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Holding gründen: Drei Effekte, ein Ablauf und die Frage, ob sich das für Sie rechnet

Eine Holding ist nichts anderes als eine GmbH, die Anteile an einer anderen GmbH hält. Der Unternehmer besitzt nicht mehr seine operative Gesellschaft direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Gesellschaft. Klingt nach Umweg. Steuerlich ist es einer der wirksamsten Hebel, die das deutsche Recht für Unternehmer bereithält – für die, die Gewinne im Unternehmen belassen oder eines Tages verkaufen wollen. Für alle anderen ist es Aufwand ohne Nutzen. Diese Seite erklärt beides.

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Effekt 1: Ausschüttungen kommen fast steuerfrei oben an

Schüttet die operative GmbH Gewinne an ihren Gesellschafter aus, zahlt eine Privatperson darauf 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Fließt dieselbe Ausschüttung an eine Holding-GmbH, bleibt sie zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG); bei einer Beteiligung von mindestens 15 % gilt das auch für die Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die Belastung liegt bei rund 1,5 % statt 26,375 %. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mindestens 10 % – bei Streubesitz darunter sind Dividenden voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG).

Das Geld ist damit nicht beim Unternehmer, sondern in der Holding. Der Effekt entsteht, wenn es dort investiert wird: in eine zweite Beteiligung, in Immobilien, in ein Depot. Wer die Ausschüttung anschließend privat entnimmt, zahlt die 26,375 % auf dieser Stufe – die Holding hat dann nur verschoben, nicht gespart.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Ausschüttungen zu 95 % steuerfrei in der Holding (§ 8b KStG)
  • Exit: Verkaufsgewinn mit rund 1,5 % Belastung statt 26 %
  • Einbringung nach § 21 UmwStG – siebenjährige Sperrfrist
  • Ehrliche Kostenrechnung: Wann sich die Holding nicht lohnt

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Effekt 2: Der Exit

Verkauft ein Unternehmer seine GmbH-Anteile privat, versteuert er den Gewinn nach dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns unterliegen dem persönlichen Steuersatz, im Ergebnis rund 28,5 % (§ 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG). Verkauft die Holding, ist der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG) – rund 1,5 % Belastung. Bei einem Verkaufsgewinn von 3 Mio. € sind das rund 855.000 € Steuer im Privatvermögen gegenüber rund 45.000 € in der Holding. Die Differenz bleibt in der Holding und kann in das nächste Unternehmen investiert werden. Entnommen wird sie erst, wenn der Unternehmer sie braucht – dann mit 26,375 %.

Effekt 3: Haftung und Vermögensschutz

Gewinne, die in der Holding liegen, sind dem Zugriff der Gläubiger der operativen Gesellschaft entzogen. Geht die operative GmbH in die Insolvenz, verliert die Holding ihre Beteiligung – nicht aber die Ausschüttungen der Vorjahre, die sie bereits erhalten und investiert hat. Wer in einer Branche mit Haftungsrisiken arbeitet, trennt so das Erarbeitete vom Risiko.

Rechenbeispiel: 300.000 € Gewinn, zwei Wege

Ohne Holding Mit Holding
Gewinn der operativen GmbH vor Steuern 300.000 € 300.000 €
Körperschaft- und Gewerbesteuer (Frankfurt, rund 32 %) rund 96.000 € rund 96.000 €
Ausschüttung 204.000 € 204.000 €
Steuer auf der Empfängerstufe rund 53.800 € (26,375 %) rund 3.100 € (rund 1,5 %)
Verfügbar für Investitionen rund 150.200 € privat rund 200.900 € in der Holding

Jahr für Jahr rund 50.000 € mehr Investitionskapital. Über zehn Jahre und mit Rendite auf das reinvestierte Kapital ist das der Unterschied zwischen einem und zwei Unternehmen – oder einem Immobilienbestand, der ohne Holding nicht entstanden wäre.

Ablauf: Gründung und Einbringung

  1. Holding-GmbH gründen. Bargründung mit Stammkapital von mindestens 25.000 € (12.500 € eingezahlt), Notar, Handelsregister. Alternativ eine UG (haftungsbeschränkt) als Holding – steuerlich gleichwertig, mit Thesaurierungspflicht.

  2. Anteile einbringen. Der Unternehmer bringt seine Anteile an der operativen GmbH als Sacheinlage in die Holding ein. Erwirbt die Holding dabei die Mehrheit der Stimmrechte, ist das ein qualifizierter Anteilstausch (§ 21 UmwStG), der auf Antrag zu Buchwerten erfolgt – ohne Aufdeckung stiller Reserven, ohne Steuer.

  3. Steuerliche Anträge stellen. Der Antrag auf Buchwertfortführung ist beim Finanzamt der Holding zu stellen, spätestens mit der ersten Steuererklärung. Versäumnisse sind nicht heilbar.

  4. Struktur betreiben. Gewinnabführung oder Ausschüttung, Buchführung und Jahresabschluss für beide Gesellschaften, jährliche Nachweise während der Sperrfrist.

