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GmbH-Geschäftsführer und Steuern: Was das Finanzamt prüft – und wie die Vergütung Bestand hat

Der Gesellschafter-Geschäftsführer verhandelt mit sich selbst. Er legt als Gesellschafter fest, was er als Geschäftsführer verdient, welchen Wagen er fährt und welche Pension er bekommt. Das Finanzamt weiß das und schaut bei jeder Betriebsprüfung genau hin: Alles, was die GmbH ihrem Gesellschafter zuwendet und einem fremden Geschäftsführer nicht gewähren würde, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die Folge: Die GmbH verliert den Betriebsausgabenabzug, der Gesellschafter versteuert einen Kapitalertrag. Mit den richtigen Vereinbarungen ist das vermeidbar – vorausgesetzt, sie stehen vorher auf Papier.

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Die Grundregel: vorher, schriftlich, klar, durchgeführt

Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer – ab 50 % der Stimmrechte oder mit gleichgerichteten Interessen anderer Gesellschafter – gilt ein formelles Rückwirkungsverbot: Jede Vereinbarung zwischen GmbH und Geschäftsführer muss vor dem Zeitraum getroffen sein, für den sie gilt. Sie muss zivilrechtlich wirksam sein – bei Verträgen des Geschäftsführers mit sich selbst braucht es die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) im Gesellschaftsvertrag und im Handelsregister. Sie muss klar und eindeutig sein – eine Tantieme „nach Ermessen“ ist keine Vereinbarung. Und sie muss tatsächlich durchgeführt werden – ein Gehalt, das monatelang nicht ausgezahlt und auf ein Verrechnungskonto gebucht wird, spricht gegen die Ernsthaftigkeit. Fehlt eines dieser Merkmale, ist die Zuwendung eine vGA, unabhängig von ihrer Höhe.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Grundregel: vorher, schriftlich, klar vereinbart und tatsächlich durchgeführt
  • Angemessenheit der Vergütung – was das Finanzamt vergleicht
  • Tantieme: höchstens 50 % des Gewinns, max. 25 % der Gesamtvergütung
  • vGA-Checkliste für Pensionszusage, Dienstwagen, Darlehen

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Angemessenheit der Vergütung

Ist die Vereinbarung formal in Ordnung, prüft das Finanzamt die Höhe. Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position bekäme. Anhaltspunkte liefern Gehaltsstrukturuntersuchungen nach Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl, die Ertragslage der GmbH und das Verhältnis der Gesamtausstattung zum Gewinn – als Faustregel sollte der GmbH nach Abzug der Geschäftsführervergütung noch ein angemessener Gewinn bleiben. Es gibt eine Bandbreite, keinen Punktwert; erst was die Bandbreite deutlich überschreitet, ist vGA. Wer mehrere Geschäftsführer hat oder als Geschäftsführer nur in Teilzeit tätig ist, muss die Vergütung entsprechend anpassen.

Zur Gesamtausstattung zählen alle Bestandteile: Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage, Dienstwagen, Zuschüsse, Sonderzahlungen. Das Finanzamt prüft die Summe.

Tantieme: die Regeln

  • Gewinntantieme statt Umsatztantieme. Eine Beteiligung am Umsatz ist nur in engen Ausnahmefällen anerkannt – etwa in der Aufbauphase, zeitlich begrenzt. Der Regelfall ist die Gewinntantieme.

  • Verhältnis zum Festgehalt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs soll die Tantieme im Regelfall nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmachen, das Festgehalt mindestens 75 %. Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet werden – etwa bei stark schwankenden Gewinnen.

  • Höchstens 50 % des Gewinns. Tantiemen, die zusammen mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses vor Tantieme und Steuern abschöpfen, sind regelmäßig vGA.

  • Bemessungsgrundlage festlegen. Jahresüberschuss vor oder nach Steuern, mit oder ohne Verlustvorträge, mit oder ohne außerordentliche Erträge – das muss im Vertrag stehen, sonst fehlt die Klarheit.

  • Fälligkeit und Zahlung. Die Tantieme ist mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig und dann auch auszuzahlen. Wird sie jahrelang stehen gelassen, gilt sie beim beherrschenden Geschäftsführer trotzdem als zugeflossen und ist zu versteuern.

Pensionszusage heute

Die Pensionszusage war jahrzehntelang das Standardinstrument der Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer. Heute wird sie zurückhaltender eingesetzt – nicht weil sie steuerlich schlechter geworden wäre, sondern weil sie beim Verkauf der GmbH zum Problem wird und weil das Niedrigzinsumfeld die Rückstellungsbewertung verzerrt hat. Die Anforderungen sind unverändert streng:

  • Probezeit. Bei neu gegründeten GmbHs ist eine Wartezeit von rund fünf Jahren einzuhalten, bevor eine Zusage anerkannt wird; bei neu eingestellten Geschäftsführern eine Probezeit von zwei bis drei Jahren.

  • Erdienbarkeit. Der beherrschende Geschäftsführer muss zwischen Zusage und Pensionsalter noch mindestens zehn Jahre aktiv sein; bei einer Zusage mit 58 und Pensionsalter 67 fehlt ein Jahr – die Zusage ist vGA.

  • Angemessenheit. Pension und andere Versorgungsanwartschaften zusammen höchstens 75 % der letzten Aktivbezüge; darüber liegt Überversorgung.

  • Finanzierbarkeit. Die GmbH muss die Zusage im Zusagezeitpunkt wirtschaftlich tragen können, ohne bei Eintritt des Versorgungsfalls überschuldet zu sein – in der Praxis über eine Rückdeckungsversicherung.

