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Erbschaftsteuererklärung – wer sie abgeben muss und wie sie fehlerfrei beim Finanzamt landet

Der Brief vom Finanzamt kommt meist dann, wenn der Alltag gerade wieder anfängt. Darin steht eine Frist, ein Formularpaket und die Aufforderung, den Nachlass zu erklären. Viele Erben wissen an diesem Punkt nicht, ob sie überhaupt etwas hätten melden müssen, was jetzt genau verlangt wird und ob am Ende Steuer anfällt. Diese Seite ordnet das. Und wenn Sie es nicht selbst machen wollen: Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax übernehmen die Erklärung komplett – von der Anzeige bis zum geprüften Bescheid.

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Zwei Pflichten, zwei Fristen: Anzeige und Erklärung

Das Erbschaftsteuergesetz kennt zwei getrennte Schritte, die im Alltag ständig verwechselt werden.

Die Anzeige nach § 30 ErbStG

Jeder, der etwas von Todes wegen erwirbt, muss das dem Finanzamt anzeigen – innerhalb von drei Monaten, nachdem er vom Erwerb erfahren hat. Die Anzeige ist formlos: ein kurzes Schreiben mit Namen und Anschrift von Erblasser und Erwerber, Todestag, Gegenstand und Wert des Erwerbs, Rechtsgrund (Testament, gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis) und Verwandtschaftsverhältnis reicht.

Die Anzeige entfällt, wenn ein deutsches Gericht oder ein deutscher Notar das Testament eröffnet hat und sich daraus eindeutig ergibt, wer in welchem Verhältnis zum Erblasser erbt. Diese Ausnahme gilt aber nicht, wenn zum Nachlass Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehören (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Wer eine Immobilie erbt, muss also anzeigen – auch bei notariellem Testament.

Unabhängig davon melden Banken, Versicherer und Depotbanken den Todesfall und die Vermögensstände an das Finanzamt (§ 33 ErbStG). Das Finanzamt weiß also in der Regel früh, dass ein Erbfall vorliegt. Die eigene Anzeige ist trotzdem Pflicht – ihr Fehlen kann als leichtfertige Steuerverkürzung gewertet werden, wenn später Steuer festgesetzt wird.

Die Erklärung nach § 31 ErbStG

Die eigentliche Erbschaftsteuererklärung geben Sie erst ab, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Dann aber verbindlich. Die Frist setzt das Finanzamt selbst, sie muss mindestens einen Monat betragen. In der Praxis stehen meist ein bis drei Monate im Schreiben. Eine Verlängerung ist möglich und wird bei nachvollziehbarem Grund – Bewertung einer Immobilie, Unterlagen aus dem Ausland, laufende Erbauseinandersetzung – üblicherweise gewährt. Wichtig ist, sie vor Fristablauf zu beantragen.

Mehrere Erben können eine gemeinsame Erklärung abgeben (§ 31 Abs. 4 ErbStG). Ist ein Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter bestellt, gibt dieser die Erklärung ab (§ 31 Abs. 5 ErbStG).

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Anzeige binnen 3 Monaten (§ 30 ErbStG), Erklärung erst nach Aufforderung (§ 31 ErbStG)
  • Bei mehreren Erben genügt eine gemeinsame Erklärung
  • Typische Fehler: Bewertung, vergessene Nachlassverbindlichkeiten, Vorschenkungen
  • Wir übernehmen den Fall komplett – von den Unterlagen bis zum Bescheid

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Erbschaftsteuer. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Wer muss die Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich jeder Erwerber, den das Finanzamt anschreibt. Das sind nicht nur Erben. Auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, die ihren Pflichtteil geltend machen, und Begünstigte einer Lebensversicherung erwerben „von Todes wegen“ (§ 3 ErbStG) und können zur Erklärung aufgefordert werden.

Eine häufige Frage: „Mein Erbe liegt unter dem Freibetrag – muss ich trotzdem?“ Ja, wenn das Finanzamt Sie auffordert. Das Finanzamt kennt zu diesem Zeitpunkt oft nur die Bankmeldungen, nicht den vollständigen Nachlass, und will den Wert selbst prüfen. Die Erklärung ist dann der Weg, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass keine Steuer anfällt. Wer nicht aufgefordert wird, muss keine Erklärung abgeben – die Anzeige aber sehr wohl.

Welche Unterlagen wir brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto weniger Rückfragen vom Finanzamt und desto kürzer das Verfahren. Für die Erbschaftsteuererklärung benötigen wir in der Regel:

  • Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, Erbschein (falls vorhanden)

  • Aufforderungsschreiben des Finanzamts mit Steuernummer und Frist

  • Kontoauszüge und Depotaufstellungen aller Banken zum Todestag

  • Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Mietverträge, Wohnflächenangaben und Baujahr zu jeder Immobilie

  • Bei Unternehmensbeteiligungen: letzter Jahresabschluss, Gesellschaftsvertrag, Beteiligungsübersicht

  • Lebensversicherungen, Rentenansprüche, Sterbegeld, offene Forderungen des Erblassers

  • Nachlassverbindlichkeiten: Darlehen, offene Rechnungen, Steuerschulden, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse

  • Belege zu Bestattung, Grabstätte und Nachlassabwicklung – oder der Verzicht darauf zugunsten der Pauschale von 15.000 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)

  • Schenkungen des Erblassers an Sie in den letzten zehn Jahren (§ 14 ErbStG)

Kontoauszüge zum Todestag erhalten Sie von Ihrer Bank auf Anforderung, Grundbuchauszüge beim Grundbuchamt. Wir sagen Ihnen vorab, welche Unterlagen für Ihren Fall nötig sind.

