Der Ablauf in vier Schritten
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Zugang einrichten. Nach der Beauftragung erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang zu unserem Mandantenportal. Sie melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem zweiten Faktor an; wir richten Ihre Akte ein und legen fest, welche Unterlagen für Ihren Fall gebraucht werden.
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Unterlagen hochladen. Sie fotografieren Belege mit dem Smartphone oder laden PDFs hoch – einzeln, gebündelt oder als Ordner. Kontoauszüge können bei den meisten Banken direkt als Datei exportiert werden. Mit Ihrer Vollmacht rufen wir zusätzlich die Daten ab, die dem Finanzamt bereits vorliegen: Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, Riester- und Rürup-Bescheinigungen. Diese Belege müssen Sie nicht mehr liefern.
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Erklärung prüfen und freigeben. Wir erstellen die Erklärung und stellen sie Ihnen zur Prüfung bereit. Rückfragen klären wir per Nachricht im Portal, telefonisch oder per Video. Sie geben die Erklärung digital frei; wir übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.
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Bescheid erhalten. Der Bescheid geht elektronisch bei uns ein, wir prüfen ihn gegen die Erklärung und stellen Ihnen Bescheid und Prüfergebnis ins Portal. Bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.
Wer einen einzelnen Schritt lieber analog macht – die Unterlagen in der Bleichstraße vorbeibringt oder den Bescheid auf Papier will –, kann das. Digital ist der Standard, kein Zwang.
Die Werkzeuge
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Mandantenportal und Belegupload: ein verschlüsselter Bereich für Dokumentenaustausch, Freigaben und Nachrichten – mit Zwei-Faktor-Anmeldung und Zugriff nur für die Mitarbeitenden, die Ihr Mandat bearbeiten
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Buchhaltung und Belegverarbeitung: für Unternehmen mit laufender Buchführung – Anbindung Ihres Bankkontos, digitale Belegerkennung, Zugriff für Sie und uns
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Steuerdaten: ELSTER-Schnittstelle für Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung, elektronische Übermittlung und Bescheiddatenabholung; Vollmacht über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern
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Kommunikation: Termine per Video oder Telefon, verschlüsselter Dokumentenversand statt E-Mail-Anhängen für alles, was Steuerdaten enthält
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Signatur: digitale Unterschrift für Vollmachten, Freigaben und Verträge
Sicherheit: Was mit Ihren Daten passiert
Berufsgeheimnis
Steuerberater unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG). Ihre Verletzung ist strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Das gilt für uns, für alle Mitarbeitenden und für jeden Dienstleister, den wir einbinden – Softwareanbieter und Rechenzentren müssen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, und wir dürfen ihnen Daten nur offenbaren, soweit das für die Leistung erforderlich ist (§ 62a StBerG). Das ist keine Datenschutzerklärung, sondern Strafrecht.
Zugang und Verschlüsselung
Wir setzen ausschließlich Dienstleister ein, die vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sind (§ 62a StBerG) und mit denen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO besteht. Die Übertragung ist verschlüsselt, der Zugang zum Portal durch Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert. Zugriff auf Ihre Akte haben ausschließlich die Mitarbeitenden, die Ihr Mandat bearbeiten. E-Mail-Anhänge mit Steuerdaten vermeiden wir – E-Mail ist unverschlüsselt, das Portal nicht.
Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage des Mandatsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und der gesetzlichen Pflichten des Steuerberaters. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus § 66 StBerG und dem Steuerrecht; danach löschen wir. Mit allen Auftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter tes-tax.de/datenschutz.
Antwortzeiten
Auf Nachrichten im Portal und E-Mails antworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Bei fristgebundenen Anliegen – ein Bescheid mit laufender Einspruchsfrist, eine Aufforderung des Finanzamts – am selben oder nächsten Werktag. Wenn eine Frage mehr Zeit braucht, sagen wir Ihnen, bis wann Sie eine Antwort haben. In der Abschluss- und Erklärungssaison kann es länger dauern; dann kommunizieren wir das vorab.
Für wen digital besonders gut funktioniert
Für Mandanten außerhalb von Frankfurt und dem Taunus, die einen spezialisierten Berater wollen und keinen in der Nähe haben. Für Unternehmer, deren Buchhaltung ohnehin in einer Cloud-Software läuft. Für Erben und Beschenkte, die in verschiedenen Städten leben und einen gemeinsamen Vorgang haben. Für englischsprachige Mandanten, die mit dem Team in beiden Sprachen arbeiten. Und für alle, die ihre Steuerunterlagen lieber sonntagabends hochladen als werktags vorbeibringen.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.