Zum Inhalt springen

Unternehmensnachfolge: Wie die Übergabe gelingt, ohne dass die Steuer das Unternehmen gefährdet

Die meisten Unternehmer denken über die Nachfolge nach, wenn der Anlass da ist: ein Geburtstag mit runder Zahl, eine Krankheit, ein Kind, das in den Betrieb kommt. Die Steuer denkt in Fristen von fünf, sieben und zehn Jahren. Wer die beiden Zeitrechnungen zusammenbringt, übergibt ein Unternehmen weitgehend steuerfrei. Wer wartet, bis der Erbfall entscheidet, hat die wichtigsten Stellschrauben aus der Hand gegeben. Diese Seite zeigt den Weg – in fünf Schritten, mit den steuerlichen Punkten, an denen er hängt.

  • Erbschaft- & Schenkungsteuer · Schwerpunkt seit 10+ Jahren
  • Beratung auf Englisch · Cross-border
  • tes legal · Rechtsanwälte im Haus

Ihr Ansprechpartner

Termine frei
  • Florian Enders, Steuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

Schildern Sie uns Ihren Fall zum Thema Vermögens- & Nachfolgeplanung – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Konkrete Zahlen gibt es in der Erstberatung.

  • Erstkontakt kostenlos
  • Antwort innerhalb 48h
  • Digital
Über 13.000 bewertete Fälle

Schritt 1: Bewerten – wissen, worüber man spricht

Jede Nachfolge beginnt mit einer Zahl: dem Wert des Unternehmens. Für die Schenkung- und Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt ihn im vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) – der nachhaltige Jahresertrag der letzten drei Jahre, multipliziert mit einem gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor. Dieser Wert liegt oft deutlich über dem, was ein Käufer zahlen würde, weil er Marktrisiken und Abhängigkeit vom Inhaber nicht kennt. Ein Unternehmenswertgutachten nach anerkannten Methoden kann ihn ersetzen. Bevor über Verschonung und Freibeträge gesprochen wird, sollte klar sein, welcher Wert im Raum steht – und welcher sich vertreten lässt.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Begünstigtes Betriebsvermögen wird zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) verschont
  • Voraussetzungen: Verwaltungsvermögensquote, Lohnsummenregelung, Behaltensfristen von 5 bzw. 7 Jahren
  • Nachfolge ist ein Projekt von Jahren – die Struktur muss vor dem Notartermin stehen

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Vermögens- & Nachfolgeplanung. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Schritt 2: Verschonung sichern – §§ 13a, 13b ErbStG

Betriebsvermögen wird zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) von der Steuer freigestellt. Die Bedingungen: Das Vermögen muss begünstigt sein (Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 % oder mit Poolvereinbarung), das Verwaltungsvermögen darf bestimmte Quoten nicht überschreiten, und nach der Übergabe müssen Lohnsumme und Behaltensfrist über fünf bzw. sieben Jahre eingehalten werden. Wie diese Regeln im Einzelnen funktionieren, erklärt die Seite Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen.

Für die Planung zählt etwas anderes: Ob die Verschonung greift, entscheidet sich vor der Übergabe. Drei Fragen stellen wir deshalb zuerst. Wie hoch ist das Verwaltungsvermögen – liegen Wertpapiere, vermietete Immobilien oder überschüssige Liquidität im Betrieb, die herausgenommen oder investiert werden sollten? Ist die Beteiligungsquote begünstigt – braucht es eine Poolvereinbarung unter den Gesellschaftern? Und ist der Nachfolger in der Lage, Lohnsumme und Behaltensfrist zu halten – oder steht ein Verkauf im Raum, der die Verschonung rückwirkend kippen würde?

Schritt 3: Den Weg wählen – Familie, Mitarbeiter oder Verkauf

Familieninterne Nachfolge

Der klassische Weg ist die Schenkung an Kinder, oft in Stufen: zunächst Minderheitsanteile, später die Mehrheit, mit Nießbrauch oder Stimmrechtsvorbehalt für den Übergeber. Steuerlich wirken dabei die Freibeträge (400.000 € je Kind und Elternteil alle zehn Jahre) und die Verschonung zusammen – ein mittelständisches Unternehmen lässt sich so regelmäßig ohne Schenkungsteuer übertragen. Eine Alternative ist die Übertragung gegen Versorgungsleistungen: Der Übernehmer zahlt den Eltern eine lebenslange Rente, die er als Sonderausgaben absetzen kann (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG); die Eltern versteuern sie als sonstige Einkünfte. Das sichert die Versorgung der Übergeber, ohne das Unternehmen mit Schulden zu belasten.

Nachfolge durch Mitarbeiter oder Verkauf an Dritte

Wer keinen Nachfolger in der Familie hat, verkauft – an Führungskräfte, einen Wettbewerber oder einen Investor. Steuerlich ist das ein anderer Vorgang: Der Veräußerungsgewinn wird beim Verkäufer einkommensteuerpflichtig. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es dafür Erleichterungen, wenn der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat: einen Freibetrag von 45.000 € (§ 16 Abs. 4 EStG, abschmelzend ab einem Gewinn von 136.000 €) und einmal im Leben den ermäßigten Steuersatz von 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes (§ 34 Abs. 3 EStG). Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gilt das Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG). Wer die Anteile über eine Holding hält, zahlt auf den Veräußerungsgewinn im Ergebnis rund 1,5 % Körperschaftsteuer – solange der Erlös in der Holding bleibt (§ 8b KStG). Das ist einer der Gründe, weshalb die Holding lange vor dem Verkauf stehen sollte.

