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Was kostet die Erbschaftsteuererklärung beim Steuerberater?

Eine ehrliche Antwort hat zwei Teile. Erstens: Die Kosten stehen nicht im Ermessen der Kanzlei, sondern in einer Verordnung – der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Zweitens: Was das in Ihrem Fall bedeutet, hängt vom Wert des Nachlasses und vom Aufwand ab. Deshalb nennen wir Ihnen die konkrete Zahl nicht auf dieser Seite, sondern in der Erstberatung – schriftlich, nachvollziehbar und bevor Sie beauftragen. Hier erklären wir, wie die Rechnung zustande kommt.

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

Schildern Sie uns Ihren Fall zum Thema Erbschaftsteuer – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Konkrete Zahlen gibt es in der Erstberatung.

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Die Systematik der StBVV in drei Sätzen

Für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung sieht § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV eine Rahmengebühr von 2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A vor. Der Gegenstandswert ist der Wert des Erwerbs von Todes wegen vor Abzug der Schulden und Lasten – also das Rohvermögen, mindestens 16.000 €. Innerhalb des Rahmens bestimmt der Steuerberater den Zehntelsatz nach Umfang und Schwierigkeit der Sache (§ 11 StBVV).

Zwei Dinge folgen daraus. Der Gegenstandswert ist nicht das, was Sie am Ende behalten, sondern der Bruttowert – ein hoch verschuldetes Haus zählt mit seinem vollen Wert. Und die Gebühr hängt von der Komplexität ab: Eine Erklärung mit einem Bankkonto und einer Eigentumswohnung liegt im Rahmen anders als eine mit drei Immobilien, einem Depot und einer GmbH-Beteiligung.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Abrechnung nach StBVV: Gegenstandswert × Tabelle × Zehntelsatz
  • Der Gegenstandswert ist das Rohvermögen, nicht die Steuer
  • Zusätzlich möglich: Feststellungserklärungen, Bewertung, Einspruch
  • Konkrete Kostenübersicht vorab in der Erstberatung

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Erbschaftsteuer. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Was zusätzlich anfallen kann

Die Erklärung ist oft nicht die einzige Gebühr. Damit Sie nicht überrascht werden, hier die üblichen Positionen daneben:

  • Feststellungserklärungen für Immobilien und Betriebsvermögen. Grundbesitzwerte und Betriebsvermögenswerte werden in eigenen Verfahren festgestellt. Für jede dieser Erklärungen gilt eine eigene Rahmengebühr (§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV). Bei einem Nachlass mit zwei Immobilien sind das zwei zusätzliche Erklärungen.

  • Ermittlung des Zugewinnausgleichs. Beim Tod eines Ehegatten in Zugewinngemeinschaft bleibt die fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 ErbStG). Ihre Berechnung ist eine eigene Leistung (§ 24 Abs. 3 StBVV) – sie spart regelmäßig deutlich mehr, als sie kostet.

  • Verkehrswertgutachten. Soll der Grundbesitzwert des Finanzamts mit einem Gutachten nach § 198 BewG angegriffen werden, beauftragen Sie einen Sachverständigen. Dessen Honorar kommt hinzu. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich das rechnet.

  • Bescheidprüfung und Einspruch. Die Prüfung des Bescheids gehört bei uns zur Erklärung. Ein Einspruchsverfahren wird nach der StBVV gesondert vergütet und mit Ihnen vorher abgestimmt.

  • Auslagen und Umsatzsteuer. Auf alle Gebühren kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, dazu Post- und Auslagenpauschalen nach § 16 StBVV.

Zwei typische Konstellationen – und was sie treibt

Ohne Zahlen, aber mit dem Blick darauf, wo der Aufwand entsteht:

Nachlass um 300.000 €: Bankguthaben und eine Eigentumswohnung

Ein Kind erbt allein. Hier gibt es die Erbschaftsteuererklärung und eine Feststellungserklärung für die Wohnung. Der Zehntelsatz liegt bei überschaubaren Verhältnissen im unteren bis mittleren Bereich des Rahmens. Entscheidend ist meist die Frage, ob der Grundbesitzwert stimmt – wenn der Freibetrag von 400.000 € ohnehin nicht überschritten wird, ist ein Gutachten überflüssig. Dann sagen wir das auch.