Wer noch keine operative GmbH hat, gründet beide Gesellschaften gleichzeitig: Die Holding wird von Anfang an Gesellschafterin der operativen GmbH. Das ist der einfachste und günstigste Weg.

Die Sperrfrist: sieben Jahre

Der steuerneutrale Anteilstausch hat einen Preis. Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach der Einbringung, wird die Einbringung rückwirkend besteuert – als hätte der Unternehmer die Anteile damals privat verkauft (Einbringungsgewinn II, § 22 Abs. 2 UmwStG). Die Nachversteuerung schmilzt für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel ab. Wer die Anteile nach vier Jahren verkauft, versteuert drei Siebtel des damaligen Wertzuwachses privat; der Rest und die Wertsteigerung seit der Einbringung laufen über § 8b KStG. Nach sieben Jahren ist der volle Exit-Effekt erreicht. Während der Frist muss der Unternehmer dem Finanzamt jährlich bis zum 31. Mai nachweisen, wem die Anteile gehören (§ 22 Abs. 3 UmwStG) – auch das Versäumnis dieses Nachweises löst die Nachversteuerung aus.

Die Sperrfrist ist der Grund, weshalb die Holding früh stehen sollte. Wer einen Exit in fünf Jahren plant und heute erst einbringt, hat nur zwei Siebtel des Vorteils. Wer die Holding gleich mitgründet, hat keine Sperrfrist.

Was eine Holding kostet – ehrlich

Gründung

Notarkosten für Gründung und Anteilstausch nach GNotKG, Handelsregistergebühren, Beratung für Struktur und Einbringungsanträge. Insgesamt liegt das je nach Komplexität im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Bei bestehenden Anteilen kann eine Bewertung der operativen GmbH hinzukommen.

Laufend

Die Holding ist eine eigene Gesellschaft mit eigener Buchführung, eigenem Jahresabschluss, eigener Offenlegung, eigener Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, eigenem Bankkonto und eigener IHK-Mitgliedschaft. Bei einer reinen Beteiligungsholding ohne operatives Geschäft ist der Aufwand überschaubar, aber er ist jedes Jahr da. Was das konkret kostet, hängt vom Umfang ab – wir nennen es Ihnen in der Erstberatung nach StBVV.

Wann sich die Holding NICHT lohnt

  • Wenn der gesamte Gewinn privat gebraucht wird. Wer alles entnimmt, zahlt am Ende dieselben 26,375 % – nur später und mit Zusatzkosten.

  • Bei kleinen Gewinnen. Liegt die jährliche Ausschüttung im niedrigen fünfstelligen Bereich, frisst der laufende Aufwand den Vorteil.

  • Ohne Exit-Perspektive und ohne Investitionsabsicht. Die Holding wirkt durch Reinvestition oder Verkauf. Wer beides nicht plant, braucht sie nicht.

  • Bei Verkaufsabsicht innerhalb weniger Jahre und bestehenden Anteilen. Die Sperrfrist begrenzt den Exit-Effekt.

  • Bei Verlusten in der operativen Gesellschaft. Verluste der Tochter können in der Holding nicht genutzt werden – anders als beim Einzelunternehmer, der sie mit anderen Einkünften verrechnet. Eine Organschaft kann das ändern, hat aber eigene Voraussetzungen.

Mit der Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 – von 15 % in Jahresschritten auf 10 % im Jahr 2032 – wird das Thesaurieren in Kapitalgesellschaften attraktiver. Das verstärkt den Holding-Effekt für alle, die Gewinne stehen lassen. An der Rechnung für Unternehmer, die alles entnehmen, ändert es nichts.

Holding mit tes tax

Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax rechnen zuerst, ob die Holding zu Ihrer Entnahme- und Investitionsplanung passt – über zehn Jahre, mit Ihren Zahlen. Wenn ja, strukturieren wir Gründung und Einbringung, stellen die Buchwertanträge, stimmen die Verträge mit dem Notar ab und übernehmen danach Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen beider Gesellschaften einschließlich der Sperrfrist-Nachweise. Gesellschaftsvertrag und Beteiligungsstruktur gestalten die Rechtsanwälte von tes legal.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Ich habe schon eine GmbH. Ist es zu spät für die Holding?

    Nein. Die Anteile lassen sich in der Regel steuerneutral einbringen (qualifizierter Anteilstausch). Danach gilt die siebenjährige Sperrfrist für den steuergünstigen Verkauf – ein Grund, früh zu starten.

  • Kann die Holding auch Immobilien halten?

    Ja. Eine Holding, die neben Beteiligungen Immobilien hält, verliert aber die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer. Üblich ist eine eigene Immobilien-GmbH unter der Holding – Details auf der Seite Immobilien-GmbH.

  • Kann ich mir aus der Holding ein Gehalt zahlen?

    Ja, wenn die Holding Sie als Geschäftsführer anstellt. Das Gehalt ist bei der Holding Betriebsausgabe und bei Ihnen Arbeitslohn. Ob Gehalt aus der Holding oder aus der operativen GmbH sinnvoller ist, hängt von der Gewinnverteilung ab.

