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Schenkungsteuererklärung: Anzeige, Erklärung und was dazwischen passiert

Bei der Schenkung gibt es kein Nachlassgericht, das das Finanzamt informiert, und keine Bank, die den Todesfall meldet. Das Finanzamt erfährt von einer Schenkung nur auf zwei Wegen: durch den Notar oder durch die Beteiligten selbst. Deshalb hat der Gesetzgeber die Anzeigepflicht bei Schenkungen breiter angelegt als beim Erbfall – sie trifft Beschenkten und Schenker. Wer das nicht weiß, hat Jahre später ein Problem, wenn die Schenkung im Erbfall auftaucht.

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Die Anzeigepflicht: drei Monate, beide Seiten

Jede Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, nachdem der Beschenkte von ihr erfahren hat (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Pflicht trifft den Beschenkten – und zusätzlich den Schenker (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Zeigt einer von beiden an, ist der andere entlastet. Zeigt keiner an, haben beide die Pflicht verletzt.

Die Anzeige ist formlos und kurz: Namen und Anschriften von Schenker und Beschenktem, Gegenstand und Wert der Schenkung, Zeitpunkt, Rechtsgrund und Verwandtschaftsverhältnis, außerdem frühere Schenkungen des Schenkers an denselben Beschenkten. Zuständig ist das Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt am Wohnsitz des Schenkers. Ob Steuer anfällt, ist für die Anzeige unerheblich – auch die Schenkung von 50.000 € an das Kind ist anzuzeigen, obwohl sie weit unter dem Freibetrag liegt.

Ausnahme: der Notar meldet

Eine Anzeige durch die Beteiligten entfällt, wenn die Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Der Notar ist verpflichtet, die Urkunde dem Finanzamt zu übersenden (§ 34 ErbStG). Bei Immobilienschenkungen, die ohnehin notariell erfolgen, ist das Thema also erledigt. Bei Geldschenkungen, Depotübertragungen und Schenkungen von Gesellschaftsanteilen ohne Notar bleibt die Anzeige Sache der Beteiligten.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Anzeige binnen drei Monaten – auch der Schenker ist verpflichtet (§ 30 ErbStG)
  • Bei notarieller Beurkundung übernimmt der Notar die Anzeige
  • Die Erklärung wird erst nach Aufforderung des Finanzamts fällig
  • Kosten nach StBVV, Bewertung ist der entscheidende Hebel

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Schenkungsteuer. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Warum die Anzeige so wichtig ist

Die Anzeige setzt die Festsetzungsfrist in Gang. Wird sie unterlassen, beginnt die Frist erst mit Ablauf des Jahres, in dem das Finanzamt von der Schenkung erfährt – bei Schenkungen unter Lebenden im Extremfall erst nach dem Tod des Schenkers (§ 170 Abs. 5 AO). Eine nicht angezeigte Geldschenkung aus dem Jahr 2010 kann 2030 im Erbfall auftauchen und dann besteuert werden, mit Zinsen und im schlimmsten Fall mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Anzeige kostet einen Brief. Ihr Fehlen kostet unter Umständen sehr viel mehr.

Die Schenkungsteuererklärung

Wie bei der Erbschaftsteuer wird die Erklärung erst fällig, wenn das Finanzamt sie anfordert (§ 31 Abs. 1 ErbStG). Bei Schenkungen unterhalb der Freibeträge geschieht das häufig gar nicht – das Finanzamt nimmt die Anzeige zu den Akten und wartet auf den nächsten Erwerb. Bei größeren Schenkungen oder bei Immobilien fordert es die Erklärung an, mit einer Frist von mindestens einem Monat. Erklären muss der Beschenkte; das Finanzamt kann aber auch den Schenker heranziehen, denn beide sind Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 ErbStG).

Die Erklärung selbst besteht aus dem Mantelbogen zur Schenkungsteuer und – je nach Gegenstand – aus Anlagen. Bei Immobilien kommt die Feststellungserklärung für den Grundbesitzwert dazu, die das Lagefinanzamt gesondert anfordert; bei Betriebsvermögen und GmbH-Anteilen die Feststellungserklärungen für den Unternehmenswert, das Verwaltungsvermögen und die Lohnsumme.