Nachlass um 1 Mio. €: zwei Immobilien, Depot, Erbengemeinschaft

Drei Geschwister erben zu je einem Drittel, eine Immobilie ist vermietet, eine war das Familienheim der Eltern. Hier kommen zusammen: die Erbschaftsteuererklärung (gemeinsam oder je Erbe), zwei Feststellungserklärungen, die Prüfung der Familienheim-Befreiung für den Erben, der einzieht, der 10 %-Abschlag nach § 13d ErbStG für das vermietete Objekt und die Frage, wie die spätere Auseinandersetzung steuerlich wirkt. Der Zehntelsatz liegt entsprechend höher. Dafür stehen auf der anderen Seite Freibeträge von dreimal 400.000 € und Befreiungen, die den Unterschied zwischen „keine Steuer“ und „fünfstellig“ machen.

Wann sich der Steuerberater rechnet – und wann nicht

Nicht jeder Erbfall braucht uns. Wer ein Sparbuch und ein Girokonto erbt, deutlich unter dem Freibetrag liegt und kein Grundvermögen im Nachlass hat, kann die Anzeige selbst schreiben und wird oft gar nicht zur Erklärung aufgefordert. Wir sagen Ihnen das in der Erstberatung offen.

Anders sieht es aus, sobald eine dieser Konstellationen vorliegt:

  • Immobilien im Nachlass – der Grundbesitzwert des Finanzamts ist der größte einzelne Steuerhebel.

  • Erwerb nahe an oder über dem Freibetrag – jede Nachlassverbindlichkeit und jede Befreiung zählt.

  • Unternehmensanteile – die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG ist antragsgebunden und fehleranfällig.

  • Ehegatte in Zugewinngemeinschaft – der steuerfreie fiktive Zugewinnausgleich wird häufig nicht geltend gemacht.

  • Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Interessen – die Steuerfolgen der Auseinandersetzung wollen vorher geklärt sein.

  • Auslandsvermögen oder Auslandsbezug – Anzeigepflicht, Bewertung und Anrechnung ausländischer Steuer (§ 21 ErbStG) sind Spezialfragen.

In diesen Fällen liegt das Honorar erfahrungsgemäß unter dem, was eine ungeprüfte Bewertung oder eine übersehene Befreiung an Steuer kostet. Ob das auch für Ihren Fall gilt, rechnen wir Ihnen vor.

So bekommen Sie Ihre Kostenübersicht

Sie fragen eine Erstberatung an und beschreiben den Nachlass grob: Was gehört dazu, wer erbt, gibt es Immobilien oder Beteiligungen. Steuerberater Florian Enders oder ein Mitglied des tes-tax-Teams meldet sich, klärt offene Punkte und schickt Ihnen eine schriftliche Kostenübersicht nach StBVV. Erst wenn Sie diese kennen, entscheiden Sie über die Beauftragung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich die Kosten des Steuerberaters von der Erbschaftsteuer abziehen?

    Die Kosten für die Erbschaftsteuererklärung gehören zu den Kosten der Nachlassregelung und sind als Nachlassverbindlichkeit abziehbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) – entweder im Rahmen der Pauschale von 15.000 € oder, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, mit Einzelnachweis.

  • Warum zählt der Bruttowert und nicht das, was ich netto erbe?

    So schreibt es § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV vor: Gegenstandswert ist der Erwerb vor Abzug der Schulden und Lasten. Der Grund ist der Aufwand – ein Haus muss unabhängig von seiner Restschuld vollständig bewertet und erklärt werden.

  • Gibt es eine Pauschale?

    Die StBVV erlaubt Pauschalvergütungen nur für laufende Tätigkeiten, nicht für einmalige Erklärungen (§ 14 StBVV). Was wir können: den Zehntelsatz vorab festlegen und Ihnen so eine verbindliche Zahl nennen.

  • Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

    In der Regel nicht. Rechtsschutzversicherungen decken Steuerberatung für die Erklärung nicht ab; für ein späteres Einspruchs- oder Klageverfahren kommt es auf den Vertrag an. Wir prüfen das mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

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    Erbschaftsteuer

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    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
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    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

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Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
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Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Schenkungsteuer / Immobilien

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Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

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Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

    • Unternehmensnachfolge
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    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

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  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

    Deutsch · Englisch

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    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

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    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

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