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Erbschaftsteuer-Freibeträge und Steuerklassen: Wer wie viel steuerfrei erbt

Ob Erbschaftsteuer anfällt, entscheidet sich an drei Punkten: dem Verhältnis zum Erblasser, der Höhe Ihres Freibetrags und dem Steuersatz auf das, was darüber liegt. Alle drei Antworten stehen im Gesetz – in §§ 15, 16 und 19 ErbStG. Diese Seite legt sie nebeneinander, mit den Sonderfällen, nach denen am häufigsten gefragt wird.

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    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

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Die drei Steuerklassen (§ 15 ErbStG)

Die Steuerklasse richtet sich nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser. Sie bestimmt sowohl den Freibetrag als auch den Steuersatz.

Steuerklasse Wer gehört dazu
I Ehegatte und Lebenspartner; Kinder und Stiefkinder; Enkel und weitere Abkömmlinge; Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen
II Eltern und Großeltern bei Schenkungen; Geschwister; Nichten und Neffen; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwiegereltern; der geschiedene Ehegatte
III Alle übrigen – etwa nichteheliche Lebensgefährten, Tanten und Onkel, Cousins, Freunde, Nachbarn

Der häufigste Irrtum: „Familie“ ist nicht gleich Steuerklasse I. Geschwister sind Steuerklasse II, die Tante, die ihre Nichte beerbt, ist Steuerklasse III. Nichten und Neffen, die von Tante oder Onkel erben, sind dagegen Steuerklasse II – die Richtung des Erwerbs entscheidet.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Drei Steuerklassen nach § 15 ErbStG entscheiden über Freibetrag und Steuersatz
  • Freibeträge: 500.000 € Ehegatte, 400.000 € Kind, 200.000 € Enkel, 20.000 € Klasse II/III
  • Steuersätze von 7 % bis 50 % (§ 19 ErbStG) – mit Tabelle
  • Sonderfälle: Geschwister, Nichten und Neffen, Lebensgefährte, Stiefkinder

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Buchen Sie die 60-minütige Erstberatung (297,50 €) und bekommen Sie konkrete Zahlen zum Thema Erbschaftsteuer. Oder fragen Sie einen kostenlosen 15-Minuten-Kennenlerntermin an – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG)

Erwerber Freibetrag
Ehegatte, Lebenspartner 500.000 €
Kinder, Stiefkinder; Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000 €
Enkel (Eltern leben noch) 200.000 €
Eltern, Großeltern (Erwerb von Todes wegen); übrige Personen der Steuerklasse I 100.000 €
Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder u. a.) 20.000 €
Steuerklasse III (alle übrigen) 20.000 €

Der Freibetrag gilt pro Erwerber und pro Erblasser. Ein Kind, das von beiden Eltern erbt, hat zweimal 400.000 €. Und er lebt alle zehn Jahre neu auf: Schenkungen und Erbschaften vom selben Erblasser innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG) – was länger zurückliegt, zählt nicht mehr.

Zusätzlich: der Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG)

Beim Erwerb von Todes wegen erhalten Ehegatten einen besonderen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €, Kinder gestaffelt nach Alter zwischen 52.000 € (bis 5 Jahre) und 10.300 € (über 20 bis 27 Jahre). Der Haken: Der Betrag wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt – Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpension, berufsständische Versorgung. Bei einer jungen Witwe mit hoher Hinterbliebenenrente kann von den 256.000 € wenig übrig bleiben. Bei einer Witwe ohne eigene Hinterbliebenenversorgung bleibt der volle Betrag. Diese Rechnung machen wir in jeder Erklärung.

Sachliche Freibeträge

Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 € steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände – Auto, Schmuck, Kunst außerhalb von Sammlungen – bis 12.000 €. In den Steuerklassen II und III gilt für beides zusammen ein Freibetrag von 12.000 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dazu kommt in jedem Erbfall die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € für Bestattung und Nachlassabwicklung (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Die Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Besteuert wird nur, was nach Abzug aller Freibeträge und Verbindlichkeiten übrig bleibt – der steuerpflichtige Erwerb. Der Satz steigt mit dessen Höhe:

Steuerpflichtiger Erwerb bis Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der Stufe. Damit ein Euro mehr nicht tausende Euro Steuer kostet, gibt es den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG): Knapp über einer Wertgrenze wird der Mehrbetrag begrenzt. Das rechnet das Finanzamt automatisch – kontrollieren sollte man es trotzdem.