Die Bewertung: Wo die Erklärung entschieden wird

Geld ist Geld, ein Depot ist zum Kurswert am Tag der Schenkung anzusetzen. Alles andere wird bewertet – und hier entsteht die Steuer. Drei Punkte sind bei der Schenkungsteuererklärung besonders wichtig:

  • Der Grundbesitzwert. Das Finanzamt bewertet Immobilien typisiert nach dem Bewertungsgesetz. Bei Schenkungen ist der Stichtag planbar – anders als beim Erbfall. Wer eine Immobilie übertragen will, kann vorher klären, wie das Finanzamt sie bewerten wird, und bei Bedarf ein Gutachten nach § 198 BewG vorbereiten. Auch ein zeitnaher Kaufpreis für ein vergleichbares Objekt hilft.

  • Der Nießbrauch. Sein Kapitalwert wird vom Wert der Schenkung abgezogen und in der Erklärung angesetzt (§§ 14, 16 BewG). Alter des Nießbrauchers, Jahreswert und Deckelung müssen stimmen – Fehler hier wirken sich direkt auf die Steuer aus. Wie gerechnet wird, steht auf der Seite Nießbrauch berechnen.

  • Vorschenkungen. Alle Schenkungen derselben Person in den letzten zehn Jahren werden hinzugerechnet (§ 14 ErbStG), mit ihrem damaligen Wert. Die damals gezahlte Steuer wird angerechnet. Diese Rechnung macht das Finanzamt nur richtig, wenn es alle Vorschenkungen kennt – ein Grund mehr für lückenlose Anzeigen.

Dazu kommen die Befreiungen, die in der Erklärung geltend gemacht werden müssen: Familienheim zwischen Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG), der 10 %-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG), die Verschonung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) und die Kosten der Übertragung, die der Beschenkte getragen hat.

Was die Schenkungsteuererklärung kostet

Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung. Für die Schenkungsteuererklärung sieht § 24 Abs. 1 Nr. 13 StBVV eine Rahmengebühr von 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor; Gegenstandswert ist der Rohwert der Schenkung, mindestens 16.000 €. Feststellungserklärungen für Immobilien oder Betriebsvermögen werden gesondert vergütet (§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV). Was das für Ihre Schenkung bedeutet, rechnen wir Ihnen in der Erstberatung vor – schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Wie die StBVV grundsätzlich funktioniert, erklärt die Kosten-Seite im Hub Erbschaftsteuer.

So läuft es mit tes tax

  1. Vor der Schenkung. Idealerweise sprechen wir, bevor geschenkt wird: Wir prüfen Freibeträge, Vorschenkungen und Bewertung und stimmen den Vertrag mit dem Notar ab. Das ist der Moment, in dem sich Steuer sparen lässt.

  2. Anzeige. Wir übernehmen die Anzeige für Beschenkten und Schenker, sofern nicht der Notar meldet.

  3. Erklärung. Fordert das Finanzamt die Erklärung an, erstellen wir sie mit allen Anlagen und Feststellungserklärungen, stimmen sie mit Ihnen ab und reichen sie ein.

  4. Bescheidprüfung. Wir prüfen den Bescheid gegen die Erklärung und legen bei Abweichungen fristgerecht Einspruch ein.

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax begleiten Schenkungen von Frankfurt und Liederbach aus – vor Ort oder komplett digital. Zivilrechtliche Fragen zur Schenkung übernehmen die Rechtsanwälte von tes legal im selben Haus.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Ich habe meinem Kind vor zwei Jahren 100.000 € überwiesen und nichts gemeldet. Was jetzt?

    Die Anzeige nachholen – formlos, mit den Eckdaten der Schenkung. Steuer fällt bei diesem Betrag nicht an; die Anzeige sorgt dafür, dass die Schenkung aktenkundig ist und im Erbfall keine Überraschung wird.

  • Muss ich als Schenker auch anzeigen, wenn mein Kind es schon getan hat?

    Nein. Es genügt, wenn einer der Beteiligten anzeigt. Sinnvoll ist, das untereinander abzustimmen und die Kopie aufzubewahren.

  • Fordert das Finanzamt bei jeder Schenkung eine Erklärung an?

    Nein. Bei Schenkungen deutlich unter dem Freibetrag nimmt es die Anzeige meist nur zur Kenntnis. Bei Immobilien, größeren Beträgen oder erkennbaren Vorschenkungen kommt die Aufforderung.

  • Wer zahlt die Schenkungsteuer – Schenker oder Beschenkter?

    Beide sind Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Das Finanzamt hält sich zunächst an den Beschenkten. Übernimmt der Schenker die Steuer freiwillig, gilt auch das als Schenkung und erhöht die Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 ErbStG).

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    Ergebnis

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    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

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Erbschaftsteuer

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Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
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Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

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Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

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Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

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Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

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    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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