  • Unverfallbarkeit und Abfindung. Regelungen für den Fall des Ausscheidens vor dem Pensionsalter und für eine mögliche Abfindung gehören in die Zusage; eine nachträgliche Abfindung ohne Grundlage ist vGA.

Alternativen mit weniger Bindung sind die Unterstützungskasse, die Direktversicherung und – ganz ohne Bindung an die GmbH – der Aufbau von Vermögen in einer Holding, aus der im Ruhestand ausgeschüttet wird.

Der Dienstwagen

Stellt die GmbH dem Geschäftsführer einen Wagen, der auch privat genutzt werden darf, ist die private Nutzung Arbeitslohn – zu versteuern nach der 1 %-Regel (monatlich 1 % des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zur Arbeit) oder nach Fahrtenbuch. Für Elektrofahrzeuge gelten reduzierte Sätze (0,25 % bei Bruttolistenpreis bis 100.000 €). Die Voraussetzung, die häufig fehlt: Die private Nutzung muss im Anstellungsvertrag ausdrücklich erlaubt sein. Fehlt die Erlaubnis und nutzt der Geschäftsführer den Wagen trotzdem privat, ist das keine Lohnversteuerung, sondern eine vGA – mit der Folge, dass die GmbH den Betriebsausgabenabzug für den Wagen anteilig verliert. Ein Satz im Vertrag löst das Problem.

Die vGA-Checkliste

Diese Punkte prüfen wir vor jeder Betriebsprüfung – und besser: bei jedem Jahresabschluss.

  1. Anstellungsvertrag schriftlich, vor Tätigkeitsbeginn, mit Gehalt, Tantieme, Nebenleistungen, Urlaub, Kündigung

  2. Befreiung von § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister eingetragen

  3. Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen durch Gesellschafterbeschluss vor dem Zeitraum beschlossen und dokumentiert

  4. Tantiemevereinbarung mit klarer Bemessungsgrundlage, Obergrenze und Fälligkeit

  5. Gesamtvergütung anhand einer Gehaltsstudie oder eines Fremdvergleichs dokumentiert

  6. Private Pkw-Nutzung im Vertrag erlaubt und versteuert

  7. Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter schriftlich, marktüblich verzinst, mit Tilgungsplan und Sicherheiten – tatsächlich bedient

  8. Verrechnungskonto des Gesellschafters regelmäßig ausgeglichen; kein dauerhaft wachsender Saldo zulasten der GmbH

  9. Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH (Büro, Grundstück) zu marktüblichen Konditionen

  10. Nutzung von Firmenvermögen (Telefon, Laptop, Wohnung) geregelt oder ausgeschlossen

  11. Pensionszusage mit Probezeit, Erdienbarkeit, 75 %-Grenze und Rückdeckung geprüft

  12. Verträge mit Angehörigen des Gesellschafters (Ehegatte, Kinder als Mitarbeiter) zu fremdüblichen Bedingungen und tatsächlich durchgeführt

Was passiert, wenn das Finanzamt eine vGA feststellt

Die GmbH verliert den Betriebsausgabenabzug: Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den vGA-Betrag, rund 32 %. Der Gesellschafter versteuert den Betrag als Kapitalertrag mit 26,375 % – wenn er ihn bereits als Gehalt versteuert hat, wird die Lohnsteuer korrigiert. Im Ergebnis ist die vGA bei bereits versteuertem Gehalt oft weniger dramatisch als ihr Ruf, weil die Abgeltungsteuer unter dem Spitzensteuersatz liegt; die Mehrbelastung entsteht auf Ebene der GmbH. Bei nicht erklärten Vorteilen – dem privat genutzten Wagen ohne Versteuerung, dem zinslosen Darlehen – kommen Zinsen und im schlimmsten Fall ein Steuerstrafverfahren dazu.

Geschäftsführervergütung mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax prüfen Ihre Vergütungsstruktur auf Angemessenheit und formale Anforderungen, dokumentieren den Fremdvergleich und richten Tantieme, Pkw-Nutzung und Pensionszusage so ein, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten. Die vGA-Checkliste gehen wir mit Ihnen beim Jahresabschluss durch. Anstellungsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse und Pensionszusage formulieren die Rechtsanwälte von tes legal.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Wie hoch darf mein Geschäftsführergehalt sein?

    So hoch, wie ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position, Branche und Unternehmensgröße bekäme – und so, dass der GmbH ein angemessener Gewinn bleibt. Es gibt keinen festen Betrag; Gehaltsstrukturuntersuchungen liefern die Bandbreite, die wir für Ihre Konstellation heranziehen.

  • Kann ich mir rückwirkend eine Gehaltserhöhung genehmigen?

    Als beherrschender Geschäftsführer nicht. Die Erhöhung wirkt erst ab dem Beschluss; rückwirkende Erhöhungen sind vGA. Wer das Gehalt anpassen will, beschließt vor Beginn des Jahres oder Quartals.

  • Ist eine Pensionszusage noch sinnvoll?

    Für Geschäftsführer mit langem Horizont bis zur Pension, stabiler Ertragslage und ohne Verkaufsabsicht kann sie passen. Wer die GmbH in absehbarer Zeit verkaufen oder übergeben will, wählt in der Regel eine Lösung, die nicht in der Bilanz der GmbH hängt.

  • Zählt mein Ehepartner als Angestellter der GmbH als Problem?

    Nicht, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich ist: schriftlicher Vertrag, tatsächliche Arbeitsleistung, angemessenes Gehalt, regelmäßige Auszahlung auf ein eigenes Konto. Angehörigenverträge werden geprüft wie Verträge mit dem Gesellschafter selbst.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
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Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

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185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Bewertung
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    • Kommunikation mit den Finanzämtern

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