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Jahresabschluss und Gewinnermittlung: Was jedes Jahr fällig wird – und wie es ohne Reibung läuft

Der Jahresabschluss ist die Stelle, an der Buchhaltung zu Steuer wird. Aus den Buchungen des Jahres entstehen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, daraus die Steuererklärungen, daraus die Steuer. Wer den Abschluss als Pflichtübung sieht, verschenkt die Gelegenheit, an den Stellschrauben zu drehen, die es gibt – Abschreibungen, Rückstellungen, Ausschüttungsplanung. Wer ihn zu spät liefert, zahlt Ordnungsgeld. Diese Seite erklärt, was anfällt, bis wann, und wie wir mit Ihrer Buchhaltung zusammenarbeiten.

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Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Kapitalgesellschaften – GmbH, UG, AG – und Personenhandelsgesellschaften – OHG, KG, GmbH & Co. KG – sind buchführungspflichtig und bilanzieren (§§ 238 ff. HGB). Einzelunternehmer und Freiberufler dürfen die einfachere Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) nutzen, solange sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn nicht überschreiten (§ 141 AO). Freiberufler dürfen sie unabhängig von der Größe nutzen. Die EÜR erfasst Zahlungsflüsse, die Bilanz erfasst Vermögen und Schulden zum Stichtag – die Bilanz ist aufwendiger, bietet aber mehr Gestaltungsraum, etwa über Rückstellungen und Forderungsbewertung.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Bilanz oder EÜR – wer was muss (§ 141 AO, § 241a HGB)
  • Aufstellungs- und Offenlegungsfristen, Ordnungsgeld bei Versäumnis
  • E-Bilanz und Größenklassen nach HGB
  • Zusammenarbeit mit Ihrer vorhandenen Buchhaltung

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Steuererklärungen & Beratung. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Was zum Jahresabschluss gehört

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften ergänzt um Anhang und Lagebericht

  • Steuerliche Überleitung oder eigene Steuerbilanz, wenn Handels- und Steuerrecht auseinanderfallen – etwa bei Rückstellungen und Abschreibungen

  • E-Bilanz: elektronische Übermittlung der Bilanzdaten an das Finanzamt in amtlich vorgeschriebener Taxonomie (§ 5b EStG) – Pflicht für alle Bilanzierenden

  • Steuererklärungen der Gesellschaft: Körperschaftsteuer oder gesonderte und einheitliche Feststellung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

  • Offenlegung beim Unternehmensregister für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs

  • Beschlüsse: Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung durch die Gesellschafter

Fristen

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
Aufstellung des Jahresabschlusses (kleine Kapitalgesellschaften) innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende § 264 Abs. 1 HGB
Aufstellung (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) innerhalb von drei Monaten § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter (GmbH) kleine: bis Ende des elften Monats; übrige: bis Ende des achten Monats § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von zwölf Monaten nach Geschäftsjahresende § 325 Abs. 1a HGB
Steuererklärungen mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres (für 2024: 30. April 2026; für 2025: 1. März 2027) § 149 Abs. 3 AO
E-Bilanz mit der Steuererklärung § 5b EStG

Die Offenlegungsfrist ist die kritische. Wer sie versäumt, erhält vom Bundesamt für Justiz eine Androhung mit sechswöchiger Nachfrist und danach ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € (§ 335 HGB) – gegen jede Gesellschaft, jedes Jahr, ohne Ermessen. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen statt der Veröffentlichung die Bilanz nur hinterlegen; sie ist dann nicht frei einsehbar. Kleine Gesellschaften veröffentlichen Bilanz und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung.

Größenklassen nach HGB

Die Größenklasse entscheidet über Umfang und Prüfungspflicht. Seit dem Geschäftsjahr 2024 gelten angehobene Schwellenwerte (§§ 267, 267a HGB); eine Gesellschaft fällt in eine Klasse, wenn sie zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet:

Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft bis 450.000 € bis 900.000 € bis 10
Kleine Kapitalgesellschaft bis 7,5 Mio. € bis 15 Mio. € bis 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft bis 25 Mio. € bis 50 Mio. € bis 250
Große Kapitalgesellschaft darüber darüber darüber

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften brauchen keinen Abschlussprüfer und keinen Lagebericht. Die meisten GmbHs im Mittelstand fallen seit der Anhebung in diese Klassen – ein Grund, die Einstufung jährlich zu prüfen.