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Eine Tochter erbt von ihrer Mutter 620.000 €: eine Eigentumswohnung mit einem Grundbesitzwert von 450.000 € und 170.000 € auf Konten. Nachlassverbindlichkeiten gibt es nicht. Rechnung: 620.000 € abzüglich Erbfallkostenpauschale 15.000 € abzüglich Freibetrag 400.000 € ergibt einen steuerpflichtigen Erwerb von 205.000 €. Steuerklasse I, Stufe bis 300.000 €: 11 %. Erbschaftsteuer: 22.550 €.

Zieht die Tochter selbst in die Wohnung ein und bleibt zehn Jahre, ist die Wohnung als Familienheim steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) – der steuerpflichtige Erwerb fällt auf null. Wird die Wohnung vermietet, greift der 10 %-Abschlag nach § 13d ErbStG: 45.000 € weniger Bemessungsgrundlage, die Steuer sinkt auf 17.600 €. So viel hängt an Entscheidungen, die man vor der Erklärung trifft.

Die Sonderfälle, nach denen am häufigsten gefragt wird

Erbschaftsteuer bei Geschwistern

Geschwister sind Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag und Steuersätzen von 15 bis 43 %. Wer als Bruder ein Haus im Wert von 400.000 € erbt, zahlt nach Abzug von Freibetrag und Pauschale auf 365.000 € einen Satz von 25 % – gut 91.000 €. Das ist der Grund, warum kinderlose Geschwister ihre Nachfolge zu Lebzeiten planen sollten: Der Freibetrag lässt sich alle zehn Jahre neu nutzen, und ein Nießbrauch senkt den Wert der Übertragung erheblich. Mehr dazu im Hub Schenkungsteuer.

Erbschaftsteuer bei Nichten und Neffen

Nichte und Neffe – die Kinder der Geschwister – sind ebenfalls Steuerklasse II, 20.000 € Freibetrag. Die „Erbschaftsteuer bei Tante“ ist deshalb meist die Steuer der Nichte, die von der Tante erbt: Steuerklasse II. Umgekehrt, wenn die Tante von der Nichte erbt, gilt Steuerklasse III mit 30 %.

Erbschaftsteuer bei Kindern

Kinder haben 400.000 € Freibetrag je Elternteil, den Versorgungsfreibetrag bis zum 27. Lebensjahr, die Familienheim-Befreiung bei Selbstnutzung bis 200 m² Wohnfläche und die günstigsten Steuersätze. Stiefkinder sind Kindern gleichgestellt. Ein häufiges Problem entsteht beim Berliner Testament: Erbt zunächst der überlebende Ehegatte alles, gehen die Kinderfreibeträge im ersten Erbfall verloren. Wie man das vermeidet, erklärt die Seite Berliner Testament & Steuern.

Nichteheliche Lebensgefährten

Der Lebensgefährte ohne Trauschein ist steuerlich ein Fremder: Steuerklasse III, 20.000 € Freibetrag, 30 % Steuer ab dem ersten Euro darüber – auch nach dreißig gemeinsamen Jahren. Wer das ändern will, hat zwei Wege: heiraten oder rechtzeitig schenken und gestalten.

Was das Team von tes tax daraus macht

Freibeträge und Steuerklassen sind Gesetz, an ihnen lässt sich nichts drehen. Woran sich drehen lässt: an der Bewertung des Nachlasses, an den Befreiungen, die beantragt werden, an der Reihenfolge der Erbfälle und – vor dem Erbfall – an der Verteilung über die Zeit. Steuerberater Florian Enders und das Team von tes tax prüfen in jeder Erbschaftsteuererklärung, welche dieser Stellschrauben noch offen sind. Und wenn es um Gestaltung vor dem Erbfall geht, rechnen wir Ihnen die Varianten gegeneinander.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage. Eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist erst nach Beauftragung und Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen möglich. Kosten nennen wir Ihnen vorab in der Erstberatung.

Häufige Fragen

  • Gilt der Freibetrag pro Erbfall oder pro Person?

    Pro Erwerber und pro Erblasser, innerhalb von zehn Jahren. Drei Kinder haben jeweils eigene 400.000 €. Ein Kind, das von beiden Eltern nacheinander erbt, hat den Freibetrag zweimal.

