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Kaufpreisaufteilung und AfA: Die Entscheidung, die dreißig Jahre lang Steuern spart – oder kostet

Wer eine vermietete Immobilie kauft, kauft zwei Dinge: den Boden und das Gebäude. Nur das Gebäude wird abgeschrieben; der Boden verschleißt nicht. Wie der Kaufpreis auf beide verteilt wird, entscheidet also darüber, wie hoch die jährliche Abschreibung ausfällt – und zwar für die gesamte Haltedauer. Ein Gebäudeanteil von 60 statt 40 % bedeutet bei einem Kaufpreis von 600.000 € eine um 2.400 € höhere Abschreibung pro Jahr, über dreißig Jahre 72.000 € Werbungskosten mehr. Die Aufteilung ist damit die wichtigste steuerliche Weichenstellung beim Immobilienkauf – und sie wird beim Notar getroffen, nicht in der Steuererklärung.

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Wie das Finanzamt rechnet: die BMF-Arbeitshilfe

Steht im Kaufvertrag keine Aufteilung, teilt das Finanzamt selbst auf. Dafür verwendet es die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums – eine Excel-Anwendung, die aus Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Baujahr, Wohnfläche und Gebäudetyp einen Boden- und einen Gebäudewert errechnet und den Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufteilt. Das Verfahren ist typisiert: Es arbeitet mit pauschalen Herstellungskosten und einer rechnerischen Alterswertminderung, und es kennt den Zustand des konkreten Gebäudes nicht.

Die Schwäche liegt im System. Die Arbeitshilfe ermittelt den Gebäudewert im Sachwertverfahren, auch bei Mehrfamilienhäusern, für die ein Käufer nach Ertrag bezahlt. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten – Frankfurt, Taunus – kommt sie regelmäßig zu Bodenanteilen von 50 % und mehr, während der Markt das Gebäude deutlich höher bewertet. Ein kernsaniertes Haus aus 1960 wird rechnerisch wie ein unsaniertes behandelt. Das Ergebnis ist eine zu niedrige Abschreibung, Jahr für Jahr.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben – die Aufteilung wirkt Jahrzehnte
  • BMF-Arbeitshilfe ist keine Rechtsnorm; BFH akzeptiert vertragliche Aufteilung
  • AfA-Sätze 2 %, 2,5 %, 3 % und degressive AfA für Neubauten
  • Restnutzungsdauer-Gutachten kann die AfA deutlich erhöhen

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Was der Bundesfinanzhof dazu sagt

Der Bundesfinanzhof hat die Arbeitshilfe an ihren Platz gestellt. Sie ist keine Rechtsnorm und für Steuerpflichtige und Gerichte nicht bindend. Eine Aufteilung, die die Vertragsparteien im Kaufvertrag vereinbart haben, ist der Besteuerung grundsätzlich zugrunde zu legen – solange sie nicht nur zum Schein getroffen wurde und die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt (BFH, Urteil vom 16. September 2015, IX R 12/14). Und selbst wenn eine vertragliche Aufteilung wirtschaftlich nicht haltbar ist, darf das Finanzgericht sie nicht einfach durch das Ergebnis der Arbeitshilfe ersetzen; es muss die Aufteilung nach realen Verkehrswerten vornehmen, im Zweifel mit einem Sachverständigengutachten (BFH, Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19, BStBl II 2021, 372; bestätigt durch Urteil vom 20. September 2022, IX R 12/21).

Für Käufer heißt das: Wer die Aufteilung im Vertrag regelt und sie mit Bodenrichtwert und Gebäudezustand begründen kann, hat gute Karten. Wer nichts regelt, bekommt die Arbeitshilfe.

Die Aufteilung im Kaufvertrag

Die vertragliche Aufteilung ist der einfachste und wirksamste Weg. Käufer und Verkäufer einigen sich im notariellen Kaufvertrag darauf, welcher Teil des Kaufpreises auf Grund und Boden und welcher auf das Gebäude entfällt. Der Verkäufer hat steuerlich in der Regel kein gegenläufiges Interesse – für ihn zählt der Gesamtpreis –, sodass die Einigung meist unproblematisch ist. Wichtig ist die Begründbarkeit: Der Bodenanteil sollte sich am Bodenrichtwert orientieren und darf nicht offensichtlich zu niedrig sein. Eine Aufteilung, die den Boden mit 10 % ansetzt, wo der Bodenrichtwert 40 % des Kaufpreises ergibt, wird das Finanzamt verwerfen. Eine Aufteilung, die den Boden mit dem Bodenrichtwert und das Gebäude mit dem Rest bewertet, hält.

Nachträgliche Ergänzungsvereinbarungen – nach Abschluss des Kaufvertrags oder gar nach Abgabe der Steuererklärung – werden vom Finanzamt kritisch gesehen. Die Aufteilung gehört in den ursprünglichen Vertrag.

