Zum Inhalt springen

Digitale Zusammenarbeit: Wie Sie mit tes tax arbeiten, ohne einen Ordner zu tragen

Der Schuhkarton mit Belegen ist ein Bild aus einer anderen Zeit. Heute liegen Kontoauszüge, Rechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen ohnehin digital vor – die Frage ist nur, wie sie zu uns kommen und was dann passiert. Diese Seite beschreibt den Ablauf, die Werkzeuge und den Punkt, der bei Steuerdaten wichtiger ist als bei allem anderen: die Sicherheit.

  • Erbschaft- & Schenkungsteuer · Schwerpunkt seit 10+ Jahren
  • Beratung auf Englisch · Cross-border
  • tes legal · Rechtsanwälte im Haus

Ihr Ansprechpartner

Termine frei
  • Florian Enders, Steuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

Schildern Sie uns Ihren Fall zum Thema Steuererklärungen & Beratung – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Konkrete Zahlen gibt es in der Erstberatung.

  • Erstkontakt kostenlos
  • Antwort innerhalb 48h
  • Digital
Über 13.000 bewertete Fälle

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Zugang einrichten. Nach der Beauftragung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang zu unserem Mandantenportal. Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem zweiten Faktor an; wir richten Ihre Akte ein und legen fest, welche Unterlagen für Ihren Fall gebraucht werden.

  2. Unterlagen hochladen. Sie fotografieren Belege mit dem Smartphone oder laden PDFs hoch – einzeln, gebündelt oder als Ordner. Kontoauszüge können bei den meisten Banken direkt als Datei exportiert werden. Mit Ihrer Vollmacht rufen wir zusätzlich die Daten ab, die dem Finanzamt bereits vorliegen: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, Riester- und Rürup-Bescheinigungen. Diese Belege müssen Sie nicht mehr liefern.

  3. Erklärung prüfen und freigeben. Wir erstellen die Erklärung und stellen sie Ihnen zur Prüfung bereit. Rückfragen klären wir per Nachricht im Portal, telefonisch oder per Video. Sie geben die Erklärung digital frei; wir übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.

  4. Bescheid erhalten. Der Bescheid geht elektronisch bei uns ein, wir prüfen ihn gegen die Erklärung und stellen Ihnen Bescheid und Prüfergebnis ins Portal. Bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.

Wer einen einzelnen Schritt lieber analog macht – die Unterlagen in der Bleichstraße vorbeibringt oder den Bescheid auf Papier will –, kann das. Digital ist der Standard, kein Zwang.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Vier Schritte: Zugang, Upload, Freigabe, Bescheid
  • Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) gilt auch für alle Dienstleister
  • Verschlüsselte Übertragung, Zwei-Faktor-Login, kein E-Mail-Anhang
  • Persönlich vorbeikommen bleibt jederzeit möglich

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Steuererklärungen & Beratung. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Die Werkzeuge

  • Mandantenportal und Belegupload: ein verschlüsselter Bereich für Dokumentenaustausch, Freigaben und Nachrichten – mit Zwei-Faktor-Anmeldung und Zugriff nur für die Mitarbeitenden, die Ihr Mandat bearbeiten

  • Buchhaltung und Belegverarbeitung: für Unternehmen mit laufender Buchführung – Anbindung Ihres Bankkontos, digitale Belegerkennung, Zugriff für Sie und uns

  • Steuerdaten: ELSTER-Schnittstelle für Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung, elektronische Übermittlung und Bescheiddatenabholung; Vollmacht über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern

  • Kommunikation: Termine per Video oder Telefon, verschlüsselter Dokumentenversand statt E-Mail-Anhängen für alles, was Steuerdaten enthält

  • Signatur: digitale Unterschrift für Vollmachten, Freigaben und Verträge

Sicherheit: Was mit Ihren Daten passiert

Berufsgeheimnis

Steuerberater unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG). Ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Das gilt für uns, für alle Mitarbeitenden und für jeden Dienstleister, den wir einbinden – Softwareanbieter und Rechenzentren müssen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, und wir dürfen ihnen Daten nur offenbaren, soweit das für die Leistung erforderlich ist (§ 62a StBerG). Das ist keine Datenschutzerklärung, sondern Strafrecht.