Typische Fehler, die Geld kosten

Die Formulare sind ausfüllbar. Der Fehler liegt selten im Formular, sondern in dem, was nicht drinsteht:

  • Immobilienwert übernommen statt geprüft. Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert in einem eigenen, typisierten Verfahren. Wer keine eigenen Angaben zu Zustand, Lage und Mieten macht, bekommt den Typisierungswert – oft über dem Marktwert. Mehr dazu auf der Seite Erbschaftsteuer & Immobilien.

  • Nachlassverbindlichkeiten vergessen. Darlehen, Pflichtteile, Vermächtnisse, Steuerschulden des Erblassers – alles mindert den steuerpflichtigen Erwerb.

  • Versorgungsfreibetrag nicht beantragt oder falsch gekürzt. Ehegatten und Kinder erhalten neben dem Freibetrag einen besonderen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG), der um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt wird. Diese Kürzung rechnet das Finanzamt nicht immer richtig.

  • Vorschenkungen nicht angegeben. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer sie verschweigt, riskiert eine Änderung des Bescheids und ein Steuerstrafverfahren.

  • Steuerbefreiungen übersehen. Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG), 10 %-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG), Hausrat, Betriebsvermögen – sie müssen erklärt werden, das Finanzamt sucht nicht danach.

  • Frist verstreichen lassen. Verspätungszuschläge (§ 152 AO) und Schätzung sind die Folge. Ein Antrag auf Fristverlängerung dagegen kostet einen kurzen Brief.

So läuft die Erbschaftsteuererklärung mit tes tax

  1. Fristen-Check am ersten Tag. Sie senden uns das Schreiben des Finanzamts. Wir prüfen, was drängt, und beantragen Verlängerung, wo nötig.

  2. Unterlagen und Bewertung. Sie laden Ihre Dokumente digital hoch oder bringen sie in Frankfurt oder Liederbach vorbei. Wir werten den Nachlass aus, prüfen jede Immobilie auf den Grundbesitzwert und klären, wo ein Gutachten nach § 198 BewG sinnvoll ist.

  3. Erklärung und Einreichung. Wir erstellen die Erklärung mit allen Freibeträgen, Befreiungen und Verbindlichkeiten, stimmen sie mit Ihnen ab und reichen sie ein. Bei Erbengemeinschaften koordinieren wir die gemeinsame Erklärung.

  4. Bescheidprüfung. Der Bescheid geht bei uns ein. Wir vergleichen ihn Position für Position mit der Erklärung. Weicht das Finanzamt ab, legen wir binnen der Monatsfrist Einspruch ein.

Wird es zivilrechtlich kompliziert – Streit in der Erbengemeinschaft, Pflichtteilsforderungen, Testamentsauslegung – arbeiten wir mit den Rechtsanwälten von tes legal im selben Haus zusammen. Sie müssen niemandem zweimal erklären, worum es geht.

Was kostet die Erbschaftsteuererklärung?

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses vor Abzug der Schulden. Was das für Ihren Fall bedeutet, rechnen wir Ihnen in der Erstberatung vor – schriftlich und bevor Sie sich entscheiden. Wie die Berechnung funktioniert, erklärt die Seite Was kostet die Erbschaftsteuererklärung beim Steuerberater?

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Die Frist im Schreiben ist fast abgelaufen. Ist es zu spät?

    Nein. Wir übernehmen laufende Fälle und beantragen die Fristverlängerung. Wichtig ist, dass der Antrag vor Ablauf beim Finanzamt ist. Schicken Sie uns das Schreiben, wir kümmern uns um den Rest.

  • Muss jeder Miterbe eine eigene Erklärung abgeben?

    Nicht zwingend. Die Miterben können eine gemeinsame Erklärung abgeben, die alle unterschreiben. Besteuert wird trotzdem jeder Miterbe einzeln nach seinem Anteil. Bei zerstrittenen Erbengemeinschaften ist die getrennte Erklärung oft der praktikablere Weg.

  • Ich habe die Anzeige nach § 30 ErbStG versäumt. Was jetzt?

    Nachholen, sofort. Die Anzeige ist formlos möglich. Solange das Finanzamt noch nicht selbst tätig geworden ist, hat das in der Regel keine weiteren Folgen. Wir formulieren die Anzeige für Sie mit.

  • Kann ich die Erklärung selbst machen und nur den Bescheid prüfen lassen?

    Ja, das bieten wir an. Sinnvoll ist das bei überschaubaren Nachlässen ohne Immobilien und ohne Unternehmensanteile. Sobald Grundbesitz im Spiel ist, lohnt sich die Begleitung ab der Erklärung, weil die Bewertung dort entschieden wird – nicht erst im Einspruch.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

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    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
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    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

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Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Bewertung
    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

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