Der Kern: die erweiterte Grundstückskürzung
Eine GmbH ist immer Gewerbebetrieb und zahlt neben Körperschaftsteuer grundsätzlich Gewerbesteuer – in Frankfurt mit einem Hebesatz, der die Gesamtbelastung auf rund 32 % treiben würde. Für Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, gibt es die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG): Der Gewerbeertrag aus der Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke wird vollständig aus der Gewerbesteuer herausgenommen. Übrig bleiben 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 15,825 %.
Die Kürzung ist an eine Bedingung geknüpft: Ausschließlichkeit. Die GmbH darf neben der Grundstücksverwaltung nur wenige, eng begrenzte Tätigkeiten ausüben. Schädlich sind die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (etwa Lastenaufzüge oder Kühlanlagen in gewerblichen Objekten), Dienstleistungen für Mieter über das Übliche hinaus und der An- und Verkauf von Grundstücken in einer Frequenz, die als Handel gilt. Unschädlich sind seit 2021 Einnahmen aus Photovoltaik und Ladestationen bis zu einer bestimmten Quote der Mieteinnahmen sowie sonstige Nebeneinnahmen aus dem Vertrag mit den Mietern bis 5 %. Wer eine dieser Grenzen reißt, verliert die Kürzung für das gesamte Jahr – und zahlt auf alle Mieten Gewerbesteuer.
Der Vergleich: laufende Belastung
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Privat gehalten (Spitzensteuersatz) |
Immobilien-GmbH mit erweiterter Kürzung |
| Steuer auf Mietüberschuss 100.000 € |
rund 47.500 € (45 % + SolZ) |
rund 15.800 € (15 % KSt + SolZ) |
| Verbleib für Reinvestition |
rund 52.500 € |
rund 84.200 € |
| Bei vollständiger Ausschüttung an den Gesellschafter |
– |
zusätzlich rund 22.200 € Abgeltungsteuer auf 84.200 € – Gesamtbelastung rund 38 % |
| Verkauf nach zehn Jahren |
Steuerfrei (§ 23 EStG) |
Voll steuerpflichtig, 15,825 % auf den Gewinn – plus Steuer bei Ausschüttung des Erlöses |
Die Tabelle zeigt beides. Wer reinvestiert, hat in der GmbH gut 30.000 € mehr pro Jahr zum Arbeiten. Wer von den Mieten lebt, landet nach Ausschüttung bei rund 38 % – nur noch wenig unter der privaten Belastung, bei deutlich höherem Aufwand. Und wer nach zehn Jahren verkaufen will, verliert in der GmbH den größten Vorteil des Privatvermögens: den steuerfreien Veräußerungsgewinn.
Die Nachteile im Einzelnen
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Kein steuerfreier Verkauf. Veräußerungsgewinne der GmbH sind immer steuerpflichtig, auch nach zwanzig Jahren. Bei Immobilien mit hohem Wertsteigerungspotenzial kann das den laufenden Vorteil mehr als aufzehren.
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Die Ausschüttungsfalle. Jeder Euro, der die GmbH verlässt, kostet 26,375 % Abgeltungsteuer. Wer laufend Entnahmen braucht, verliert den Vorteil.
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Grunderwerbsteuer beim Einbringen. Wer vorhandene Immobilien in eine GmbH einbringt, löst Grunderwerbsteuer aus – in Hessen 6 % des Grundbesitzwerts. Die Befreiungen für Ehegatten und gerade Linie gelten für die GmbH nicht. Die Immobilien-GmbH lohnt sich deshalb vor allem für neue Objekte, die die GmbH selbst kauft.
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Aufgedeckte stille Reserven. Die Einbringung einer Immobilie aus dem Privatvermögen ist eine Veräußerung – innerhalb der Zehnjahresfrist mit Einkommensteuer auf den Gewinn.
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Verwaltungsaufwand. Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung im Unternehmensregister, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung – laufende Kosten, die bei einer einzelnen Eigentumswohnung den Steuervorteil auffressen.
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Erbschaftsteuer. GmbH-Anteile sind nur begünstigt, wenn die Gesellschaft nicht überwiegend Verwaltungsvermögen hält – vermietete Immobilien sind Verwaltungsvermögen. Die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG scheidet bei der reinen Immobilien-GmbH regelmäßig aus; der 10 %-Abschlag nach § 13d ErbStG gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften ebenfalls nicht.
Entscheidungsbaum
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Brauchen Sie die Mieterträge zum Leben? Ja → privat halten oder Familiengesellschaft. Nein → weiter.
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Wollen Sie die Objekte innerhalb von 15 bis 20 Jahren verkaufen? Ja → privat halten, steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren wiegt schwerer. Nein → weiter.
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Geht es um neue Objekte oder um vorhandene? Vorhandene → Grunderwerbsteuer und § 23 EStG bei Einbringung durchrechnen; oft unwirtschaftlich. Neue → weiter.
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Liegt der jährliche Überschuss über einem Betrag, der die laufenden Kosten der GmbH deutlich übersteigt? Nein → privat. Ja → Immobilien-GmbH prüfen.
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Gibt es bereits eine Holding oder operative GmbH mit Gewinnen? Ja → Immobilien-GmbH als Tochter der Holding: Gewinne der operativen Gesellschaft fließen nahezu steuerfrei nach oben (§ 8b KStG) und in Immobilien – ohne den Umweg über das Privatvermögen.
Immobilien-GmbH und Holding
Ihre Stärke entfaltet die Immobilien-GmbH als Teil einer Struktur. Ein Unternehmer, dessen operative GmbH jährlich Gewinne erwirtschaftet, schüttet diese an seine Holding aus – zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 5 KStG). Die Holding gründet eine Immobilien-GmbH oder kauft direkt Immobilien und finanziert sie mit Kapital, das noch nicht durch die Ausschüttungsbesteuerung gelaufen ist. Der Hebel gegenüber dem Privatkauf: Statt aus 100 € Gewinn nach Ausschüttung rund 52 € in Immobilien zu investieren, investiert die Struktur rund 98 €. Wie die Holding funktioniert und was sie kostet, steht im Hub Unternehmen & Strukturierung.
Abgrenzung: Immobilien-GmbH und vermögensverwaltende GmbH
Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber Unterschiedliches. Die Immobilien-GmbH hält ausschließlich Grundbesitz und lebt von der erweiterten Kürzung. Die vermögensverwaltende GmbH hält auch Wertpapiere, Beteiligungen oder Fonds – und verliert damit die erweiterte Kürzung, wenn die Kapitalerträge nicht in den engen Rahmen der unschädlichen Nebentätigkeiten fallen. Wer Depot und Immobilien in einer Gesellschaft bündeln will, prüft vorher, ob die Kürzung noch greift, oder trennt beides in zwei Gesellschaften. Für Wertpapiere gelten in der GmbH eigene Regeln – Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind weitgehend steuerfrei, Zinsen und Fondsgewinne nicht. Mehr dazu auf der Seite Vermögensverwaltende GmbH.
Immobilien-GmbH mit tes tax
Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen den Vergleich mit Ihren Zahlen – Überschüsse, Entnahmebedarf, Haltedauer, vorhandene Struktur – über zehn und zwanzig Jahre. Fällt die Entscheidung für die GmbH, begleiten wir Gründung, Satzung mit Blick auf die Ausschließlichkeit, Finanzierung und den Kauf der ersten Objekte. Danach übernehmen wir Buchführung, Jahresabschluss und die Steuererklärungen der Gesellschaft – und achten Jahr für Jahr darauf, dass die erweiterte Kürzung nicht durch eine Nebentätigkeit verloren geht.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.