  • Zählen Schenkungen der letzten Jahre mit?

    Ja. Alle Erwerbe vom selben Erblasser innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Eine Schenkung von 300.000 € vor acht Jahren lässt vom Kinderfreibetrag nur noch 100.000 € übrig.

  • Ändert sich etwas an den Freibeträgen?

    Die Beträge in § 16 ErbStG gelten seit 2009 unverändert. Politische Vorschläge zur Anpassung gibt es regelmäßig; maßgeblich ist der Gesetzesstand am Todestag. Wir arbeiten mit dem jeweils geltenden Recht.

  • Muss ich Steuer zahlen, wenn ich unter dem Freibetrag liege?

    Nein. Der Freibetrag wird vom Erwerb abgezogen; bleibt danach nichts übrig, fällt keine Steuer an. Zur Anzeige nach § 30 ErbStG sind Sie trotzdem verpflichtet, und das Finanzamt kann eine Erklärung anfordern.

Überschlagsrechnung · §§ 16, 19 ErbStG

Erbschaftsteuer-Rechner

Was würde ein Erbfall heute kosten? Freibeträge, Steuerklasse und Steuersatz nach §§ 16, 19 ErbStG – mit Familienheim-Befreiung und § 13d-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien.

Wer erbt?

Persönlicher Freibetrag: 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Was wird vererbt?

Die selbst genutzte Wohnung oder das Haus der verstorbenen Person. Der Steuerwert liegt oft nahe am Verkehrswert.

Zu Wohnzwecken vermietet, nicht im Betriebsvermögen: 10 % bleiben steuerfrei (§ 13d ErbStG).

Konten, Depot, Lebensversicherungen, weitere Immobilien, Hausrat über den Freigrenzen.

Schulden und frühere Schenkungen

Konsumkredite, Vermächtnisse, geltend gemachte Pflichtteile. Die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG) zieht der Rechner automatisch ab.

Werden mit dem Erbe zusammengerechnet; der Freibetrag steht nur einmal zur Verfügung (§ 14 ErbStG).

Voraussichtliche Erbschaftsteuer

0 €

Steuerfrei bleiben insgesamt 0 €.

Vermögensanfall
0 €
Steuerfrei (Befreiungen + Freibeträge)
0 €
Steuerpflichtiger Erwerb
0 €

Unverbindliche Orientierung – verbindlich prüfen wir Ihren Fall nach Mandatierung. Steuerwert prüfen, Befreiungen sichern, Gestaltung zu Lebzeiten vergleichen – im Erstgespräch mit Team tes tax.

Betriebsvermögen, GmbH-Anteile, Land- und Forstwirtschaft sind hier nicht enthalten. Dafür gelten eigene Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG) mit bis zu 100 % Befreiung – und eigenen Fallstricken. Das rechnen wir im Einzelfall.

Rechenweg anzeigen

Vereinfachte Modellrechnung nach §§ 10, 13, 13d, 14, 16, 17 und 19 ErbStG (Rechtsstand September 2026; Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert). Zugrunde gelegt sind unbeschränkte Steuerpflicht und die eingegebenen Steuerwerte; der steuerliche Wert einer Immobilie nach dem Bewertungsgesetz kann vom Verkehrswert abweichen. Nicht berücksichtigt: Betriebsvermögen (§§ 13a–13c), Hausrat- und Pflegefreibeträge (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 9), Zugewinnausgleich (§ 5), Nachweis höherer Erbfallkosten, tatsächlich auf Vorschenkungen gezahlte Steuer und Sonderfälle wie Vor- und Nacherbschaft.

Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Steuerberatung. Jeder Fall wird erst nach Mandatierung im Detail geprüft – Genauigkeit lohnt sich. Alles Weitere gerne im Erstgespräch mit Team tes tax. Fachliche Verantwortung: Steuerberater Florian Enders.

Fälle, die für uns sprechen

Anonymisierte Einblicke in reale Mandate – was wir für unsere Mandanten erreicht haben.