  • Muss die Holding Gewerbesteuer zahlen?

    Grundsätzlich ja, sie ist Gewerbebetrieb. Auf Ausschüttungen von Beteiligungen ab 15 % und auf Veräußerungsgewinne fällt aber praktisch keine Gewerbesteuer an. Relevant wird sie bei Zinsen, Depoterträgen oder Streubesitzdividenden.

Modellrechnung · § 8b KStG · § 17 EStG

Holding-Vergleich

Ausschüttung ins Privatvermögen oder in die Holding, Verkauf mit oder ohne § 8b KStG: Was bleibt nach Steuern über die Jahre – und wann rechnet sich die zweite Gesellschaft?

Was vergleichen Sie?

Ihre Situation

Spielt nur beim Verkauf eine Rolle (Teileinkünfteverfahren). Ausschüttungen ins Privatvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer.

Kirchensteuerkeine

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.

Frankfurt 460 %, München 490 %, viele Umlandgemeinden 300–380 %. Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 GewStG).

Beteiligung der Holding an der operativen GmbH

Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung, IHK.

Kursgewinne auf Aktien sind in der Holding zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2, 3 KStG), Zinsen dagegen voll steuerpflichtig. Privat gilt für beides die Abgeltungsteuer.

Laufende Ausschüttungen

Betrag nach Körperschaft- und Gewerbesteuer der operativen GmbH – also das, was tatsächlich ausgeschüttet wird.

Der Rechner unterstellt, dass die Ausschüttungen nicht für den Lebensunterhalt gebraucht, sondern angelegt werden. Am Ende wird das Holding-Vermögen komplett ins Privatvermögen ausgeschüttet – erst dann ist der Vergleich fair.

Privatvermögen nach 15 Jahren

Ohne Holding

0 €

Mit Holding, nach Schlussausschüttung

0 €

In der Holding gebunden, vor Ausschüttung
0 €
Gesamtsteuer ohne Holding
0 €
Gesamtsteuer mit Holding
0 €
Ohne HoldingMit Holding (nach Ausschüttung)

Unverbindliche Orientierung – verbindlich prüfen wir Ihren Fall nach Mandatierung. Ob die Holding zu Ihrer Situation passt – inklusive Einbringung, Sperrfristen und Immobilienoption – klären wir im Erstgespräch mit Team tes tax.

Die Holding ist kein Steuersparmodell, sondern ein Stundungsmodell. Der Vorteil entsteht, weil in der Holding fast unversteuertes Kapital weiterarbeitet. Wer die Ausschüttungen privat verbraucht, gewinnt nichts – wer sie reinvestiert, in Immobilien oder Beteiligungen, umso mehr. Dazu kommen Haftungsabschirmung, Nachfolge- und Exit-Flexibilität, die der Rechner nicht bewertet.

Rechenweg und Annahmen anzeigen

Vereinfachte Modellrechnung, Rechtsstand September 2026. Körperschaftsteuer 15 % bis 2027, dann jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG i. d. F. des Investitionssofortprogramms), jeweils zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag; Gewerbesteuer 3,5 % × Hebesatz. Holding: Dividenden zu 95 % steuerfrei ab 10 % Beteiligung (§ 8b Abs. 1, 4, 5 KStG), gewerbesteuerlich ab 15 % (§ 9 Nr. 2a, § 8 Nr. 5 GewStG); Veräußerungsgewinne und Aktienkursgewinne zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2, 3 KStG, § 7 Satz 4 GewStG); Zinsen voll steuerpflichtig. Privat: Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (§ 32d EStG) auf Ausschüttungen und Kapitalerträge; Veräußerungsgewinn im Teileinkünfteverfahren mit 60 % zum persönlichen Steuersatz (§ 17, § 3 Nr. 40 EStG, Beteiligung ab 1 %). Schlussausschüttung aus der Holding als Dividende versteuert; eingezahlte Anschaffungskosten gelten als steuerfrei rückzahlbare Einlage (§ 27 KStG). Nicht berücksichtigt: Sparer-Pauschbetrag, Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG, Abzug der Holding-Kosten von der Steuer, Verlustverrechnung, Sperrfristen nach § 22 UmwStG, Inflation, Zinseszinseffekte innerhalb des Jahres.

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Steuerberatung. Jeder Fall wird erst nach Mandatierung im Detail geprüft – Genauigkeit lohnt sich. Alles Weitere gerne im Erstgespräch mit Team tes tax. Fachliche Verantwortung: Steuerberater Florian Enders.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

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    Erbschaftsteuer

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    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
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    Ergebnis

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    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

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    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
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Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
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Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

250.000 €Liquidität steuerlich geplant

Ihre Ansprechpartner

Wer für Sie arbeitet

Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    • Bewertung
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    Das Team im Hintergrund

    Bearbeitung · Buchhaltung · Fristen

    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen
    • Fristen & Anträge
    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

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