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Vermögensverwaltende GmbH: Wo sie gewinnt, wo sie verliert und für wen sie gedacht ist

Die „Spardosen-GmbH“ ist in den vergangenen Jahren zu einem Modewort geworden: eine GmbH, die nichts produziert und nichts verkauft, sondern Vermögen hält – Aktien, Fonds, Immobilien. Der Reiz liegt in der Steuer: Bestimmte Erträge werden in der GmbH deutlich niedriger besteuert als im Privatvermögen. Andere deutlich höher. Wer nur die erste Hälfte kennt, gründet eine Gesellschaft, die ihn Geld kostet. Diese Seite zeigt beide Hälften.

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Die Steuersätze im Vergleich

Ertragsart Privatvermögen Vermögensverwaltende GmbH
Kursgewinne aus Aktien (Direktanlage) 26,375 % Abgeltungsteuer rund 1,5 % (95 % steuerfrei, § 8b Abs. 2 KStG)
Dividenden aus Aktien unter 10 % Beteiligung 26,375 % rund 32 % (voll steuerpflichtig, § 8b Abs. 4 KStG) – schlechter
Dividenden aus Beteiligungen ab 10 % (ab 15 % auch gewerbesteuerfrei) 26,375 % rund 1,5 %
Aktienfonds und Aktien-ETFs (Ausschüttungen und Gewinne) 26,375 % auf 70 % (Teilfreistellung 30 %) = rund 18,5 % rund 32 % auf 20 % (Teilfreistellung 80 %) = rund 6,4 %
Zinsen, Anleihen, Festgeld, Rentenfonds 26,375 % rund 32 % – schlechter
Mieteinkünfte (bei erweiterter Kürzung) persönlicher Steuersatz bis 47,5 % 15,825 %
Immobilienverkauf nach zehn Jahren steuerfrei 15,825 % – schlechter
Entnahme / Ausschüttung an den Gesellschafter – zusätzlich 26,375 %

Die Tabelle zeigt das Muster. Die GmbH gewinnt bei Aktien-Kursgewinnen, Aktienfonds, größeren Beteiligungen und laufenden Immobilienerträgen. Sie verliert bei Zinsen, Streubesitzdividenden und beim Immobilienverkauf nach der Spekulationsfrist. Und sie verliert immer dann, wenn das Geld die GmbH verlässt: Die Ausschüttung kostet 26,375 % auf das, was nach der GmbH-Steuer übrig ist.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Aktiengewinne zu 95 % steuerfrei, Immobilienerträge rund 15,8 %
  • Verliert bei Zinsen, Streubesitzdividenden und Verkauf nach zehn Jahren
  • Ausschüttungsfalle: Vorteil nur bei Thesaurierung
  • Abgrenzung zur Holding und zur Immobilien-GmbH

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Anwendungsfall 1: Das Depot

Wer ein größeres Aktien- oder ETF-Depot aufbaut und die Erträge über Jahre reinvestiert, ist in der GmbH gut aufgehoben – vor allem mit thesaurierenden Aktienfonds, bei denen 80 % der Erträge steuerfrei bleiben, und mit Einzelaktien, deren Kursgewinne fast steuerfrei realisiert werden können. Umschichtungen im Depot kosten in der GmbH kaum Steuer, im Privatvermögen 26,375 % auf jeden realisierten Gewinn. Über zwanzig Jahre Anlagehorizont ist der Zinseszinseffekt dieser Differenz erheblich.

Wer dagegen von den Erträgen lebt, also jährlich ausschüttet, kommt bei Aktienfonds auf rund 6,4 % in der GmbH plus 26,375 % auf die Ausschüttung – zusammen rund 31 %, gegenüber rund 18,5 % im Privatvermögen. Schlechter. Wer auf Dividendenaktien setzt, zahlt in der GmbH rund 32 % auf jede Dividende, im Privatvermögen 26,375 %. Ebenfalls schlechter. Die Depot-GmbH ist ein Instrument für Thesaurierer, nicht für Ausschütter.

Anwendungsfall 2: Immobilien

Für Immobilien gelten eigene Regeln, die auf der Seite Immobilien-GmbH ausführlich stehen. Kurz: Die GmbH spart laufend, wenn die erweiterte Grundstückskürzung greift und die Mieten reinvestiert werden; sie verliert den steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren und löst beim Einbringen vorhandener Objekte Grunderwerbsteuer aus. Und sie verliert die erweiterte Kürzung, wenn dieselbe Gesellschaft nennenswert Wertpapiere hält – Depot und Immobilien gehören deshalb in getrennte Gesellschaften.

