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Entnahmestrategien: Wie Gewinn beim Unternehmer ankommt – und was jeder Weg kostet

Ein Unternehmen verdient Geld. Der Unternehmer braucht einen Teil davon zum Leben, der Rest soll arbeiten. Wie der erste Teil den Weg vom Firmenkonto auf das Privatkonto findet, entscheidet über den Steuersatz auf diesen Betrag. Und wie der zweite Teil besteuert wird, solange er im Unternehmen bleibt, entscheidet darüber, wie viel davon in zehn Jahren noch da ist. Beides ist planbar – und wird in den meisten Unternehmen nicht geplant.

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In der GmbH: Gehalt oder Ausschüttung?

Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat zwei Kanäle. Das Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe und mindert Körperschaft- und Gewerbesteuer; bei ihm ist es Arbeitslohn mit dem persönlichen Steuersatz und – als beherrschender Geschäftsführer – ohne Sozialversicherungspflicht. Die Ausschüttung wird zuerst in der GmbH mit rund 32 % besteuert, dann beim Gesellschafter mit 26,375 % Abgeltungsteuer: Gesamtbelastung rund 50 %.

Die Rechnung ist damit einfach: Solange der persönliche Grenzsteuersatz auf das Gehalt unter rund 50 % liegt – und das ist er immer, der Spitzensatz mit Solidaritätszuschlag liegt bei rund 47,5 % –, ist das Gehalt der günstigere Kanal. Der Unterschied ist bei niedrigen Beträgen groß (Grundfreibetrag, Progression) und bei hohen Beträgen klein. Praktisch bedeutet das: Der private Bedarf wird über ein angemessenes Gehalt gedeckt, die Ausschüttung ist der Kanal für das, was darüber hinaus entnommen werden soll. Die Grenze setzt die Angemessenheit: Ein Gehalt, das über dem liegt, was ein fremder Geschäftsführer bekäme, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung – mehr dazu auf der Seite GmbH-Geschäftsführer & Steuern.

Was nicht entnommen wird, bleibt in der GmbH mit einer Belastung von rund 32 % – und ab 2028 sinkend. Das ist die eingebaute Thesaurierung der Kapitalgesellschaft. Wer sie mit einer Holding kombiniert, kann die thesaurierten Gewinne zudem nahezu steuerfrei zwischen Gesellschaften bewegen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • GmbH: Gehalt oder Ausschüttung – die Belastung entscheidet
  • Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG: 28,25 % statt 45 % – mit Nachversteuerung
  • Beispielrechnung: 400.000 € Gewinn, 120.000 € Bedarf
  • Pensionszusage als dritter Entnahmekanal

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Im Personenunternehmen: die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften kennen die Trennung zwischen Gehalt und Ausschüttung nicht – der gesamte Gewinn ist ihr Einkommen, ob entnommen oder nicht. Bei 400.000 € Gewinn und 120.000 € privatem Bedarf werden die 280.000 €, die im Betrieb bleiben, trotzdem mit dem Spitzensteuersatz belastet. Das ist der strukturelle Nachteil gegenüber der GmbH, und § 34a EStG soll ihn ausgleichen.

Auf Antrag wird der nicht entnommene Gewinn mit einem festen Satz von 28,25 % plus Solidaritätszuschlag besteuert – rund 29,8 % statt rund 47,5 %. Ab 2028 sinkt der Satz in Stufen auf 25 % im Jahr 2032, parallel zur Körperschaftsteuer. Der Haken: Wird der begünstigt besteuerte Gewinn später entnommen, fällt eine Nachversteuerung von 25 % plus Solidaritätszuschlag an. Gesamtbelastung bei späterer Entnahme: rund 48 % – etwa so viel wie ohne Begünstigung, nur später. Die Begünstigung ist damit kein Steuergeschenk, sondern ein Stundungsmodell. Sie lohnt sich, wenn der Gewinn lange im Betrieb bleibt und dort Rendite erwirtschaftet, oder wenn er nie entnommen, sondern mit dem Betrieb übertragen wird.

Was das Wachstumschancengesetz geändert hat

Bis 2023 hatte § 34a EStG eine Schwäche: Die Steuer auf den begünstigten Gewinn musste aus dem Betrieb entnommen werden, diese Entnahme minderte das begünstigungsfähige Volumen und löste zugleich Nachversteuerung aus. Seit 2024 wird das Thesaurierungsvolumen um die Beträge erhöht, die zur Zahlung der Einkommensteuer auf den begünstigten Gewinn und der Gewerbesteuer entnommen werden. Damit ist die Begünstigung erstmals für breitere Kreise praktikabel geworden – und die Nachversteuerungsreihenfolge wurde so geändert, dass zuerst ältere, nicht begünstigte Gewinne als entnommen gelten.

