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Nießbrauch: Was er ist, was er bringt und wo er Fallen hat

Der Nießbrauch trennt zwei Dinge, die sonst zusammengehören: das Eigentum an einer Sache und das Recht, sie zu nutzen. Wer eine Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt, gibt das Eigentum ab und behält die Nutzung – die Wohnung, die Mieten, die Entscheidungen im Alltag. Für die nächste Generation ist das die meistgenutzte Brücke zwischen „jetzt schon übertragen“ und „noch nicht loslassen“. Diese Seite erklärt das Instrument. Wie sein Wert berechnet wird, steht auf der Seite Nießbrauch berechnen.

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Was der Nießbrauch rechtlich ist

Der Nießbrauch ist das Recht, alle Nutzungen einer Sache zu ziehen (§ 1030 BGB). Bei einer Immobilie heißt das: selbst darin wohnen oder sie vermieten und die Mieten behalten. Er ist ein dingliches Recht, wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und gilt gegenüber jedem – auch gegenüber einem Käufer, an den der Eigentümer die Immobilie verkauft. Er ist nicht übertragbar und nicht vererblich (§§ 1059, 1061 BGB): Mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt er, und der Eigentümer hat die Immobilie unbelastet.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Nießbrauch = Nutzungen und Erträge bleiben beim Schenker (§§ 1030 ff. BGB)
  • Vorbehaltsnießbrauch mindert die Schenkungsteuer erheblich
  • AfA-Falle: Beim Zuwendungsnießbrauch geht die Abschreibung verloren
  • Nießbrauch ist stärker als das Wohnrecht – Vermietung bleibt möglich

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Rechte und Pflichten: Wer trägt was?

Nießbraucher Eigentümer
Nutzung Wohnen oder vermieten, Mieten behalten (§ 1030 BGB) Keine Nutzung, keine Erträge
Gewöhnliche Erhaltung Trägt Reparaturen und Instandhaltung im üblichen Rahmen (§ 1041 BGB) –
Außergewöhnliche Maßnahmen – Dach, Heizung, Fassade – die großen Posten (Gegenschluss aus § 1041 BGB)
Laufende Lasten Grundsteuer, Versicherung, Nebenkosten (§ 1047 BGB) –
Grundschulden, Hypotheken Zinsen (§ 1047 BGB) Tilgung
Verkauf, Belastung Nicht möglich Möglich, aber belastet mit dem Nießbrauch
Einkommensteuer auf Mieten Versteuert die Mieteinkünfte Keine Einkünfte

Die gesetzliche Verteilung lässt sich im Vertrag verschieben. Häufig übernimmt der Nießbraucher auch die außergewöhnlichen Maßnahmen, damit die Kinder nicht für das Dach der Eltern zahlen müssen – oder umgekehrt die Kinder alles, damit die Eltern ihre Ruhe haben. Was vereinbart wird, wirkt auch steuerlich: Wer die Kosten trägt, kann sie absetzen.

Vorbehaltsnießbrauch und Zuwendungsnießbrauch

Der Unterschied liegt in der Richtung. Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer die Immobilie und behält sich die Nutzung vor – der klassische Fall der vorweggenommenen Erbfolge. Beim Zuwendungsnießbrauch bleibt der Eigentümer Eigentümer und räumt einem anderen das Nutzungsrecht ein – etwa Eltern, die ihrem studierenden Kind die Mieten einer Wohnung zuwenden, um die Einkünfte auf dessen niedrigeren Steuersatz zu verlagern.

Steuerlich sind beide Wege grundverschieden. Beim Vorbehaltsnießbrauch mindert der Kapitalwert des Nutzungsrechts den Wert der Schenkung – das ist der Schenkungsteuer-Effekt, den alle wollen. Beim Zuwendungsnießbrauch ist das Nutzungsrecht selbst die Schenkung: Der Kapitalwert wird beim Nießbraucher der Schenkungsteuer unterworfen. Und bei der Einkommensteuer trifft der Zuwendungsnießbrauch auf die AfA-Falle.

Die AfA-Falle

Wer ein Gebäude vermietet, schreibt es ab – meist 2 % oder 3 % der Anschaffungskosten pro Jahr. Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbraucher diese Abschreibung fort, weil er die Anschaffungskosten getragen hat und die Einkünfte erzielt. Der neue Eigentümer schreibt nichts ab, solange der Nießbrauch läuft – er hat keine Einkünfte. Nach dem Ende des Nießbrauchs setzt er die Abschreibung des Schenkers fort. Es geht also kein Abschreibungsvolumen verloren, es liegt nur still.

Beim Zuwendungsnießbrauch ist es schlimmer: Der Nießbraucher erzielt die Einkünfte, hat aber keine Anschaffungskosten – er kann nichts abschreiben. Der Eigentümer hat die Anschaffungskosten, aber keine Einkünfte – er kann ebenfalls nichts abschreiben. Die Abschreibung fällt für die Dauer des Nießbrauchs komplett aus. Bei einem Mehrfamilienhaus mit hohem Gebäudewert kostet das über zehn Jahre schnell mehr Einkommensteuer, als die Verlagerung der Mieten spart. Wer den Zuwendungsnießbrauch erwägt, rechnet diesen Effekt vorher durch.

