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Schenkungsteuer-Freibeträge: Wie viel Sie steuerfrei verschenken können – und wie oft

Die Freibeträge der Schenkungsteuer sind dieselben wie bei der Erbschaftsteuer. Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern in der Zeit: Was der Erbfall einmal gewährt, gewährt die Schenkung alle zehn Jahre neu. Wer früh anfängt, überträgt ein Vermögen steuerfrei, das im Erbfall sechsstellig besteuert worden wäre. Diese Seite zeigt die Beträge, die Frist und die Fallen, die beim Verschenken anders liegen als beim Vererben.

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Über 13.000 bewertete Fälle

Die Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG)

Beschenkter Steuerklasse Freibetrag je Schenker
Ehegatte, Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder; Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 400.000 €
Enkel (Eltern leben) I 200.000 €
Urenkel und weitere Abkömmlinge I 100.000 €
Eltern, Großeltern (bei Schenkung!) II 20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte II 20.000 €
Alle übrigen: Lebensgefährte, Freunde, Tante/Onkel, Cousins III 20.000 €

Ein Punkt weicht von der Erbschaftsteuer ab: Eltern und Großeltern gehören bei Schenkungen zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag – nur beim Erwerb von Todes wegen rutschen sie in Klasse I mit 100.000 €. Wer seinen Eltern zu Lebzeiten etwas Größeres zuwenden will, plant das anders als umgekehrt.

Der Freibetrag gilt pro Schenker und pro Beschenktem. Ein Ehepaar kann seinem Kind also zweimal 400.000 € schenken – vorausgesetzt, das Vermögen gehört tatsächlich beiden Elternteilen. Schenkt nur der Vater 800.000 € aus seinem Alleinvermögen, gibt es nur einen Freibetrag. Wer das ändern will, schichtet vorher zwischen den Ehegatten um – steuerfrei bis 500.000 €, oder bei Immobilien über das Familienheim ohne Grenze.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Freibeträge wie bei der Erbschaftsteuer – aber alle zehn Jahre neu (§ 14 ErbStG)
  • Pro Schenker und Beschenktem: Ehepaar → Kind 800.000 € je Jahrzehnt
  • Kein Versorgungsfreibetrag, dafür Familienheim und Gelegenheitsgeschenke steuerfrei
  • Frist läuft taggenau, nicht nach Kalenderjahren

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Schenkungsteuer. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Die Zehnjahresfrist (§ 14 ErbStG)

Alle Schenkungen, die ein Beschenkter innerhalb von zehn Jahren von derselben Person erhält, werden zusammengerechnet. Der Freibetrag steht in diesem Zeitraum einmal zur Verfügung. Nach zehn Jahren beginnt die Rechnung von vorn – der Freibetrag ist wieder voll da, und frühere Schenkungen zählen nicht mehr mit. Die Frist läuft von Schenkung zu Schenkung, taggenau, nicht nach Kalenderjahren.

Beispiel

Ein Vater schenkt seiner Tochter im März 2018 ein Depot im Wert von 300.000 €. Freibetrag 400.000 €, keine Steuer. Im Juni 2026 will er ihr weitere 300.000 € für den Hauskauf geben. Beide Schenkungen liegen innerhalb von zehn Jahren und werden addiert: 600.000 € abzüglich 400.000 € Freibetrag ergibt 200.000 € steuerpflichtigen Erwerb. Steuerklasse I, 11 %: 22.000 € Schenkungsteuer. Wartet er bis April 2028, ist die erste Schenkung aus dem Zehnjahreszeitraum heraus – der volle Freibetrag steht erneut zur Verfügung, und die 300.000 € fließen steuerfrei.

Die Zusammenrechnung wirkt auch in den Erbfall hinein. Stirbt der Vater 2027, werden beide Schenkungen dem Erbe hinzugerechnet – der Freibetrag der Tochter ist verbraucht, das Erbe wird ab dem ersten Euro besteuert. Deshalb ist der frühe Start der eigentliche Hebel: Jede Schenkung, die zehn Jahre vor dem Tod liegt, ist aus der Rechnung verschwunden.

Was bei der Schenkung fehlt – und was dafür da ist

Drei Positionen, die bei der Erbschaftsteuer den steuerpflichtigen Erwerb mindern, gibt es bei der Schenkung nicht:

  • Kein Versorgungsfreibetrag. Die 256.000 € für Ehegatten und die gestaffelten Beträge für Kinder nach § 17 ErbStG gelten nur beim Erwerb von Todes wegen.

  • Keine Erbfallkostenpauschale. Die 15.000 € nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Nachlasskosten. Bei der Schenkung sind aber die Kosten der Übertragung – Notar, Grundbuch, Steuerberatung –, die der Beschenkte trägt, als Erwerbsnebenkosten abziehbar.

  • Kein steuerfreier Zugewinnausgleich. Die fiktive Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG entsteht nur im Todesfall. Zu Lebzeiten funktioniert der steuerfreie Vermögensausgleich zwischen Ehegatten über die Güterstandsschaukel (§ 5 Abs. 2 ErbStG) – dazu mehr im Hub Nachfolgeplanung.

Dafür hat die Schenkung eigene Befreiungen: Das Familienheim kann zwischen Ehegatten steuerfrei übertragen werden – ohne Wertgrenze, ohne Behaltensfrist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit, Examen bleiben außen vor (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG); die Rechtsprechung bemisst „üblich“ an den Vermögensverhältnissen der Familie, eine feste Grenze gibt es nicht. Zuwendungen für Unterhalt oder Ausbildung sind steuerfrei, soweit sie angemessen sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG). Und der Nießbrauch, den sich der Schenker vorbehält, mindert den Wert der Schenkung erheblich – das ist bei Immobilien der wichtigste Hebel überhaupt.

