnimmt – sonst landet bei der Scheidung eines Kindes die Hälfte der Wertsteigerung beim Schwiegerkind. Die Abfindungsklausel regelt, was ein Gesellschafter erhält, wenn er ausscheidet oder wenn ein Gläubiger seinen Anteil pfändet: einen Abschlag auf den Verkehrswert, gestreckt über Jahre. Das macht den Anteil für Gläubiger unattraktiv und hält das Vermögen zusammen. Dazu kommen Nachfolgeklauseln für den Todesfall und ein Ausschluss von Verfügungen an Nichtfamilienmitglieder.

Was die Familiengesellschaft nicht ist

Sie ist kein Steuersparmodell im laufenden Betrieb: Die Einkünfte werden weiterhin bei den Gesellschaftern mit deren persönlichem Steuersatz besteuert. Wer laufende Steuerersparnis sucht, schaut auf die vermögensverwaltende GmbH – mit ihren eigenen Nachteilen. Sie ist auch kein Ersatz für ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht. Und sie ist nur so gut wie ihr Vertrag: Ein Muster aus dem Internet erzeugt eine Gesellschaft, aber keinen Schutz.

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen zuerst, ob die Familiengesellschaft für Ihr Vermögen der richtige Rahmen ist – oder ob Einzelschenkungen mit Nießbrauch dasselbe einfacher leisten. Dann klären wir Rechtsform, Einbringung und den Übertragungsplan über die nächsten zehn bis zwanzig Jahre. Den Gesellschaftsvertrag mit Stimmrechts-, Entnahme-, Güterstands- und Abfindungsklauseln gestalten die Rechtsanwälte von tes legal. Nach der Gründung übernehmen wir die laufende Feststellungserklärung und die Schenkungsteuererklärungen für jede Tranche.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Ab welchem Vermögen lohnt sich eine Familiengesellschaft?

    Als Faustregel ab mehreren Immobilien oder einem Vermögen, das die Freibeträge der Kinder deutlich übersteigt. Bei einem einzelnen Objekt ist die Direktschenkung mit Nießbrauch meist einfacher.

  • Können auch minderjährige Kinder Gesellschafter werden?

    Ja, in der KG als Kommanditisten. Für die Beteiligung ist in der Regel ein Ergänzungspfleger und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. In der GbR ist die Beteiligung Minderjähriger wegen der persönlichen Haftung nicht zu empfehlen.

  • Muss die Familiengesellschaft Gewerbesteuer zahlen?

    Nicht, solange sie ausschließlich Vermögen verwaltet und nicht gewerblich geprägt ist. Wer Immobilien in kurzer Folge kauft und verkauft oder eine GmbH als alleinige Geschäftsführerin einsetzt, riskiert die Gewerblichkeit.

  • Was passiert mit der Gesellschaft, wenn die Eltern sterben?

    Das regelt der Gesellschaftsvertrag über Nachfolgeklauseln. Die Anteile gehen auf die im Vertrag bestimmten Nachfolger über – meist die Kinder als bereits beteiligte Gesellschafter. Erbschaftsteuerlich gelten für die Anteile dieselben Befreiungen wie für das Vermögen dahinter.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
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    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Einkommensteuer

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    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

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