Die AfA-Sätze im Überblick

Gebäude AfA-Satz Abschreibungsdauer Rechtsgrundlage
Wohngebäude, fertiggestellt vor 1925 2,5 % 40 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG
Wohngebäude, fertiggestellt 1925 bis 2022 2 % 50 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
Wohngebäude, fertiggestellt ab 1. Januar 2023 3 % 33 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG
Wohngebäude, Baubeginn 1. Oktober 2023 bis 30. September 2029 (Wahlrecht) 5 % degressiv vom Restwert bis zum Wechsel in die lineare AfA § 7 Abs. 5a EStG
Mietwohnungsneubau (Sonder-AfA, neben der regulären AfA) zusätzlich 5 % in den ersten vier Jahren – § 7b EStG (Bau- und Bemessungsgrenzen beachten)
Betriebsgebäude (nicht Wohnzwecke, Bauantrag nach März 1985) 3 % 33 Jahre § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG lohnt sich für Neubauten in den ersten Jahren deutlich: 5 % vom jeweiligen Restwert statt 3 % von den Anschaffungskosten. Der Wechsel zur linearen AfA ist möglich, wenn sie höher wird. Sonder-AfA nach § 7b EStG kommt bei Mietwohnungsneubau hinzu, wenn Baukosten- und Bemessungsgrundlagen-Obergrenzen eingehalten werden und Effizienzstandards erfüllt sind – die Details ändern sich mit den Förderperioden und gehören vor dem Bauantrag geprüft.

Kürzere Nutzungsdauer nachweisen: das Restnutzungsdauer-Gutachten

Die gesetzlichen AfA-Sätze unterstellen eine Nutzungsdauer von 33, 40 oder 50 Jahren. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, darf entsprechend schneller abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Bei einem Altbau aus 1955, der nie grundlegend saniert wurde, kann die Restnutzungsdauer bei 25 Jahren liegen – 4 % statt 2 % AfA. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass jede sachgerechte Methode für den Nachweis zulässig ist und ein Gutachten nach den Regeln der Immobilienwertermittlungsverordnung ausreicht (BFH, Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19). Die Finanzverwaltung verlangt in der Praxis ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, das sich konkret mit Bausubstanz, Modernisierungsgrad und wirtschaftlicher Nutzbarkeit auseinandersetzt. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer; ein Gutachten bei einem kernsanierten Objekt bringt deshalb meist nichts.

Ein Rechenbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus aus 1962 in Frankfurt, Kaufpreis 900.000 €, Grundstück 500 m², Bodenrichtwert 900 €/m².

  • Ohne Vereinbarung, BMF-Arbeitshilfe: Bodenwert 450.000 €, rechnerischer Gebäudesachwert nach Alterswertminderung niedrig – Gebäudeanteil rund 40 %, AfA-Basis 360.000 €, jährliche AfA 2 %: 7.200 €.

  • Vertragliche Aufteilung: Boden mit Bodenrichtwert 450.000 €, Gebäude 450.000 € – Gebäudeanteil 50 %, AfA 2 %: 9.000 €.

  • Zusätzlich Restnutzungsdauer-Gutachten: unsaniertes Gebäude, Restnutzungsdauer 30 Jahre – AfA 3,33 % auf 450.000 €: 15.000 €.

Zwischen erster und dritter Variante liegen 7.800 € Werbungskosten pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sind das rund 3.300 € Steuerersparnis jährlich – für Unterlagen, die beim Kauf ohnehin vorliegen, und ein Gutachten, das sich im ersten Jahr bezahlt macht.

Nach dem Kauf: Was noch zur AfA-Basis gehört

Zu den Anschaffungskosten des Gebäudes zählen anteilig auch die Nebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler – im Verhältnis der Aufteilung. Kosten für Instandsetzung und Modernisierung in den ersten drei Jahren nach dem Kauf werden zu Herstellungskosten, wenn sie ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäudeanschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) – sie erhöhen dann die AfA-Basis, statt sofort abziehbar zu sein. Diese Grenze ist bei jeder Sanierung nach Kauf im Blick zu behalten; mehr dazu auf der Seite Vermietung & Steuern.

Kaufpreisaufteilung mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax prüfen vor dem Notartermin, welche Aufteilung sich mit Bodenrichtwert und Objektzustand begründen lässt, und formulieren die Klausel für den Kaufvertrag. Nach dem Kauf berechnen wir die AfA-Basis mit allen Nebenkosten, prüfen die Frage der Restnutzungsdauer und behalten die 15 %-Grenze bei Sanierungen im Blick. Bei laufenden Streitfällen mit dem Finanzamt – wenn die Arbeitshilfe bereits angewendet wurde – prüfen wir Einspruch und Nachweismöglichkeiten. Die Kosten dafür nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich die Kaufpreisaufteilung nachträglich ändern?

    Der Kaufvertrag lässt sich nicht rückwirkend ändern. Eine begründete Aufteilung nach Verkehrswerten – mit Gutachten – kann aber auch später gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden, solange die Bescheide noch offen sind. Ergänzungsvereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer nach Vertragsschluss sieht das Finanzamt kritisch.

  • Muss der Verkäufer der Aufteilung zustimmen?

    Ja, sie steht im gemeinsamen Vertrag. Für den privaten Verkäufer ist die Aufteilung steuerlich meist ohne Bedeutung, sodass er in der Regel zustimmt. Verkauft eine GmbH, kann die Aufteilung für sie relevant sein.

  • Gilt die 3 %-AfA auch für gekaufte Bestandsimmobilien?

    Nein. Der Satz richtet sich nach der Fertigstellung des Gebäudes, nicht nach dem Kaufdatum. Ein 1990 gebautes Haus, das 2026 gekauft wird, wird mit 2 % abgeschrieben.

  • Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten und lohnt es sich?

    Die Kosten richten sich nach Objekt und Sachverständigem und liegen meist im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Ob es sich lohnt, hängt vom Gebäudewert und vom Zustand ab – bei unsanierten Altbauten mit hoher AfA-Basis fast immer, bei modernisierten Objekten selten. Wir rechnen es vorher durch.

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    Ergebnis

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    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

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Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

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GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
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Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

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Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
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Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

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Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

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    Daniel Schollenberger

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    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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