Schritt 4: Strukturieren – Rechtsform, Verträge, Absicherung

Zwischen Entscheidung und Übergabe liegt die Struktur. Passt die Rechtsform zur Nachfolge, oder sollte ein Einzelunternehmen vorher in eine GmbH oder GmbH & Co. KG eingebracht werden? Regelt der Gesellschaftsvertrag, was bei Tod, Scheidung oder Insolvenz eines Nachfolgers geschieht – Nachfolgeklauseln, Abfindungsregeln, Zustimmungsvorbehalte? Sind weichende Geschwister abgefunden oder haben sie auf Pflichtteilsergänzung verzichtet? Diese Fragen sind Gesellschafts- und Erbrecht, und sie entscheiden darüber, ob die steuerlich saubere Übergabe auch in zehn Jahren noch steht. Bei tes bearbeiten die Rechtsanwälte von tes legal diesen Teil gemeinsam mit uns.

Schritt 5: Übergeben – und die Fristen im Blick behalten

Mit der Unterschrift beim Notar beginnt die zweite Hälfte der Nachfolge. Fünf oder sieben Jahre Behaltensfrist, in denen der Betrieb nicht verkauft und nicht aufgegeben werden darf. Fünf oder sieben Jahre Lohnsumme, die jährlich zu dokumentieren ist. Zehn Jahre, bis der nächste Freibetrag zur Verfügung steht. Wer diese Fristen kennt, plant die nächste Tranche und die Investitionsentscheidungen im Betrieb so, dass sie nicht kollidieren. Wer sie vergisst, erlebt die Nachversteuerung als Überraschung.

Wann Nachfolgeplanung beginnen sollte

Der beste Zeitpunkt für die erste Übertragung liegt meist zehn bis fünfzehn Jahre vor dem Rückzug – dann lassen sich die Freibeträge zweimal nutzen und die Behaltensfristen sind beim geplanten Übergabetermin längst abgelaufen. Der zweitbeste Zeitpunkt ist jetzt. Nachfolgeplanung, die erst im Testament beginnt, verschenkt die Freibeträge der ersten Runde und lässt das Finanzamt den Unternehmenswert am Todestag bestimmen – ohne dass jemand die Verwaltungsvermögensquote noch beeinflussen könnte.

Wie tes tax die Unternehmensnachfolge begleitet

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax beginnen mit der Bewertung und einer Übersicht, was die Nachfolge nach heutigem Stand kosten würde – im Erbfall, bei sofortiger Übertragung, in Stufen. Daraus entsteht ein Übergabekonzept mit Zeitplan, Tranchen und den Maßnahmen, die vorher im Unternehmen anstehen. Die Rechtsanwälte von tes legal gestalten Gesellschaftsvertrag, Übergabevertrag und Pflichtteilsregelungen. Nach der Übergabe begleiten wir Lohnsummen-Nachweise und Behaltensfristen. Zum Ablauf einer Erstberatung und den Kosten: Sie erhalten vorab eine schriftliche Übersicht nach StBVV.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich das Unternehmen übertragen und trotzdem weiter mitentscheiden?

    Ja. Üblich sind Nießbrauch an den Anteilen, Stimmrechtsvollmachten oder die Übertragung von Kommanditanteilen bei gleichzeitiger Geschäftsführung durch den Übergeber. Steuerlich ist darauf zu achten, dass der Nachfolger Mitunternehmer wird – sonst scheitert die Verschonung.

  • Was passiert, wenn mein Kind das Unternehmen fünf Jahre nach der Übergabe verkauft?

    Innerhalb der Behaltensfrist wird die Verschonung zeitanteilig rückgängig gemacht. Bei Regelverschonung und Verkauf nach fünf Jahren ist die Frist gerade abgelaufen; bei Optionsverschonung fehlen zwei Jahre – zwei Siebtel der Verschonung entfallen.

  • Lohnt sich die Nachfolgeplanung auch für kleine Betriebe?

    Bei Betrieben, deren Wert unter den Freibeträgen der Kinder liegt, ist die Steuerfrage untergeordnet. Die Planung lohnt sich trotzdem – wegen Gesellschaftsvertrag, Pflichtteil und der Frage, wer im Notfall handlungsfähig ist.

  • Familie oder Verkauf – was ist steuerlich günstiger?

    Die Schenkung an Kinder ist bei Verschonung meist steuerfrei; der Verkauf löst Einkommensteuer auf den Gewinn aus. Aber der Verkauf bringt Liquidität für den Ruhestand, die Schenkung nicht. Die Antwort hängt davon ab, wovon Sie leben wollen – und das rechnen wir gemeinsam durch.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

Wer für Sie arbeitet

Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

    • Unternehmensnachfolge
    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

    Deutsch · Englisch · Französisch

  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Bewertung
    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

    Deutsch · Englisch

  • 6Mitarbeitende im Steuerbereich

    Das Team im Hintergrund

    Bearbeitung · Buchhaltung · Fristen

    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

Rechtsanwälte und Steuerberater. Ein Haus.

Bei tes arbeiten Steuer- und Rechtsberatung am selben Fall: Der Übergabevertrag wird steuerlich gerechnet und juristisch wasserdicht gemacht – von Menschen, die sich den Flur teilen.

Das ganze Team kennenlernen

Sprechen wir darüber – der Erstkontakt ist kostenlos

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Vertraulich, ohne Verpflichtung.