Nießbrauch oder Wohnrecht?

Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) ist das kleinere Recht: Es erlaubt, die Wohnung selbst zu bewohnen – sonst nichts. Wer ins Pflegeheim zieht, kann die Wohnung nicht vermieten und aus den Mieten das Heim bezahlen; das Wohnrecht liegt brach. Der Nießbrauch erlaubt genau das. Deshalb ist der Nießbrauch fast immer die bessere Wahl, wenn Versorgungssicherheit das Ziel ist.

Steuerlich werden beide mit ihrem Kapitalwert bewertet und mindern die Schenkung. Der Nießbrauch wird meist höher bewertet, weil sein Jahreswert die volle erzielbare Miete umfasst – der Steuervorteil ist also größer. Das Wohnrecht hat einen Platz, wenn der Schenker die Verantwortung für die Immobilie wirklich abgeben und nur noch darin wohnen will, oder wenn es sich um eine einzelne Wohnung in einem Haus handelt, das im Übrigen die Kinder nutzen sollen.

Die Immobilie mit Nießbrauch verkaufen

Der Eigentümer kann verkaufen, der Nießbrauch bleibt bestehen und der Käufer zahlt entsprechend weniger. In der Praxis wird meist der Nießbraucher am Verkauf beteiligt: Er verzichtet auf sein Recht, damit lastenfrei verkauft werden kann, und erhält dafür einen Teil des Kaufpreises – das ist keine Schenkung, sondern Entgelt für den Verzicht. Verzichtet er ohne Gegenleistung, ist das eine Schenkung an den Eigentümer in Höhe des verbleibenden Kapitalwerts. Wer die Immobilie in absehbarer Zeit verkaufen will, sollte den Nießbrauch von vornherein anders gestalten oder auf ihn verzichten.

Löschung im Grundbuch

Mit dem Tod des Nießbrauchers erlischt das Recht von Gesetzes wegen. Im Grundbuch steht es trotzdem weiter, bis es gelöscht wird. Für die Löschung genügt ein Antrag beim Grundbuchamt mit der Sterbeurkunde – eine notarielle Löschungsbewilligung ist in diesem Fall nicht nötig (§ 22 GBO). Viele Eigentümer lassen den Eintrag jahrelang stehen; erst beim Verkauf fällt er auf. Es kostet wenig, das gleich zu erledigen.

Soll der Nießbrauch zu Lebzeiten aufgehoben werden, braucht es die Aufgabeerklärung des Nießbrauchers in notariell beglaubigter Form und die Löschung (§ 875 BGB). Steuerlich ist das ein Vorgang, den man vorher prüft: Der unentgeltliche Verzicht ist eine Schenkung an den Eigentümer.

Frühzeitiger Tod des Nießbrauchers

Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird nach der statistischen Lebenserwartung berechnet. Stirbt der Nießbraucher deutlich früher, korrigiert das Finanzamt die Bewertung rückwirkend (§ 14 Abs. 2 BewG) – die Schenkungsteuer wird mit dem tatsächlichen, kürzeren Nießbrauch neu gerechnet und steigt. Die Fristen dafür sind nach Alter gestaffelt; sie reichen von zehn Jahren bei jüngeren Nießbrauchern bis zu einem Jahr bei sehr alten. Das ist kein Grund, auf den Nießbrauch zu verzichten. Es ist ein Grund, ihn nicht erst mit 85 zu vereinbaren.

Der Nießbrauch in der Beratung von tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax setzen den Nießbrauch dort ein, wo er passt: bei der Übertragung von Immobilien und Depots an die nächste Generation, mit Blick auf Schenkungsteuer und Einkommensteuer zugleich. Wir rechnen den Kapitalwert, prüfen die AfA-Folgen, stimmen die Kostenverteilung im Vertrag mit dem Notar ab und behalten die Zehnjahresfristen im Blick. Wo Pflichtteil und Rückforderungsrechte mitspielen – und das tun sie beim Vorbehaltsnießbrauch immer –, kommen die Rechtsanwälte von tes legal dazu.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann der Nießbraucher die Immobilie verkaufen?

    Nein. Verkaufen kann nur der Eigentümer. Der Nießbraucher kann die Immobilie nutzen und vermieten, aber nicht darüber verfügen.

  • Wer zahlt die Grundsteuer bei Nießbrauch?

    Der Nießbraucher, soweit der Vertrag nichts anderes regelt (§ 1047 BGB). Dasselbe gilt für Versicherungen und laufende Nebenkosten.

  • Was passiert mit dem Nießbrauch, wenn der Nießbraucher ins Pflegeheim muss?

    Er bleibt bestehen. Der Nießbraucher kann die Wohnung vermieten und die Mieten für das Heim verwenden. Beim bloßen Wohnrecht wäre das nicht möglich – ein Hauptgrund, den Nießbrauch vorzuziehen.

  • Kann man den Nießbrauch auch an Wertpapierdepots bestellen?

    Ja. Der Nießbrauch an einem Depot gibt dem Nießbraucher die Erträge – Dividenden, Zinsen –, das Eigentum an den Papieren geht auf den Beschenkten über. Steuerlich funktioniert das wie bei der Immobilie, mit eigenen Regeln für die Bewertung des Jahreswerts.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
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    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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