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Immobilien-GmbH: Wann sich die Gesellschaft für Immobilien rechnet – und wann nicht

Die Idee ist verlockend: Mieteinkünfte mit rund 15 % statt mit 42 oder 45 % versteuern. Das leistet die Immobilien-GmbH tatsächlich – für den Teil der Erträge, der in der Gesellschaft bleibt. Sobald Geld an den Gesellschafter fließt oder eine Immobilie verkauft werden soll, dreht sich das Bild. Die Immobilien-GmbH ist deshalb keine Frage von richtig oder falsch, sondern von Entnahmen und Haltedauer. Diese Seite legt die Rechnung offen.

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Der Kern: die erweiterte Grundstückskürzung

Eine GmbH ist immer Gewerbebetrieb und zahlt neben Körperschaftsteuer grundsätzlich Gewerbesteuer – in Frankfurt mit einem Hebesatz, der die Gesamtbelastung auf rund 32 % treiben würde. Für Gesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, gibt es die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG): Der Gewerbeertrag aus der Verwaltung und Nutzung eigener Grundstücke wird vollständig aus der Gewerbesteuer herausgenommen. Übrig bleiben 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 15,825 %.

Die Kürzung ist an eine Bedingung geknüpft: Ausschließlichkeit. Die GmbH darf neben der Grundstücksverwaltung nur wenige, eng begrenzte Tätigkeiten ausüben. Schädlich sind die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (etwa Lastenaufzüge oder Kühlanlagen in gewerblichen Objekten), Dienstleistungen für Mieter über das Übliche hinaus und der An- und Verkauf von Grundstücken in einer Frequenz, die als Handel gilt. Unschädlich sind seit 2021 Einnahmen aus Photovoltaik und Ladestationen bis zu einer bestimmten Quote der Mieteinnahmen sowie sonstige Nebeneinnahmen aus dem Vertrag mit den Mietern bis 5 %. Wer eine dieser Grenzen reißt, verliert die Kürzung für das gesamte Jahr – und zahlt auf alle Mieten Gewerbesteuer.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 GewStG): rund 15,8 % statt bis 45 % Einkommensteuer
  • Kein steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren wie im Privatvermögen
  • Ausschüttungsfalle: Entnahme kostet nochmals rund 26 %
  • Grunderwerbsteuer beim Einbringen – Entscheidungsbaum auf dieser Seite

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Der Vergleich: laufende Belastung

Privat gehalten (Spitzensteuersatz) Immobilien-GmbH mit erweiterter Kürzung
Steuer auf Mietüberschuss 100.000 € rund 47.500 € (45 % + SolZ) rund 15.800 € (15 % KSt + SolZ)
Verbleib für Reinvestition rund 52.500 € rund 84.200 €
Bei vollständiger Ausschüttung an den Gesellschafter – zusätzlich rund 22.200 € Abgeltungsteuer auf 84.200 € – Gesamtbelastung rund 38 %
Verkauf nach zehn Jahren Steuerfrei (§ 23 EStG) Voll steuerpflichtig, 15,825 % auf den Gewinn – plus Steuer bei Ausschüttung des Erlöses

Die Tabelle zeigt beides. Wer reinvestiert, hat in der GmbH gut 30.000 € mehr pro Jahr zum Arbeiten. Wer von den Mieten lebt, landet nach Ausschüttung bei rund 38 % – nur noch wenig unter der privaten Belastung, bei deutlich höherem Aufwand. Und wer nach zehn Jahren verkaufen will, verliert in der GmbH den größten Vorteil des Privatvermögens: den steuerfreien Veräußerungsgewinn.

Die Nachteile im Einzelnen

  • Kein steuerfreier Verkauf. Veräußerungsgewinne der GmbH sind immer steuerpflichtig, auch nach zwanzig Jahren. Bei Immobilien mit hohem Wertsteigerungspotenzial kann das den laufenden Vorteil mehr als aufzehren.

  • Die Ausschüttungsfalle. Jeder Euro, der die GmbH verlässt, kostet 26,375 % Abgeltungsteuer. Wer laufend Entnahmen braucht, verliert den Vorteil.

  • Grunderwerbsteuer beim Einbringen. Wer vorhandene Immobilien in eine GmbH einbringt, löst Grunderwerbsteuer aus – in Hessen 6 % des Grundbesitzwerts. Die Befreiungen für Ehegatten und gerade Linie gelten für die GmbH nicht. Die Immobilien-GmbH lohnt sich deshalb vor allem für neue Objekte, die die GmbH selbst kauft.

  • Aufgedeckte stille Reserven. Die Einbringung einer Immobilie aus dem Privatvermögen ist eine Veräußerung – innerhalb der Zehnjahresfrist mit Einkommensteuer auf den Gewinn.

  • Verwaltungsaufwand. Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung im Unternehmensregister, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung – laufende Kosten, die bei einer einzelnen Eigentumswohnung den Steuervorteil auffressen.