Ein Ehepaar, zwei Kinder, zwanzig Jahre

Was die Zehnjahresfrist in der Praxis leistet, zeigt eine einfache Rechnung. Eltern mit zwei Kindern können ohne jede Gestaltung alle zehn Jahre 1,6 Mio. € steuerfrei übertragen (zwei Schenker × zwei Kinder × 400.000 €). Wer mit 60 beginnt und mit 80 die zweite Runde macht, hat 3,2 Mio. € steuerfrei in die nächste Generation gebracht – ohne Nießbrauch, ohne Familiengesellschaft, ohne Kettenschenkung. Mit diesen Instrumenten wird es deutlich mehr. Im Erbfall dagegen gäbe es die 1,6 Mio. € genau einmal.

Was Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax dazu beitragen

Die Freibeträge selbst brauchen keinen Berater. Was Beratung braucht: die Reihenfolge, die Bewertung und das, was zivilrechtlich mitläuft. Wir prüfen vor jeder Schenkung, welche Vorschenkungen noch im Zehnjahreszeitraum liegen, wie das Finanzamt den Gegenstand bewerten wird und ob ein Nießbrauch oder eine Umschichtung zwischen den Ehegatten den Freibetrag wirksamer nutzt. Und wir ziehen die Rechtsanwälte von tes legal hinzu, wenn Pflichtteil, Rückforderungsrechte oder Ehevertrag berührt sind – denn eine Schenkung, die steuerlich perfekt ist und zivilrechtlich Streit auslöst, war keine gute Schenkung.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Wie viel darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?

    400.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren – also 800.000 € von beiden Eltern zusammen, wenn das Vermögen beiden gehört. Dazu kommen Gelegenheitsgeschenke, Unterhalt und Ausbildung, soweit angemessen.

  • Gilt die Zehnjahresfrist pro Kalenderjahr?

    Nein, taggenau. Eine Schenkung vom 15. März 2018 fällt am 16. März 2028 aus dem Zehnjahreszeitraum heraus.

  • Muss ich Schenkungen unter dem Freibetrag dem Finanzamt melden?

    Ja. Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG gilt unabhängig davon, ob Steuer anfällt – Ausnahme sind notariell beurkundete Schenkungen, die der Notar anzeigt. Wie das geht, steht auf der Seite Schenkungsteuererklärung.

  • Können Großeltern den höheren Freibetrag der Kinder nutzen?

    Nicht direkt. Enkel haben 200.000 € Freibetrag, Kinder 400.000 €. Wer als Großelternteil mehr übertragen will, kann über das eigene Kind schenken – die Kettenschenkung. Sie funktioniert, wenn das Kind frei über das Geschenkte verfügen kann. Details auf der Seite Kettenschenkung.

Überschlagsrechnung · §§ 14, 16, 19 ErbStG

Schenkungsteuer-Rechner

Wie viel können Sie steuerfrei übertragen – und was kostet der Rest? Freibeträge je beschenkter Person, Zehnjahrestakt und Vorschenkungen nach §§ 14, 16, 19 ErbStG.

Wer schenkt?

Schenkende Personeine Person

Schenken beide Ehegatten aus eigenem Vermögen, steht jeder beschenkten Person der Freibetrag zweimal zu – die Immobilie oder das Depot muss dafür beiden gehören.

Zeitraum der Übertragungheute

Der Freibetrag lebt alle zehn Jahre neu auf (§ 14 ErbStG). Der Rechner verteilt das Vermögen gleichmäßig auf die Tranchen.

Wer wird beschenkt?

Schenkungsteuer insgesamt

Alles heute übertragen

0 €

Übertragenes Vermögen
0 €
Steuerfrei bei Übertragung heute
0 €
Steuerfrei im gewählten Zeitraum
0 €

Unverbindliche Orientierung – verbindlich prüfen wir Ihren Fall nach Mandatierung. Reihenfolge, Zehnjahrestakt, Nießbrauch und Güterstand zusammen denken – im Erstgespräch mit Team tes tax.

Nießbrauch und Betriebsvermögen fehlen hier bewusst. Ein vorbehaltener Nießbrauch senkt den Steuerwert einer Immobilie oft um ein Drittel und mehr – das rechnet unser Nießbrauch-Rechner. Für GmbH-Anteile und Betriebe gelten die Verschonungsregeln der §§ 13a, 13b ErbStG.

Rechenweg anzeigen

Vereinfachte Modellrechnung nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 4a, 13d, 14, 15, 16 und 19 ErbStG (Rechtsstand September 2026; Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert). Zugrunde gelegt: unbeschränkte Steuerpflicht, eingegebene Steuerwerte, gleichmäßige Aufteilung auf die Tranchen im Abstand von mehr als zehn Jahren, Vorschenkungen fallen nach zehn Jahren aus der Zusammenrechnung. Der Steuerwert einer Immobilie nach dem Bewertungsgesetz kann vom Verkehrswert abweichen. Nicht berücksichtigt: Nießbrauch und andere Gegenleistungen, Betriebsvermögen (§§ 13a–13c), Kettenschenkungen, Zugewinnausgleich, Erwerbsnebenkosten, tatsächlich auf Vorschenkungen gezahlte Steuer und der Versorgungsfreibetrag (gilt nur im Erbfall).

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Steuerberatung. Jeder Fall wird erst nach Mandatierung im Detail geprüft – Genauigkeit lohnt sich. Alles Weitere gerne im Erstgespräch mit Team tes tax. Fachliche Verantwortung: Steuerberater Florian Enders.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

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Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
    • Wegzugsbesteuerung

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  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Bewertung
    • Verfahrensrecht
    • Einkommensteuer

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    Das Team im Hintergrund

    Bearbeitung · Buchhaltung · Fristen

    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

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