Der Jahresabschluss als Gestaltungsinstrument

Zwischen Buchhaltung und Steuererklärung liegen Entscheidungen. Abschreibungen: lineare oder degressive AfA für Neuanschaffungen (seit Juli 2025 wieder 30 % degressiv für bewegliche Wirtschaftsgüter bis Ende 2027), Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Investitionsabzugsbetrag für geplante Anschaffungen (§ 7g EStG). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Gewährleistung, Prozessrisiken – handelsrechtlich geboten, steuerlich begrenzt. Ausschüttung oder Thesaurierung: Der Ergebnisverwendungsbeschluss entscheidet über Abgeltungsteuer beim Gesellschafter. Geschäftsführervergütung und Tantieme: Die Rückstellung für die Tantieme gehört in den Abschluss, den sie betrifft. Wer diese Entscheidungen im Januar mit uns bespricht, statt sie im Dezember des Folgejahres vorgesetzt zu bekommen, holt aus dem Abschluss heraus, was er hergibt.

Zusammenarbeit mit Ihrer vorhandenen Buchhaltung

Viele Unternehmen buchen selbst – mit einer eigenen Buchhaltungskraft oder einer Software – und geben nur den Abschluss aus dem Haus. Das funktioniert, wenn die Schnittstelle stimmt. Wir übernehmen Ihre Buchungsdaten aus den gängigen Systemen, prüfen sie auf Vollständigkeit und Abschlussfähigkeit, klären offene Posten und Abgrenzungen mit Ihrer Buchhaltung und erstellen daraus Abschluss, Steuererklärungen und E-Bilanz. Wenn die Buchführung Lücken hat, sagen wir das – und was es kostet, sie zu schließen. Wenn Sie die laufende Buchhaltung ganz abgeben wollen, übernehmen wir sie im Rahmen bestehender Mandate oder gemeinsam mit Kooperationspartnern, je nachdem, was für Ihre Größe wirtschaftlich ist.

Ablauf mit tes tax

  1. Vorgespräch zum Jahresende. Welche Investitionen stehen an, welche Ausschüttung ist geplant, welche Rückstellungen sind zu bilden – die Weichen werden vor dem Stichtag gestellt.

  2. Datenübernahme. Buchführung, Kontoauszüge, Anlagenverzeichnis, Verträge, Inventur – digital oder aus Ihrem System.

  3. Abschlusserstellung. Bilanz, GuV, Anhang, steuerliche Überleitung; Abstimmung offener Fragen mit Ihnen.

  4. Steuererklärungen und E-Bilanz. Elektronische Übermittlung, Prüfung der Bescheide, Einspruch bei Abweichungen.

  5. Offenlegung und Beschlüsse. Feststellungsbeschluss, Ergebnisverwendung, Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb der Frist.

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax erstellen Jahresabschlüsse für GmbHs, GmbH & Co. KGs, Holdingstrukturen und Einzelunternehmen. Die Vergütung folgt der StBVV (§ 35, Tabelle B nach Bilanzsumme und Jahresleistung); die Kostenübersicht erhalten Sie in der Erstberatung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Bis wann muss der Jahresabschluss meiner GmbH fertig sein?

    Aufgestellt innerhalb von sechs Monaten (kleine GmbH), festgestellt bis Ende des elften Monats, offengelegt innerhalb von zwölf Monaten nach Geschäftsjahresende. Für das Geschäftsjahr 2025 also: Offenlegung bis 31. Dezember 2026.

  • Was passiert, wenn die Offenlegung zu spät kommt?

    Das Bundesamt für Justiz droht ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Wird auch die versäumt, wird das Ordnungsgeld von mindestens 2.500 € festgesetzt – und das Verfahren beginnt von vorn.

  • Kann meine GmbH die EÜR machen statt einer Bilanz?

    Nein. Kapitalgesellschaften sind immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von der Größe. Die EÜR steht nur Einzelunternehmern unterhalb der Grenzen und Freiberuflern offen.

  • Ich habe eine Holding und eine operative GmbH. Brauche ich zwei Abschlüsse?

    Ja, jede Gesellschaft ist eigenständig buchführungs-, abschluss- und offenlegungspflichtig. Ein Konzernabschluss ist bei kleinen Strukturen nicht erforderlich. Der Aufwand verdoppelt sich nicht ganz, weil die Holding meist wenige Geschäftsvorfälle hat – aber er ist da.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

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Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

    • Unternehmensnachfolge
    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

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  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Bewertung
    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

    Deutsch · Englisch

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    Das Team im Hintergrund

    Bearbeitung · Buchhaltung · Fristen

    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

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Bei tes arbeiten Steuer- und Rechtsberatung am selben Fall: Der Übergabevertrag wird steuerlich gerechnet und juristisch wasserdicht gemacht – von Menschen, die sich den Flur teilen.

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