Zugang und Verschlüsselung

Wir setzen ausschließlich Dienstleister ein, die vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind (§ 62a StBerG) und mit denen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht. Die Übertragung ist verschlüsselt, der Zugang zum Portal durch Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert. Zugriff auf Ihre Akte haben ausschließlich die Mitarbeitenden, die Ihr Mandat bearbeiten. E-Mail-Anhänge mit Steuerdaten vermeiden wir – E-Mail ist unverschlüsselt, das Portal nicht.

Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage des Mandatsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und der gesetzlichen Pflichten des Steuerberaters. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 66 StBerG und dem Steuerrecht; danach löschen wir. Mit allen Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter tes-tax.de/datenschutz.

Antwortzeiten

Auf Nachrichten im Portal und E-Mails antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Bei fristgebundenen Anliegen – ein Bescheid mit laufender Einspruchsfrist, eine Aufforderung des Finanzamts – am selben oder nächsten Werktag. Wenn eine Frage mehr Zeit braucht, sagen wir Ihnen, bis wann Sie eine Antwort haben. In der Abschluss- und Erklärungssaison kann es länger dauern; dann kommunizieren wir das vorab.

Für wen digital besonders gut funktioniert

Für Mandanten außerhalb von Frankfurt und dem Taunus, die einen spezialisierten Berater wollen und keinen in der Nähe haben. Für Unternehmer, deren Buchhaltung ohnehin in einer Cloud-Software läuft. Für Erben und Beschenkte, die in verschiedenen Städten leben und einen gemeinsamen Vorgang haben. Für englischsprachige Mandanten, die mit dem Team in beiden Sprachen arbeiten. Und für alle, die ihre Steuerunterlagen lieber sonntagabends hochladen als werktags vorbeibringen.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Muss ich meine Belege scannen?

    Ein Foto mit dem Smartphone genügt, wenn es lesbar ist. PDF-Rechnungen laden Sie direkt hoch. Kontoauszüge exportieren Sie aus dem Onlinebanking als Datei.

  • Was ist mit Originalbelegen – muss ich sie aufbewahren?

    Als Privatperson müssen Sie Belege zur Einkommensteuererklärung nicht mehr einreichen, aber auf Anforderung des Finanzamts vorlegen können; bewahren Sie sie bis zur Bestandskraft des Bescheids auf. Unternehmen unterliegen den Aufbewahrungsfristen der AO – acht Jahre für Buchungsbelege, zehn Jahre für Bücher und Abschlüsse; digital ersetzt Papier, wenn die Vorgaben der GoBD eingehalten werden.

  • Kann ich zwischendurch persönlich vorbeikommen?

    Jederzeit nach Terminvereinbarung, in Frankfurt oder Liederbach. Digital und persönlich schließen sich nicht aus.

  • Wie sicher ist ein Upload im Vergleich zur Post?

    Das Portal verschlüsselt die Übertragung und protokolliert jeden Zugriff. Ein Brief kann verloren gehen oder geöffnet werden, ohne dass es jemand merkt. Für Steuerdaten ist der verschlüsselte Upload der sicherere Weg.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
1 / 12

Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

Wer für Sie arbeitet

Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

    • Unternehmensnachfolge
    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

    Deutsch · Englisch · Französisch

  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

    • Erbschaft- & Schenkungsteuer
    • Bewertung
    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

    Deutsch · Englisch

  • 6Mitarbeitende im Steuerbereich

    Das Team im Hintergrund

    Bearbeitung · Buchhaltung · Fristen

    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

Rechtsanwälte und Steuerberater. Ein Haus.

Bei tes arbeiten Steuer- und Rechtsberatung am selben Fall: Der Übergabevertrag wird steuerlich gerechnet und juristisch wasserdicht gemacht – von Menschen, die sich den Flur teilen.

Das ganze Team kennenlernen

Sprechen wir darüber – der Erstkontakt ist kostenlos

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Vertraulich, ohne Verpflichtung.