Die Systematik der StBVV in drei Sätzen
Für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung sieht § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV eine Rahmengebühr von 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor. Der Gegenstandswert ist der Wert des Erwerbs von Todes wegen vor Abzug der Schulden und Lasten – also das Rohvermögen, mindestens 16.000 €. Innerhalb des Rahmens bestimmt der Steuerberater den Zehntelsatz nach Umfang und Schwierigkeit der Sache (§ 11 StBVV).
Zwei Dinge folgen daraus. Der Gegenstandswert ist nicht das, was Sie am Ende behalten, sondern der Bruttowert – ein hoch verschuldetes Haus zählt mit seinem vollen Wert. Und die Gebühr hängt von der Komplexität ab: Eine Erklärung mit einem Bankkonto und einer Eigentumswohnung liegt im Rahmen anders als eine mit drei Immobilien, einem Depot und einer GmbH-Beteiligung.
Was zusätzlich anfallen kann
Die Erklärung ist oft nicht die einzige Gebühr. Damit Sie nicht überrascht werden, hier die üblichen Positionen daneben:
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Feststellungserklärungen für Immobilien und Betriebsvermögen. Grundbesitzwerte und Betriebsvermögenswerte werden in eigenen Verfahren festgestellt. Für jede dieser Erklärungen gilt eine eigene Rahmengebühr (§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV). Bei einem Nachlass mit zwei Immobilien sind das zwei zusätzliche Erklärungen.
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Ermittlung des Zugewinnausgleichs. Beim Tod eines Ehegatten in Zugewinngemeinschaft bleibt die fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 ErbStG). Ihre Berechnung ist eine eigene Leistung (§ 24 Abs. 3 StBVV) – sie spart regelmäßig deutlich mehr, als sie kostet.
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Verkehrswertgutachten. Soll der Grundbesitzwert des Finanzamts mit einem Gutachten nach § 198 BewG angegriffen werden, beauftragen Sie einen Sachverständigen. Dessen Honorar kommt hinzu. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich das rechnet.
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Bescheidprüfung und Einspruch. Die Prüfung des Bescheids gehört bei uns zur Erklärung. Ein Einspruchsverfahren wird nach der StBVV gesondert vergütet und mit Ihnen vorher abgestimmt.
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Auslagen und Umsatzsteuer. Auf alle Gebühren kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, dazu Post- und Auslagenpauschalen nach § 16 StBVV.
Zwei typische Konstellationen – und was sie treibt
Ohne Zahlen, aber mit dem Blick darauf, wo der Aufwand entsteht:
Nachlass um 300.000 €: Bankguthaben und eine Eigentumswohnung
Ein Kind erbt allein. Hier gibt es die Erbschaftsteuererklärung und eine Feststellungserklärung für die Wohnung. Der Zehntelsatz liegt bei überschaubaren Verhältnissen im unteren bis mittleren Bereich des Rahmens. Entscheidend ist meist die Frage, ob der Grundbesitzwert stimmt – wenn der Freibetrag von 400.000 € ohnehin nicht überschritten wird, ist ein Gutachten überflüssig. Dann sagen wir das auch.
Nachlass um 1 Mio. €: zwei Immobilien, Depot, Erbengemeinschaft
Drei Geschwister erben zu je einem Drittel, eine Immobilie ist vermietet, eine war das Familienheim der Eltern. Hier kommen zusammen: die Erbschaftsteuererklärung (gemeinsam oder je Erbe), zwei Feststellungserklärungen, die Prüfung der Familienheim-Befreiung für den Erben, der einzieht, der 10 %-Abschlag nach § 13d ErbStG für das vermietete Objekt und die Frage, wie die spätere Auseinandersetzung steuerlich wirkt. Der Zehntelsatz liegt entsprechend höher. Dafür stehen auf der anderen Seite Freibeträge von dreimal 400.000 € und Befreiungen, die den Unterschied zwischen „keine Steuer“ und „fünfstellig“ machen.
Wann sich der Steuerberater rechnet – und wann nicht
Nicht jeder Erbfall braucht uns. Wer ein Sparbuch und ein Girokonto erbt, deutlich unter dem Freibetrag liegt und kein Grundvermögen im Nachlass hat, kann die Anzeige selbst schreiben und wird oft gar nicht zur Erklärung aufgefordert. Wir sagen Ihnen das in der Erstberatung offen.
Anders sieht es aus, sobald eine dieser Konstellationen vorliegt:
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Immobilien im Nachlass – der Grundbesitzwert des Finanzamts ist der größte einzelne Steuerhebel.
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Erwerb nahe an oder über dem Freibetrag – jede Nachlassverbindlichkeit und jede Befreiung zählt.
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Unternehmensanteile – die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG ist antragsgebunden und fehleranfällig.
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Ehegatte in Zugewinngemeinschaft – der steuerfreie fiktive Zugewinnausgleich wird häufig nicht geltend gemacht.
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Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Interessen – die Steuerfolgen der Auseinandersetzung wollen vorher geklärt sein.
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Auslandsvermögen oder Auslandsbezug – Anzeigepflicht, Bewertung und Anrechnung ausländischer Steuer (§ 21 ErbStG) sind Spezialfragen.
In diesen Fällen liegt das Honorar erfahrungsgemäß unter dem, was eine ungeprüfte Bewertung oder eine übersehene Befreiung an Steuer kostet. Ob das auch für Ihren Fall gilt, rechnen wir Ihnen vor.
So bekommen Sie Ihre Kostenübersicht
Sie fragen eine Erstberatung an und beschreiben den Nachlass grob: Was gehört dazu, wer erbt, gibt es Immobilien oder Beteiligungen. Steuerberater Florian Enders oder ein Mitglied des tes-tax-Teams meldet sich, klärt offene Punkte und schickt Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht nach StBVV. Erst wenn Sie diese kennen, entscheiden Sie über die Beauftragung.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.