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Güterstandsschaukel: Wie Ehegatten Vermögen ohne Schenkungsteuer ausgleichen

In vielen Ehen liegt das Vermögen auf einer Seite. Der eine hat das Unternehmen aufgebaut oder die Immobilien gekauft, die andere hat weniger verdient oder die Kinder erzogen. Wer dieses Ungleichgewicht zu Lebzeiten ausgleichen will, stößt auf die Schenkungsteuer: 500.000 € Freibetrag alle zehn Jahre, darüber 7 bis 30 %. Die Güterstandsschaukel ist der Weg daran vorbei – kein Trick, sondern ein Vorgang, den das Erbschaftsteuergesetz selbst für steuerfrei erklärt.

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Das Prinzip

Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in Zugewinngemeinschaft. Wird sie beendet, hat der Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögenszuwachs erzielt hat, einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz – die Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB). Diese Forderung ist kein Geschenk, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Deshalb bestimmt § 5 Abs. 2 ErbStG: Wird der Güterstand anders als durch Tod beendet, gehört die Ausgleichsforderung nicht zum steuerpflichtigen Erwerb. Sie ist schenkungsteuerfrei, in unbegrenzter Höhe.

Die Güterstandsschaukel nutzt das: Die Ehegatten beenden die Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag, die Ausgleichsforderung wird erfüllt, und anschließend vereinbaren sie erneut die Zugewinngemeinschaft. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass darin kein Gestaltungsmissbrauch liegt – die Ehegatten dürfen ihre güterrechtlichen Verhältnisse so gestalten, wie das Zivilrecht es erlaubt, solange der Ausgleich tatsächlich berechnet und durchgeführt wird (BFH, Urteil vom 12. Juli 2005, II R 29/02, BStBl II 2005, 843). Die Finanzverwaltung folgt dieser Linie.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Ausgleichsforderung ist keine Schenkung (§ 5 Abs. 2 ErbStG)
  • Drei Schritte: Ehevertrag, Ausgleich, Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft
  • Notarielle Beurkundung und saubere Dokumentation sind Pflicht

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Die drei Schritte

  1. Zugewinn berechnen. Für jeden Ehegatten wird das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das Endvermögen zum Stichtag ermittelt. Die Differenz ist der Zugewinn. Wer den höheren Zugewinn hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz beider Zugewinne. Diese Rechnung muss stimmen und dokumentiert sein – eine „geschätzte“ Ausgleichsforderung ist der häufigste Grund, warum das Finanzamt die Schaukel nicht anerkennt. Ein überhöhter Betrag wird insoweit als Schenkung besteuert.

  2. Güterstand beenden und Forderung erfüllen. Die Ehegatten vereinbaren notariell die Gütertrennung (§ 1408 BGB). Damit entsteht die Ausgleichsforderung. Sie wird erfüllt – durch Zahlung, durch Übertragung von Vermögensgegenständen an Erfüllungs statt oder durch eine gestundete Forderung, die später bedient wird.

  3. Zugewinngemeinschaft neu begründen. In derselben oder einer zweiten Urkunde vereinbaren die Ehegatten wieder die Zugewinngemeinschaft. Der Bundesfinanzhof hat auch die Wiederbegründung unmittelbar nach der Beendigung gebilligt. Ab jetzt beginnt der Zugewinn neu zu laufen.

Was die Schaukel leistet

  • Vermögen auf beide Ehegatten verteilen – damit beide gegenüber den Kindern die Freibeträge nutzen können. Ein Kind hat 400.000 € je Elternteil; wenn das gesamte Vermögen beim Vater liegt, ist der Freibetrag gegenüber der Mutter wertlos. Nach der Schaukel schenken beide.

  • Pflichtteile reduzieren – die Ausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten ist im Erbfall eine Nachlassverbindlichkeit und mindert die Pflichtteile der Kinder.

  • Frühere Schenkungen reparieren – Zuwendungen unter Ehegatten während der Ehe werden auf die Ausgleichsforderung angerechnet (§ 1380 BGB). Wurde dafür Schenkungsteuer festgesetzt, erlischt sie rückwirkend (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Auch nicht angezeigte Schenkungen unter Ehegatten lassen sich so auf einen steuerfreien Rechtsgrund stellen.

  • Haftung trennen – Vermögen beim unternehmerisch nicht tätigen Ehegatten ist dem Zugriff von Gläubigern des Unternehmers entzogen, wenn der Ausgleich rechtzeitig und nicht in der Krise erfolgt.

