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Was kostet der Steuerberater? Die StBVV, verständlich erklärt

Die Frage nach den Kosten wird selten offen beantwortet. Dabei ist die Antwort in einer Verordnung nachlesbar: Steuerberater dürfen nicht frei kalkulieren, sondern rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – für jeden Berater dieselbe. Was von Kanzlei zu Kanzlei variiert, ist der Ermessensspielraum innerhalb der Rahmen und die Frage, welche Leistungen überhaupt anfallen. Diese Seite erklärt das System. Die Zahl für Ihren Fall nennen wir Ihnen in der Erstberatung – schriftlich und bevor Sie sich entscheiden.

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

Schildern Sie uns Ihren Fall zum Thema Steuererklärungen & Beratung – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Konkrete Zahlen gibt es in der Erstberatung.

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Über 13.000 bewertete Fälle

Drei Gebührenarten

Die Wertgebühr

Der Regelfall. Die Gebühr hängt von einem Gegenstandswert ab – bei der Einkommensteuererklärung etwa die Summe der positiven Einkünfte, bei der Bilanz der Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresleistung – und wird aus einer der Tabellen A bis D der StBVV abgelesen. Jede Tabelle ordnet einem Gegenstandswert eine „volle Gebühr“ zu. Davon berechnet der Steuerberater einen Anteil in Zehnteln oder Zwanzigsteln, den das Gesetz als Rahmen vorgibt: für die Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 der Tabelle A (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Innerhalb des Rahmens bestimmt der Berater den Satz nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (§ 11 StBVV). Ein einfacher Fall liegt am unteren Rand, ein komplexer am oberen. Die Mittelgebühr ist der Ausgangspunkt, wenn nichts Besonderes vorliegt.

Die Zeitgebühr

Für Tätigkeiten ohne sinnvollen Gegenstandswert – Beratungsgespräche, Prüfung von Bescheiden, Korrespondenz mit dem Finanzamt, Betriebsprüfungsbegleitung – gilt die Zeitgebühr: 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV). Auch hier liegt der Satz innerhalb des Rahmens im Ermessen und wird vorher vereinbart.

Die Pauschalvergütung

Für laufende Tätigkeiten – Buchführung, Lohnabrechnung, laufende Beratung – kann eine Pauschale vereinbart werden, schriftlich und für mindestens ein Jahr (§ 14 StBVV). Einmalige Erklärungen und Abschlüsse dürfen nicht pauschaliert werden. Was der Steuerberater aber kann: den Zehntelsatz vorab verbindlich festlegen und so die Gebühr auf den Euro nennen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wertgebühr, Zeitgebühr, Pauschale – die drei Gebührenarten der StBVV
  • Gegenstandswert × Tabelle × Zehntelsatz, verständlich erklärt
  • Drei typische Konstellationen mit Kostenrahmen
  • Steuerberaterkosten sind teilweise absetzbar

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Steuererklärungen & Beratung. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Die wichtigsten Rahmen im Überblick

Leistung Rahmen Tabelle Gegenstandswert
Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte) 1/10 bis 6/10 A Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €
Anlage V – Überschussermittlung Vermietung 1/20 bis 12/20 A Einnahmen oder Werbungskosten (der höhere Betrag), mindestens 8.000 €
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 5/10 bis 30/10 B Betriebseinnahmen oder -ausgaben (der höhere Betrag), mindestens 17.500 €
Jahresabschluss (Bilanz mit GuV) 10/10 bis 40/10 B Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresleistung
Laufende Buchführung 2/10 bis 12/10 C Jahresumsatz (Gebühr je Monat)
Körperschaftsteuererklärung 2/10 bis 8/10 A Einkommen vor Verlustabzug, mindestens 16.000 €
Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung 2/10 bis 10/10 A Rohwert des Erwerbs, mindestens 16.000 €
Beratung, Bescheidprüfung, Finanzamtskorrespondenz Zeitgebühr – 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde

Dazu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer und Auslagen (Post- und Telekommunikationspauschale, § 16 StBVV). Die Tabellen sind öffentlich – jeder kann nachrechnen, was der Steuerberater berechnet hat.

Drei typische Konstellationen – und was die Gebühr treibt

Angestelltenpaar mit einer vermieteten Wohnung

Zwei Lohnsteuerbescheinigungen, Kapitalerträge, eine Anlage V. Anfallende Leistungen: die Einkommensteuererklärung (Tabelle A, Gegenstandswert Summe der Einkünfte) und die Überschussermittlung für die Wohnung (Tabelle A, Gegenstandswert Mieteinnahmen). Bei geordneten Unterlagen liegt der Zehntelsatz im unteren bis mittleren Bereich. Treiber nach oben: Auslandsbezug, Aktienoptionen, erstes Vermietungsjahr mit Kaufpreisaufteilung.

Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Anfallende Leistungen: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Tabelle B), die Einkommensteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, ggf. die Gewerbesteuererklärung. Wenn wir auch die laufende Buchführung übernehmen, kommt Tabelle C monatlich hinzu. Treiber: Zahl der Belege, Qualität der Vorarbeit, Umsatzsteuer-Sonderfälle (Kleinunternehmer, Auslandsleistungen, Reverse Charge).

GmbH mit Gesellschafter-Geschäftsführer

Anfallende Leistungen: Jahresabschluss (Tabelle B), Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung der GmbH, Offenlegung, E-Bilanz – und die private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers mit Gehalt und Ausschüttungen. Treiber: Bilanzsumme, Umsatz, Anzahl der Gesellschaften (Holding!), Komplexität der Geschäftsvorfälle. Hier ist die Erstberatung kein Formalismus: Zwei Gesellschaften kosten in der Regel doppelt, und das gehört vorher auf den Tisch.

Wann sich der Steuerberater rechnet – und wann nicht

Nicht jeder braucht uns. Wer ein Gehalt, keine weiteren Einkünfte und keine Besonderheiten hat, kommt mit ELSTER oder einer Steuersoftware aus – das sagen wir Ihnen im Erstgespräch. Der Steuerberater rechnet sich, wenn eines davon zutrifft:

  • Einkünfte aus Vermietung – die Werbungskosten und die AfA-Basis entscheiden über Jahre.

  • Selbständigkeit oder Gesellschaftsbeteiligung – Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und Gestaltungsfragen, die Software nicht stellt.

  • Auslandsbezug – Doppelbesteuerungsabkommen, Anlage N-AUS, ausländische Kapitalerträge.

  • Ereignisse mit Gestaltungsbedarf – Abfindung, Immobilienverkauf, Erbschaft, Schenkung, Unternehmensgründung.

  • Ein Bescheid, der von der Erklärung abweicht, oder eine Betriebsprüfung.

  • Keine Zeit oder keine Lust – auch das ist ein legitimer Grund, und die längere Abgabefrist gibt es dazu.

In diesen Fällen liegt die Gebühr erfahrungsgemäß unter dem, was eine übersehene Position oder ein ungeprüfter Bescheid kostet. Ob das für Sie gilt, rechnen wir Ihnen vor.

Sind Steuerberaterkosten absetzbar?

Teilweise. Soweit die Kosten auf die Ermittlung von Einkünften entfallen – Anlage V, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Anlage N, Anlage KAP –, sind sie Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Der Anteil für das Ausfüllen des Mantelbogens und für private Angelegenheiten ist seit 2006 nicht mehr abziehbar. Die Finanzverwaltung akzeptiert eine Aufteilung; bei gemischten Rechnungen bis 100 € kann der volle Betrag den Werbungskosten zugeordnet werden. Kosten für die Erbschaftsteuererklärung sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Für Unternehmen sind sämtliche Steuerberaterkosten Betriebsausgaben.

So bekommen Sie Ihre Kostenübersicht

Sie beschreiben in der Anfrage kurz Ihre Situation – Einkunftsarten, Immobilien, Gesellschaften, Besonderheiten. Steuerberater Florian Enders oder ein Mitglied des Teams meldet sich, klärt offene Punkte und schickt Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht nach StBVV mit den anfallenden Leistungen und dem Zehntelsatz. Danach entscheiden Sie. Kein Kleingedrucktes, keine Nachberechnung – der Satz, der auf dem Papier steht, gilt.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Darf ein Steuerberater günstiger sein als die StBVV?

    Ja, seit 2020 kann eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden, wenn sie in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4 Abs. 3 StBVV). Höhere Gebühren als die Höchstsätze brauchen eine schriftliche Vereinbarung.

  • Warum kostet die Steuererklärung bei hohem Einkommen mehr, obwohl die Arbeit dieselbe ist?

    Weil die Wertgebühr am Gegenstandswert hängt – das ist die gesetzliche Systematik, kein Aufschlag der Kanzlei. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit dem Wert Bedeutung und Haftungsrisiko steigen. Innerhalb des Rahmens berücksichtigen wir den tatsächlichen Aufwand über den Zehntelsatz.

  • Was kostet der Erstkontakt?

    Nichts. Sie fragen über das Kontaktformular oder per E-Mail an steuer@tes-partner.de einen 15-minütigen Kennenlerntermin an – kostenlos; wir klären Anliegen und Rahmen. Wer direkt in die Sache einsteigen will, bucht online die 60-minütige Erstberatung. Sie kostet 297,50 € inkl. MwSt. – der Preis steht vor der Buchung fest, nicht erst auf der Rechnung.

  • Bekomme ich vorher eine verbindliche Zahl?

    Ja. Die Kostenübersicht nennt Leistungen, Gegenstandswerte und Zehntelsätze. Ändert sich der Umfang – etwa weil eine zweite Immobilie hinzukommt –, sprechen wir vorher darüber, nicht auf der Rechnung.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

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    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

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Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
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Unternehmensnachfolge

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Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

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0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
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Nachfolgeplanung

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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Einkommensteuer

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