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Vermietung und Steuern: Was in die Anlage V gehört – und was das Finanzamt streicht

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Versteuert wird nicht die Miete, sondern der Überschuss: Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Wer die Werbungskosten vollständig erfasst, zahlt auf einen Bruchteil der Miete Steuern – oder erzielt einen Verlust, der andere Einkünfte mindert. Wer sie unvollständig erfasst, schenkt dem Finanzamt Geld. Diese Seite ist die Liste, die in jede Anlage V gehört, und die vier Stellen, an denen es regelmäßig Streit gibt.

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Die Werbungskosten – vollständig

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind (§ 9 EStG). Bei einer vermieteten Wohnung sind das:

  • Abschreibung (AfA) auf den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten – 2 %, 2,5 % oder 3 % jährlich, bei Neubauten ggf. degressiv. Der größte Posten, dessen Höhe bei der Kaufpreisaufteilung entschieden wird.

  • Schuldzinsen für Darlehen, mit denen die Immobilie finanziert wurde – nicht die Tilgung. Dazu Bearbeitungsgebühren, Disagio (verteilt) und Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn sie mit der Vermietung zusammenhängen.

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen, Instandhaltung, Renovierung, Austausch von Fenstern, Heizung, Bad – sofort abziehbar, oder auf zwei bis fünf Jahre verteilt (§ 82b EStDV), wenn das steuerlich günstiger ist.

  • Nebenkosten, die der Vermieter trägt: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausgeld ohne Instandhaltungsrücklage, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Hausmeister, Gartenpflege. Die auf den Mieter umgelegten Nebenkosten sind zugleich Einnahmen – sie werden in der Anlage V auf beiden Seiten erfasst.

  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Kontoführung, Steuerberatung für die Anlage V, Mitgliedsbeitrag im Vermieterverband, Rechtsanwalt bei Mietstreitigkeiten.

  • Kosten der Vermietung: Makler für Mietersuche, Inserate, Fahrtkosten zur Immobilie (Besichtigungen, Übergaben, Eigentümerversammlungen), Porto, Telefon.

  • Abschreibung auf Einrichtung, wenn möbliert vermietet wird – Möbel, Küche, Geräte über ihre Nutzungsdauer.

  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage: nicht bei Zahlung, sondern erst, wenn die Verwaltung das Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.

Nicht abziehbar sind die Tilgung, Kosten für die eigene Arbeitsleistung und Aufwendungen, die auf eine selbstgenutzte Wohnung im selben Haus entfallen – sie werden anteilig herausgerechnet.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Vollständige Werbungskostenliste für die Anlage V
  • 15 %-Grenze: Sanierung nach Kauf kann zu Herstellungskosten werden
  • Verbilligte Vermietung an Angehörige: 50 %- und 66 %-Grenze beachten
  • Leerstand und Grundsteuer in Hessen als Streitpunkte

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Streitpunkt 1: Die 15 %-Grenze bei Sanierung nach Kauf

Wer eine Immobilie kauft und in den ersten drei Jahren saniert, muss aufpassen. Übersteigen die Kosten für Instandsetzung und Modernisierung in diesem Zeitraum 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Umsatzsteuer), gelten sie insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie sind dann nicht sofort abziehbar, sondern erhöhen die AfA-Basis – und werden über 50 Jahre statt in einem Jahr abgeschrieben. Bei einem Gebäudeanteil von 300.000 € liegt die Grenze bei 45.000 €. Wer 50.000 € investiert, hat den Sofortabzug für alle 50.000 € verloren, nicht nur für die 5.000 € darüber.

Nicht mitgerechnet werden Erweiterungen (die sind ohnehin Herstellungskosten) und jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten wie Heizungswartung. Wer größere Maßnahmen plant, teilt sie so auf, dass die Dreijahresfrist überschritten oder die 15 %-Grenze eingehalten wird – oder nimmt bewusst die höhere AfA-Basis in Kauf, wenn ohnehin ein Restnutzungsdauer-Gutachten geplant ist.

Streitpunkt 2: Leerstand

Steht eine Wohnung leer, sind die Kosten weiterhin Werbungskosten – solange die Vermietungsabsicht besteht und nachweisbar ist. Der Nachweis gelingt durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen: Inserate, Maklerauftrag, Besichtigungen, angepasste Mietforderung. Wer eine Wohnung jahrelang leer stehen lässt, ohne sie anzubieten, oder sie zu einer Miete anbietet, die niemand zahlt, verliert den Werbungskostenabzug. Bei Leerstand wegen Sanierung ist die Absicht in der Regel unproblematisch, wenn danach vermietet wird. Wir empfehlen, jede Vermietungsbemühung zu dokumentieren – das Finanzamt fragt nach zwei Jahren Leerstand nach.