  • Erbschaftsteuer. GmbH-Anteile sind nur begünstigt, wenn die Gesellschaft nicht überwiegend Verwaltungsvermögen hält – vermietete Immobilien sind Verwaltungsvermögen. Die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG scheidet bei der reinen Immobilien-GmbH regelmäßig aus; der 10 %-Abschlag nach § 13d ErbStG gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften ebenfalls nicht.

Entscheidungsbaum

  1. Brauchen Sie die Mieterträge zum Leben? Ja → privat halten oder Familiengesellschaft. Nein → weiter.

  2. Wollen Sie die Objekte innerhalb von 15 bis 20 Jahren verkaufen? Ja → privat halten, steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren wiegt schwerer. Nein → weiter.

  3. Geht es um neue Objekte oder um vorhandene? Vorhandene → Grunderwerbsteuer und § 23 EStG bei Einbringung durchrechnen; oft unwirtschaftlich. Neue → weiter.

  4. Liegt der jährliche Überschuss über einem Betrag, der die laufenden Kosten der GmbH deutlich übersteigt? Nein → privat. Ja → Immobilien-GmbH prüfen.

  5. Gibt es bereits eine Holding oder operative GmbH mit Gewinnen? Ja → Immobilien-GmbH als Tochter der Holding: Gewinne der operativen Gesellschaft fließen nahezu steuerfrei nach oben (§ 8b KStG) und in Immobilien – ohne den Umweg über das Privatvermögen.

Immobilien-GmbH und Holding

Ihre Stärke entfaltet die Immobilien-GmbH als Teil einer Struktur. Ein Unternehmer, dessen operative GmbH jährlich Gewinne erwirtschaftet, schüttet diese an seine Holding aus – zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 5 KStG). Die Holding gründet eine Immobilien-GmbH oder kauft direkt Immobilien und finanziert sie mit Kapital, das noch nicht durch die Ausschüttungsbesteuerung gelaufen ist. Der Hebel gegenüber dem Privatkauf: Statt aus 100 € Gewinn nach Ausschüttung rund 52 € in Immobilien zu investieren, investiert die Struktur rund 98 €. Wie die Holding funktioniert und was sie kostet, steht im Hub Unternehmen & Strukturierung.

Abgrenzung: Immobilien-GmbH und vermögensverwaltende GmbH

Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber Unterschiedliches. Die Immobilien-GmbH hält ausschließlich Grundbesitz und lebt von der erweiterten Kürzung. Die vermögensverwaltende GmbH hält auch Wertpapiere, Beteiligungen oder Fonds – und verliert damit die erweiterte Kürzung, wenn die Kapitalerträge nicht in den engen Rahmen der unschädlichen Nebentätigkeiten fallen. Wer Depot und Immobilien in einer Gesellschaft bündeln will, prüft vorher, ob die Kürzung noch greift, oder trennt beides in zwei Gesellschaften. Für Wertpapiere gelten in der GmbH eigene Regeln – Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien sind weitgehend steuerfrei, Zinsen und Fondsgewinne nicht. Mehr dazu auf der Seite Vermögensverwaltende GmbH.

Immobilien-GmbH mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen den Vergleich mit Ihren Zahlen – Überschüsse, Entnahmebedarf, Haltedauer, vorhandene Struktur – über zehn und zwanzig Jahre. Fällt die Entscheidung für die GmbH, begleiten wir Gründung, Satzung mit Blick auf die Ausschließlichkeit, Finanzierung und den Kauf der ersten Objekte. Danach übernehmen wir Buchführung, Jahresabschluss und die Steuererklärungen der Gesellschaft – und achten Jahr für Jahr darauf, dass die erweiterte Kürzung nicht durch eine Nebentätigkeit verloren geht.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich meine bestehenden Mietwohnungen in eine GmbH einbringen?

    Rechtlich ja, steuerlich meist unwirtschaftlich: Grunderwerbsteuer auf den vollen Wert und – innerhalb der Zehnjahresfrist – Einkommensteuer auf die stillen Reserven. Die GmbH lohnt sich fast immer nur für Neuerwerbe.

  • Wie viel Immobilienvermögen braucht es für eine GmbH?

    Es kommt weniger auf den Wert als auf den jährlichen Überschuss und den Entnahmebedarf an. Als Faustregel: Wenn der Steuervorteil die laufenden Kosten für Abschluss und Erklärungen nicht deutlich übersteigt, lohnt es sich nicht.

  • Verliere ich die erweiterte Kürzung, wenn ich eine Photovoltaikanlage auf das Dach setze?

    Nicht mehr automatisch. Einnahmen aus der Stromlieferung an Mieter sind bis zu einer gesetzlichen Quote der Mieteinnahmen unschädlich. Die Quote und ihre Berechnung prüfen wir vor der Installation.

  • Was passiert mit der Immobilien-GmbH im Erbfall?

    Die Anteile werden mit dem Unternehmenswert bewertet und unterliegen der Erbschaftsteuer – ohne Verschonung, weil vermietete Immobilien Verwaltungsvermögen sind, und ohne den 10 %-Abschlag. Für die Nachfolgeplanung ist die Familiengesellschaft als Personengesellschaft oft der bessere Rahmen.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

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  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Einkommensteuer

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