Beispielrechnung: 400.000 € Gewinn, 120.000 € Bedarf

Einzelunternehmen ohne § 34a Einzelunternehmen mit § 34a GmbH
Steuer auf den entnommenen / für den Bedarf verwendeten Teil Regeltarif auf 400.000 € insgesamt: rund 170.000 € Regeltarif auf entnommene 120.000 € plus Entnahmen für Steuern Gehalt 120.000 €: Lohnsteuer rund 40.000 €, bei der GmbH abziehbar
Steuer auf den thesaurierten Teil (280.000 €) im Regeltarif enthalten rund 29,8 %: rund 83.000 € rund 32 % auf 280.000 €: rund 90.000 €
Belastung gesamt im Jahr rund 170.000 € rund 130.000 € (Gewerbesteuer und Anrechnung vereinfacht) rund 130.000 €
Latente Steuer bei späterer Entnahme keine Nachversteuerung 25 % + SolZ auf den begünstigten Betrag Abgeltungsteuer 26,375 % bei Ausschüttung

Die Zahlen sind gerundet und blenden Gewerbesteueranrechnung, Kirchensteuer und Sonderausgaben aus. Sie zeigen das Prinzip: § 34a EStG bringt das Personenunternehmen bei thesaurierten Gewinnen auf Augenhöhe mit der GmbH – rund 40.000 € Liquiditätsvorteil im Jahr gegenüber dem Regeltarif. Der Preis ist die latente Nachversteuerung, die beim Verkauf oder bei der Aufgabe des Betriebs fällig wird. Wer den Betrieb an die Kinder übergibt, gibt die Nachversteuerungspflicht mit – sie geht auf den Rechtsnachfolger über.

Die Pensionszusage als Entnahmekanal

Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gibt es einen dritten Kanal: die Pensionszusage. Die GmbH verspricht dem Geschäftsführer eine Altersrente und bildet dafür eine Rückstellung, die den Gewinn mindert (§ 6a EStG). Der Geschäftsführer versteuert nichts – bis die Rente fließt, dann als nachträglicher Arbeitslohn mit dem Steuersatz im Ruhestand, der meist niedriger ist. Das ist nachgelagerte Besteuerung mit Gewinnminderung heute.

Die Pensionszusage hat Bedingungen, die das Finanzamt streng prüft: Sie muss schriftlich vor dem Zeitraum erteilt sein, für den sie gilt; der Geschäftsführer muss sie noch „erdienen“ können – bei beherrschenden Geschäftsführern mindestens zehn Jahre bis zum Pensionsalter; bei neu gegründeten GmbHs ist eine Wartezeit von rund fünf Jahren, bei neu eingestellten Geschäftsführern eine Probezeit von zwei bis drei Jahren einzuhalten; die Zusage muss finanzierbar sein und darf zusammen mit anderen Versorgungsansprüchen 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Und sie sollte rückgedeckt sein, damit die GmbH die Rente auch zahlen kann. Bei Verkauf der GmbH ist die Pensionszusage regelmäßig ein Hindernis, das über Auslagerung oder Abfindung gelöst werden muss. Wer sie einsetzt, plant sie als Teil der Entnahmestrategie und der Nachfolge – nicht als isolierte Steuersparmaßnahme.

Was zur Strategie gehört

  1. Bedarf ermitteln. Wie viel wird privat wirklich gebraucht – jetzt, in fünf Jahren, im Ruhestand?

  2. Kanäle festlegen. Gehalt bis zur Angemessenheitsgrenze, Ausschüttung für Sonderbedarf, Thesaurierung für den Rest; im Personenunternehmen § 34a-Antrag für den nicht entnommenen Teil.

  3. Latente Steuern erfassen. Nachversteuerungsbeträge und thesaurierte Gewinne sind Verbindlichkeiten der Zukunft, die in der Nachfolge- und Exit-Planung stehen müssen.

  4. Struktur prüfen. Ab welchem Punkt lohnt sich Holding, Rechtsformwechsel oder Option nach § 1a KStG?

  5. Jährlich anpassen. Gewinne, Sätze und Bedarf ändern sich – die Strategie wird mit dem Jahresabschluss überprüft.

Entnahmestrategie mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax entwickeln die Entnahmestrategie aus Ihren Zahlen: Gehalt, Ausschüttung, § 34a, Pensionszusage – gerechnet über die nächsten Jahre und mit den ab 2028 sinkenden Sätzen. Wir stellen die Anträge, dokumentieren die Angemessenheit der Vergütung und führen die Nachversteuerungsbeträge fort. Die Rechtsanwälte von tes legal formulieren Anstellungsvertrag und Pensionszusage so, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich den § 34a-Antrag jedes Jahr neu entscheiden?

    Ja, der Antrag wird jährlich für den jeweiligen Betrieb oder Mitunternehmeranteil gestellt und kann bis zur Bestandskraft des Bescheids zurückgenommen werden. Wer in einem Jahr viel entnimmt, verzichtet in diesem Jahr auf den Antrag.

  • Wann wird nachversteuert?

    Wenn die Entnahmen eines Jahres den Gewinn übersteigen, bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe, bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und auf Antrag. Bei unentgeltlicher Übertragung geht der Nachversteuerungsbetrag auf den Nachfolger über.

  • Ist eine Ausschüttung nie günstiger als Gehalt?

    Im Regelfall nicht. Eine Ausnahme kann die Ausschüttung an eine Holding sein, die nahezu steuerfrei ankommt – aber dann ist das Geld in der Holding, nicht privat.

  • Lohnt sich eine Pensionszusage auch bei einer kleinen GmbH?

    Sie erfordert eine Rückdeckung, laufende Gutachten für die Rückstellung und Kapitalbindung. Bei kleinen Gesellschaften ist eine Direktversicherung oder Unterstützungskasse oft der einfachere Weg. Ob sie passt, hängt von Gewinn, Alter des Geschäftsführers und Exit-Planung ab.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
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    Erbschaftsteuer

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    Ergebnis

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    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

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    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

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Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

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Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Schenkungsteuer / Immobilien

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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

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Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
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Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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