Die Steuersätze im Vergleich
| Ertragsart |
Privatvermögen |
Vermögensverwaltende GmbH |
| Kursgewinne aus Aktien (Direktanlage) |
26,375 % Abgeltungsteuer |
rund 1,5 % (95 % steuerfrei, § 8b Abs. 2 KStG) |
| Dividenden aus Aktien unter 10 % Beteiligung |
26,375 % |
rund 32 % (voll steuerpflichtig, § 8b Abs. 4 KStG) – schlechter |
| Dividenden aus Beteiligungen ab 10 % (ab 15 % auch gewerbesteuerfrei) |
26,375 % |
rund 1,5 % |
| Aktienfonds und Aktien-ETFs (Ausschüttungen und Gewinne) |
26,375 % auf 70 % (Teilfreistellung 30 %) = rund 18,5 % |
rund 32 % auf 20 % (Teilfreistellung 80 %) = rund 6,4 % |
| Zinsen, Anleihen, Festgeld, Rentenfonds |
26,375 % |
rund 32 % – schlechter |
| Mieteinkünfte (bei erweiterter Kürzung) |
persönlicher Steuersatz bis 47,5 % |
15,825 % |
| Immobilienverkauf nach zehn Jahren |
steuerfrei |
15,825 % – schlechter |
| Entnahme / Ausschüttung an den Gesellschafter |
– |
zusätzlich 26,375 % |
Die Tabelle zeigt das Muster. Die GmbH gewinnt bei Aktien-Kursgewinnen, Aktienfonds, größeren Beteiligungen und laufenden Immobilienerträgen. Sie verliert bei Zinsen, Streubesitzdividenden und beim Immobilienverkauf nach der Spekulationsfrist. Und sie verliert immer dann, wenn das Geld die GmbH verlässt: Die Ausschüttung kostet 26,375 % auf das, was nach der GmbH-Steuer übrig ist.
Anwendungsfall 1: Das Depot
Wer ein größeres Aktien- oder ETF-Depot aufbaut und die Erträge über Jahre reinvestiert, ist in der GmbH gut aufgehoben – vor allem mit thesaurierenden Aktienfonds, bei denen 80 % der Erträge steuerfrei bleiben, und mit Einzelaktien, deren Kursgewinne fast steuerfrei realisiert werden können. Umschichtungen im Depot kosten in der GmbH kaum Steuer, im Privatvermögen 26,375 % auf jeden realisierten Gewinn. Über zwanzig Jahre Anlagehorizont ist der Zinseszinseffekt dieser Differenz erheblich.
Wer dagegen von den Erträgen lebt, also jährlich ausschüttet, kommt bei Aktienfonds auf rund 6,4 % in der GmbH plus 26,375 % auf die Ausschüttung – zusammen rund 31 %, gegenüber rund 18,5 % im Privatvermögen. Schlechter. Wer auf Dividendenaktien setzt, zahlt in der GmbH rund 32 % auf jede Dividende, im Privatvermögen 26,375 %. Ebenfalls schlechter. Die Depot-GmbH ist ein Instrument für Thesaurierer, nicht für Ausschütter.
Anwendungsfall 2: Immobilien
Für Immobilien gelten eigene Regeln, die auf der Seite Immobilien-GmbH ausführlich stehen. Kurz: Die GmbH spart laufend, wenn die erweiterte Grundstückskürzung greift und die Mieten reinvestiert werden; sie verliert den steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren und löst beim Einbringen vorhandener Objekte Grunderwerbsteuer aus. Und sie verliert die erweiterte Kürzung, wenn dieselbe Gesellschaft nennenswert Wertpapiere hält – Depot und Immobilien gehören deshalb in getrennte Gesellschaften.
Die Ausschüttungsfalle
Jede vermögensverwaltende GmbH steht vor derselben Frage: Wie kommt das Geld irgendwann zum Gesellschafter? Drei Wege, drei Preise. Die Ausschüttung kostet 26,375 %. Das Gehalt für die Geschäftsführung ist Betriebsausgabe der GmbH und Arbeitslohn beim Gesellschafter – bei kleineren Beträgen günstiger als die Ausschüttung, bei einer reinen Depot-GmbH aber nur in dem Umfang angemessen, in dem tatsächlich Geschäftsführung stattfindet. Ein Darlehen der GmbH an den Gesellschafter überbrückt, muss aber marktüblich verzinst und tatsächlich zurückgeführt werden – sonst ist es eine verdeckte Gewinnausschüttung. Wer das Vermögen in der GmbH bis zum Erbfall belässt, überträgt Anteile statt Vermögen: Für die Erbschaftsteuer sind Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH Verwaltungsvermögen ohne Verschonung, aber die Übertragung ist einfacher als die von Einzelobjekten.
Weitere Punkte, die vor der Gründung geklärt sein sollten
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Einbringung vorhandener Depots. Die Übertragung von Wertpapieren aus dem Privatvermögen in die GmbH ist ein Verkauf – mit Abgeltungsteuer auf die stillen Reserven. Die GmbH startet deshalb meist mit Bargeld, nicht mit dem bestehenden Depot.
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Verluste. Verluste der GmbH bleiben in der GmbH. Sie mindern nicht das private Einkommen des Gesellschafters. Wer in einem schlechten Börsenjahr Verluste realisiert, kann sie nur mit künftigen Gewinnen der Gesellschaft verrechnen.
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Laufende Kosten. Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung, Steuererklärungen, Bankkonto, IHK. Bei einem Depot im niedrigen sechsstelligen Bereich übersteigen sie den Steuervorteil in der Regel.
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Wegzug. Anteile an einer vermögensverwaltenden GmbH unterliegen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Wer in einigen Jahren ins Ausland will, holt sich mit der GmbH ein Problem ins Haus, das das private Depot nicht hätte – wobei große Fondsdepots seit 2025 ebenfalls erfasst sind.
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Körperschaftsteuersenkung ab 2028. Der Satz sinkt in Jahresschritten von 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Das verbessert die Rechnung für alle Ertragsarten, die in der GmbH voll steuerpflichtig sind – der Abstand zu den 26,375 % im Privatvermögen schließt sich, kehrt sich aber wegen der Gewerbesteuer nicht um.
Abgrenzung zur Holding
Holding und vermögensverwaltende GmbH sind rechtlich dasselbe – eine GmbH, die Vermögen hält. Der Unterschied liegt im Vermögen: Die Holding hält Beteiligungen an operativen Gesellschaften und lebt von § 8b KStG bei Ausschüttung und Exit. Die vermögensverwaltende GmbH hält Kapitalanlagen und lebt von der Teilfreistellung bei Aktienfonds und der Steuerfreiheit von Kursgewinnen. In der Praxis wächst das eine oft aus dem anderen: Die Holding, die Ausschüttungen ihrer Tochter erhält, legt sie an – und wird zur vermögensverwaltenden GmbH. Wer beides hat, trennt operative Beteiligungen, Immobilien und Depot in eigene Gesellschaften unter einem Dach.
Vermögensverwaltende GmbH mit tes tax
Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen den Vergleich für Ihre Anlagestruktur: Welche Ertragsarten dominieren, wie viel wird entnommen, wie lang ist der Horizont, gibt es bereits eine Holding. Fällt die Entscheidung für die GmbH, begleiten wir Gründung und Kapitalausstattung und übernehmen anschließend Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen – mit besonderem Blick auf die korrekte Erfassung der Teilfreistellungen und der § 8b-Erträge, die in der Praxis regelmäßig falsch verbucht werden.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.