Wo die Schaukel Fallen hat

Der fliegende Zugewinnausgleich

Wer den Zugewinn ausgleicht, ohne den Güterstand zu beenden – also einfach die Hälfte überweist und dabei vom „Zugewinnausgleich“ spricht –, hat geschenkt. § 5 Abs. 2 ErbStG setzt die Beendigung des Güterstands voraus. Der Ehevertrag ist kein Formalismus, sondern die Bedingung.

Übertragung von Immobilien an Erfüllungs statt

Wird die Ausgleichsforderung nicht in Geld, sondern durch Übertragung einer Immobilie erfüllt, ist das für den übertragenden Ehegatten eine Veräußerung. Liegt die Immobilie noch in der zehnjährigen Spekulationsfrist, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (§ 23 EStG). Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten nicht an (§ 3 Nr. 4 GrEStG) – die Einkommensteuer aber sehr wohl. Welche Immobilie übertragen wird, ist deshalb eine Rechenfrage.

Anfangsvermögen und Nachweise

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Wer nicht belegen kann, was er in die Ehe eingebracht hat, hat ein Anfangsvermögen von null – und einen zu hohen Zugewinn. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und erhöhen den Zugewinn nicht. Bei Ehen von dreißig Jahren ist die Rekonstruktion des Anfangsvermögens die aufwendigste Aufgabe.

Rückwirkende Vereinbarung

Ehegatten, die in Gütertrennung leben, können die Zugewinngemeinschaft auch rückwirkend zum Beginn der Ehe vereinbaren und damit einen Zugewinn erzeugen, den es güterrechtlich bisher nicht gab. Die Rechtsprechung hat das in Grenzen gebilligt. Es ist der anspruchsvollste Fall der Schaukel und braucht eine besonders saubere Dokumentation.

Was die Güterstandsschaukel kostet

Die Kosten bestehen aus dem Ehevertrag beim Notar, dessen Gebühren sich nach dem Wert des ausgeglichenen Vermögens richten, aus der Berechnung des Zugewinns und – bei Immobilien – aus der Grundbuchumschreibung. Dagegen steht die Schenkungsteuer, die ohne Schaukel angefallen wäre: bei einem Ausgleich von 1,5 Mio. € zwischen Ehegatten nach Freibetrag 1 Mio. € steuerpflichtig, 19 %, 190.000 €. Was die Schaukel in Ihrem Fall kostet und spart, rechnen wir in der Erstberatung vor.

Die Zugewinnberechnung ist Steuerberatung, der Ehevertrag ist Familienrecht, die Frage, welche Vermögensgegenstände übertragen werden, ist beides. Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax ermitteln Anfangs- und Endvermögen, berechnen die Ausgleichsforderung und prüfen die einkommensteuerlichen Folgen der Erfüllung. Die Rechtsanwälte von tes legal gestalten den Ehevertrag und stimmen ihn mit dem Notar ab. Danach übernehmen wir die Anzeige gegenüber dem Finanzamt – auch ein steuerfreier Vorgang wird angezeigt, damit er nicht Jahre später als Schenkung ausgelegt wird.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Ist die Güterstandsschaukel legal?

    Ja. Der Bundesfinanzhof hat sie ausdrücklich anerkannt, die Finanzverwaltung folgt dem in den Erbschaftsteuer-Richtlinien. Bedingung ist, dass der Ausgleich tatsächlich berechnet und durchgeführt wird.

  • Wie oft kann man schaukeln?

    Grundsätzlich mehrfach – nach jeder Neubegründung der Zugewinngemeinschaft entsteht neuer Zugewinn. In der Praxis ist eine Schaukel alle zehn bis fünfzehn Jahre der Rahmen, in dem sich nennenswerter Zugewinn ansammelt.

  • Muss die Ausgleichsforderung sofort bezahlt werden?

    Nein. Sie kann gestundet und in Raten bedient werden. Eine unverzinsliche Stundung über lange Zeit kann allerdings wieder eine Schenkung sein – der Zinsvorteil. Die Konditionen der Stundung gehören in den Vertrag.

  • Funktioniert die Schaukel auch bei Gütertrennung?

    Ehegatten in Gütertrennung haben keinen Zugewinn und keine Ausgleichsforderung. Sie können die Zugewinngemeinschaft vereinbaren – für die Zukunft oder rückwirkend – und dann schaukeln. Die rückwirkende Vereinbarung ist steuerlich anspruchsvoll und will vorher geprüft sein.

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    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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    Betriebsprüfung

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    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

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Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
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0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
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Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
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Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
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Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
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Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Steuerliche Unternehmensplanung

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Ergebnis

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    Florian Enders

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    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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