Streitpunkt 3: Verbilligte Vermietung an Angehörige

Wer an Kinder, Eltern oder Freunde günstig vermietet, bleibt steuerlich Vermieter – aber der Werbungskostenabzug hängt an der Miethöhe im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete (§ 21 Abs. 2 EStG):

Vereinbarte Miete Folge
Unter 50 % der ortsüblichen Miete Vermietung wird in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt; Werbungskosten nur anteilig abziehbar
50 % bis unter 66 % Voller Werbungskostenabzug, wenn eine Totalüberschussprognose über 30 Jahre positiv ist; sonst Aufteilung
Mindestens 66 % Voller Werbungskostenabzug ohne weitere Prüfung

Ortsübliche Miete ist die Warmmiete – Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten – nach Mietspiegel oder vergleichbaren Wohnungen. Wer an Angehörige vermietet, sollte einen schriftlichen Mietvertrag wie unter Fremden schließen, die Miete tatsächlich überweisen lassen und die Nebenkosten abrechnen. Ein Mietvertrag mit dem Kind, bei dem die Miete bar „verrechnet“ wird, hält keiner Prüfung stand.

Streitpunkt 4: Grundsteuer in Hessen

Seit 2025 gilt in Hessen das Flächen-Faktor-Verfahren: Die Grundsteuer bemisst sich nach Grundstücks- und Gebäudefläche, gewichtet mit einem Lagefaktor, der sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts zum Gemeindedurchschnitt ergibt. Der Hebesatz der Kommune entscheidet über die Höhe – Frankfurt und die Main-Taunus-Gemeinden haben ihre Hebesätze zur Reform neu festgesetzt. Für Vermieter ist die Grundsteuer doppelt relevant: Sie ist Werbungskosten, und sie ist als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar (§ 2 Nr. 1 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wer den Grundsteuermessbescheid nicht geprüft hat – insbesondere die erfassten Flächen –, sollte das nachholen; Fehler wirken jedes Jahr.

Die Anlage V: Was das Finanzamt sehen will

Für jede vermietete Immobilie ist eine eigene Anlage V abzugeben. Sie erfasst Einnahmen (Kaltmiete, Umlagen, Zuschüsse), Werbungskosten nach Kategorien und die AfA. Bei Eigentumswohnungen braucht es die Hausgeldabrechnung, um umlagefähige Kosten, nicht umlagefähige Kosten und Rücklagenzuführung zu trennen. Bei Erhaltungsaufwand über mehrere Jahre verteilt werden die Beträge fortgeschrieben. Bei erstmaliger Vermietung fragt das Finanzamt nach Kaufvertrag und Kaufpreisaufteilung. Wer die Unterlagen einmal sauber aufgesetzt hat, hat in den Folgejahren wenig Aufwand.

Vermietung mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax erstellen die Anlage V für Ihre Immobilien im Rahmen der Einkommensteuererklärung – mit vollständigen Werbungskosten, geprüfter AfA-Basis und den Wahlrechten bei Erhaltungsaufwand, die zu Ihrer Einkommenssituation passen. Vor größeren Sanierungen prüfen wir die 15 %-Grenze, bei Angehörigenvermietung die Miethöhe, bei Leerstand die Dokumentation. Zur Vergütung: Die Anlage V wird nach StBVV gesondert vergütet; die Kostenübersicht erhalten Sie in der Erstberatung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Kann ich Verluste aus Vermietung mit meinem Gehalt verrechnen?

    Ja. Ein negativer Überschuss aus Vermietung mindert die übrigen Einkünfte im selben Jahr – das ist der Grund, warum sich fremdfinanzierte Immobilien in den ersten Jahren steuerlich rechnen. Voraussetzung ist die Absicht, langfristig einen Überschuss zu erzielen; bei dauerhaften Verlusten prüft das Finanzamt die Liebhaberei.

  • Muss ich die Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten ansetzen, wenn ich sie zahle?

    Nein, erst wenn die Verwaltung sie für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Die Hausgeldabrechnung weist das aus. Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehört die übernommene Rücklage nicht zu den Anschaffungskosten des Gebäudes.

  • Ich vermiete an meine Tochter für 60 % der Marktmiete. Was passiert?

    Sie liegen zwischen 50 und 66 % – der volle Werbungskostenabzug hängt an einer positiven Totalüberschussprognose. Bei einer abbezahlten Wohnung ist die meist positiv, bei hoher Finanzierung nicht. Sicherer ist eine Miete von mindestens 66 %.

  • Zählt eine Ferienwohnung als Vermietung?

    Ja, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und nicht selbst genutzt wird. Bei Mischnutzung werden die Kosten nach Zeitanteilen aufgeteilt, und das Finanzamt verlangt eine Überschussprognose. Übernachtungen über eine Plattform werden seit 2023 automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

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Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Bewertung
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    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

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    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

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