Die Ausschüttungsfalle

Jede vermögensverwaltende GmbH steht vor derselben Frage: Wie kommt das Geld irgendwann zum Gesellschafter? Drei Wege, drei Preise. Die Ausschüttung kostet 26,375 %. Das Gehalt für die Geschäftsführung ist Betriebsausgabe der GmbH und Arbeitslohn beim Gesellschafter – bei kleineren Beträgen günstiger als die Ausschüttung, bei einer reinen Depot-GmbH aber nur in dem Umfang angemessen, in dem tatsächlich Geschäftsführung stattfindet. Ein Darlehen der GmbH an den Gesellschafter überbrückt, muss aber marktüblich verzinst und tatsächlich zurückgeführt werden – sonst ist es eine verdeckte Gewinnausschüttung. Wer das Vermögen in der GmbH bis zum Erbfall belässt, überträgt Anteile statt Vermögen: Für die Erbschaftsteuer sind Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH Verwaltungsvermögen ohne Verschonung, aber die Übertragung ist einfacher als die von Einzelobjekten.

Weitere Punkte, die vor der Gründung geklärt sein sollten

  • Einbringung vorhandener Depots. Die Übertragung von Wertpapieren aus dem Privatvermögen in die GmbH ist ein Verkauf – mit Abgeltungsteuer auf die stillen Reserven. Die GmbH startet deshalb meist mit Bargeld, nicht mit dem bestehenden Depot.

  • Verluste. Verluste der GmbH bleiben in der GmbH. Sie mindern nicht das private Einkommen des Gesellschafters. Wer in einem schlechten Börsenjahr Verluste realisiert, kann sie nur mit künftigen Gewinnen der Gesellschaft verrechnen.

  • Laufende Kosten. Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen, Bankkonto, IHK. Bei einem Depot im niedrigen sechsstelligen Bereich übersteigen sie den Steuervorteil in der Regel.

  • Wegzug. Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH unterliegen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Wer in einigen Jahren ins Ausland will, holt sich mit der GmbH ein Problem ins Haus, das das private Depot nicht hätte – wobei große Fondsdepots seit 2025 ebenfalls erfasst sind.

  • Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Der Satz sinkt in Jahresschritten von 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Das verbessert die Rechnung für alle Ertragsarten, die in der GmbH voll steuerpflichtig sind – der Abstand zu den 26,375 % im Privatvermögen schließt sich, kehrt sich aber wegen der Gewerbesteuer nicht um.

Abgrenzung zur Holding

Holding und vermögensverwaltende GmbH sind rechtlich dasselbe – eine GmbH, die Vermögen hält. Der Unterschied liegt im Vermögen: Die Holding hält Beteiligungen an operativen Gesellschaften und lebt von § 8b KStG bei Ausschüttung und Exit. Die vermögensverwaltende GmbH hält Kapitalanlagen und lebt von der Teilfreistellung bei Aktienfonds und der Steuerfreiheit von Kursgewinnen. In der Praxis wächst das eine oft aus dem anderen: Die Holding, die Ausschüttungen ihrer Tochter erhält, legt sie an – und wird zur vermögensverwaltenden GmbH. Wer beides hat, trennt operative Beteiligungen, Immobilien und Depot in eigene Gesellschaften unter einem Dach.

Vermögensverwaltende GmbH mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen den Vergleich für Ihre Anlagestruktur: Welche Ertragsarten dominieren, wie viel wird entnommen, wie lang ist der Horizont, gibt es bereits eine Holding. Fällt die Entscheidung für die GmbH, begleiten wir Gründung und Kapitalausstattung und übernehmen anschließend Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen – mit besonderem Blick auf die korrekte Erfassung der Teilfreistellungen und der § 8b-Erträge, die in der Praxis regelmäßig falsch verbucht werden.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Ab welchem Depotwert lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?

    Es kommt auf Ertragsart, Anlagehorizont und Entnahmen an, nicht nur auf den Wert. Für einen Thesaurierer mit Aktien und Aktienfonds beginnt der Vorteil, wenn die jährliche Steuerersparnis die laufenden Kosten deutlich übersteigt – das ist im Regelfall erst bei einem Depot deutlich im sechsstelligen Bereich der Fall.

  • Kann ich mein bestehendes Depot in die GmbH übertragen?

    Die Übertragung ist steuerlich ein Verkauf zum aktuellen Kurs mit Abgeltungsteuer auf die Gewinne. Bei Depots mit hohen stillen Reserven ist das der Grund, das alte Depot privat zu halten und die GmbH mit neuem Kapital zu starten.

  • Zahlt die GmbH auf Fondserträge wirklich nur 6,4 %?

    Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote von mindestens 51 % ja: 80 % der Erträge sind steuerfrei, auf die restlichen 20 % fallen Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Bei Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von 40 %, bei Rentenfonds keine.

  • Ist die vermögensverwaltende GmbH ein Steuersparmodell?

    Sie verschiebt Steuern in die Zukunft und senkt sie für bestimmte Ertragsarten. Sie ist legal, anerkannt und wird von den Finanzämtern nicht beanstandet, solange sie tatsächlich betrieben wird. Ein Sparmodell ist sie nur für Anleger, die reinvestieren; für alle anderen ist sie Aufwand.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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