Das Prinzip
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in Zugewinngemeinschaft. Wird sie beendet, hat der Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögenszuwachs erzielt hat, einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz – die Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB). Diese Forderung ist kein Geschenk, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Deshalb bestimmt § 5 Abs. 2 ErbStG: Wird der Güterstand anders als durch Tod beendet, gehört die Ausgleichsforderung nicht zum steuerpflichtigen Erwerb. Sie ist schenkungsteuerfrei, in unbegrenzter Höhe.
Die Güterstandsschaukel nutzt das: Die Ehegatten beenden die Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag, die Ausgleichsforderung wird erfüllt, und anschließend vereinbaren sie erneut die Zugewinngemeinschaft. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass darin kein Gestaltungsmissbrauch liegt – die Ehegatten dürfen ihre güterrechtlichen Verhältnisse so gestalten, wie das Zivilrecht es erlaubt, solange der Ausgleich tatsächlich berechnet und durchgeführt wird (BFH, Urteil vom 12. Juli 2005, II R 29/02, BStBl II 2005, 843). Die Finanzverwaltung folgt dieser Linie.
Die drei Schritte
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Zugewinn berechnen. Für jeden Ehegatten wird das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen zum Stichtag ermittelt. Die Differenz ist der Zugewinn. Wer den höheren Zugewinn hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz beider Zugewinne. Diese Rechnung muss stimmen und dokumentiert sein – eine „geschätzte“ Ausgleichsforderung ist der häufigste Grund, warum das Finanzamt die Schaukel nicht anerkennt. Ein überhöhter Betrag wird insoweit als Schenkung besteuert.
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Güterstand beenden und Forderung erfüllen. Die Ehegatten vereinbaren notariell die Gütertrennung (§ 1408 BGB). Damit entsteht die Ausgleichsforderung. Sie wird erfüllt – durch Zahlung, durch Übertragung von Vermögensgegenständen an Erfüllungs statt oder durch eine gestundete Forderung, die später bedient wird.
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Zugewinngemeinschaft neu begründen. In derselben oder einer zweiten Urkunde vereinbaren die Ehegatten wieder die Zugewinngemeinschaft. Der Bundesfinanzhof hat auch die Wiederbegründung unmittelbar nach der Beendigung gebilligt. Ab jetzt beginnt der Zugewinn neu zu laufen.
Was die Schaukel leistet
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Vermögen auf beide Ehegatten verteilen – damit beide gegenüber den Kindern die Freibeträge nutzen können. Ein Kind hat 400.000 € je Elternteil; wenn das gesamte Vermögen beim Vater liegt, ist der Freibetrag gegenüber der Mutter wertlos. Nach der Schaukel schenken beide.
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Pflichtteile reduzieren – die Ausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten ist im Erbfall eine Nachlassverbindlichkeit und mindert die Pflichtteile der Kinder.
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Frühere Schenkungen reparieren – Zuwendungen unter Ehegatten während der Ehe werden auf die Ausgleichsforderung angerechnet (§ 1380 BGB). Wurde dafür Schenkungsteuer festgesetzt, erlischt sie rückwirkend (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Auch nicht angezeigte Schenkungen unter Ehegatten lassen sich so auf einen steuerfreien Rechtsgrund stellen.
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Haftung trennen – Vermögen beim unternehmerisch nicht tätigen Ehegatten ist dem Zugriff von Gläubigern des Unternehmers entzogen, wenn der Ausgleich rechtzeitig und nicht in der Krise erfolgt.
Wo die Schaukel Fallen hat
Der fliegende Zugewinnausgleich
Wer den Zugewinn ausgleicht, ohne den Güterstand zu beenden – also einfach die Hälfte überweist und dabei vom „Zugewinnausgleich“ spricht –, hat geschenkt. § 5 Abs. 2 ErbStG setzt die Beendigung des Güterstands voraus. Der Ehevertrag ist kein Formalismus, sondern die Bedingung.
Übertragung von Immobilien an Erfüllungs statt
Wird die Ausgleichsforderung nicht in Geld, sondern durch Übertragung einer Immobilie erfüllt, ist das für den übertragenden Ehegatten eine Veräußerung. Liegt die Immobilie noch in der zehnjährigen Spekulationsfrist, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (§ 23 EStG). Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten nicht an (§ 3 Nr. 4 GrEStG) – die Einkommensteuer aber sehr wohl. Welche Immobilie übertragen wird, ist deshalb eine Rechenfrage.
Anfangsvermögen und Nachweise
Der Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Wer nicht belegen kann, was er in die Ehe eingebracht hat, hat ein Anfangsvermögen von null – und einen zu hohen Zugewinn. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und erhöhen den Zugewinn nicht. Bei Ehen von dreißig Jahren ist die Rekonstruktion des Anfangsvermögens die aufwendigste Aufgabe.
Rückwirkende Vereinbarung
Ehegatten, die in Gütertrennung leben, können die Zugewinngemeinschaft auch rückwirkend zum Beginn der Ehe vereinbaren und damit einen Zugewinn erzeugen, den es güterrechtlich bisher nicht gab. Die Rechtsprechung hat das in Grenzen gebilligt. Es ist der anspruchsvollste Fall der Schaukel und braucht eine besonders saubere Dokumentation.
Was die Güterstandsschaukel kostet
Die Kosten bestehen aus dem Ehevertrag beim Notar, dessen Gebühren sich nach dem Wert des ausgeglichenen Vermögens richten, aus der Berechnung des Zugewinns und – bei Immobilien – aus der Grundbuchumschreibung. Dagegen steht die Schenkungsteuer, die ohne Schaukel angefallen wäre: bei einem Ausgleich von 1,5 Mio. € zwischen Ehegatten nach Freibetrag 1 Mio. € steuerpflichtig, 19 %, 190.000 €. Was die Schaukel in Ihrem Fall kostet und spart, rechnen wir in der Erstberatung vor.
Güterstandsschaukel mit tes tax und tes legal
Die Zugewinnberechnung ist Steuerberatung, der Ehevertrag ist Familienrecht, die Frage, welche Vermögensgegenstände übertragen werden, ist beides. Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax ermitteln Anfangs- und Endvermögen, berechnen die Ausgleichsforderung und prüfen die einkommensteuerlichen Folgen der Erfüllung. Die Rechtsanwälte von tes legal gestalten den Ehevertrag und stimmen ihn mit dem Notar ab. Danach übernehmen wir die Anzeige gegenüber dem Finanzamt – auch ein steuerfreier Vorgang wird angezeigt, damit er nicht Jahre später als Schenkung ausgelegt wird.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.