Alle Fälle
  • Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

    Erbschaftsteuer

    Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

    Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

    Ergebnis

    62.700 €Steuer gespart
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

    Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
  • Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

    Schenkungsteuer / Immobilien

    Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

    Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

    Ergebnis

    0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
  • Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

    Nachfolgeplanung

    Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

    Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

    Ergebnis

    1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
  • Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

    Betriebsprüfung

    Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

    Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

    Ergebnis

    137.000 €Mehrbelastung reduziert
  • Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

    Unternehmensnachfolge

    Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

    Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

    Ergebnis

    0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensstrukturierung

    Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

    Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

    Ergebnis

    Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

    Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

    Ergebnis

    75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Unternehmensverkauf

    Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

    Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

    Ergebnis

    420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Investitionsplanung

    Großinvestition steuerlich optimal geplant

    Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

    Ergebnis

    185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
  • Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

    Geschäftsführervergütung

    Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

    Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

    Ergebnis

    120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
  • Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

    Steuerliche Unternehmensplanung

    Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

    Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

    Ergebnis

    250.000 €Liquidität steuerlich geplant
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Anonymisierte Darstellung. Frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang künftiger Mandate.

Gefaltete Hände einer älteren Person im Schoß

Erbschaftsteuer

Immobilienbewertung angegriffen – Erbschaftsteuer gesenkt

Unsere Mandantin erbte ein Mehrfamilienhaus; das Finanzamt stellte den Grundbesitzwert im typisierten Verfahren mit 1.480.000 € fest – weit über dem erzielbaren Marktwert. Wir haben ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG beauftragt und Einspruch eingelegt – mit Erfolg: Der Wertansatz wurde auf 1.150.000 € korrigiert, die festgesetzte Erbschaftsteuer sank um 62.700 €.

Ergebnis

62.700 €Steuer gespart
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

GmbH-Anteile schenkungsteuerfrei übertragen

Ein Unternehmer wollte seine GmbH-Anteile im Wert von 2,8 Mio. € an Sohn und Tochter übergeben. Wir haben die Gesellschaft auf die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG vorbereitet – Verwaltungsvermögen bereinigt, Lohnsummen dokumentiert – und die Optionsverschonung beantragt – mit Erfolg: Die Übertragung blieb vollständig schenkungsteuerfrei, die Behaltensfristen werden von uns laufend überwacht.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer bei 2,8 Mio. € Betriebsvermögen
Giebel eines Wohnhauses mit Ziegeldach vor blauem Himmel

Schenkungsteuer / Immobilien

Mehrfamilienhaus gegen Nießbrauch übertragen

Ein Ehepaar wollte ein vermietetes Mehrfamilienhaus (Wert 1,6 Mio. €) an die beiden Kinder übergeben, ohne auf die Mieteinnahmen zu verzichten. Wir haben die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt strukturiert: Der Kapitalwert des Nießbrauchs und der 10-%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien senkten den steuerpflichtigen Erwerb unter die Freibeträge – mit Erfolg: 0 € Schenkungsteuer, die Eltern behalten die Erträge lebenslang.

Ergebnis

0 €Schenkungsteuer, Versorgung gesichert
Zwei Personen halten sich über einem Tisch an den Händen

Nachfolgeplanung

Familienpool – Immobilien geordnet übertragen

Eine Familie mit vier Immobilien (Gesamtwert 4,2 Mio. €) und drei Kindern stand vor unkoordinierten Einzelschenkungen. Wir haben eine Familiengesellschaft errichtet, die Objekte eingebracht und Gesellschaftsanteile im Zehnjahresrhythmus verschenkt – Stimmrechte und Entnahmen bleiben bei den Eltern – mit Erfolg: Die erste Tranche nutzte Freibeträge von 1,2 Mio. € vollständig aus; künftige Übertragungen laufen nach Plan statt nach Erbfall.

Ergebnis

1,2 Mio. €steuerfrei übertragen (1. Tranche)
Lichthof eines Bürogebäudes mit Rolltreppen und Menschen auf den Galerien

Betriebsprüfung

Betriebsprüfung – Nachzahlung deutlich reduziert

Bei einem mittelständischen Produktionsunternehmen stand eine Betriebsprüfung für mehrere Veranlagungszeiträume an – im Fokus standen Rückstellungen, die private Pkw-Nutzung und die steuerliche Behandlung mehrerer Investitionen. Wir haben die Sachverhalte aufgearbeitet, die Prüferfeststellungen steuerlich eingeordnet und die Gespräche mit dem Finanzamt begleitet – mit Erfolg: Die zunächst erwartete Mehrbelastung von 185.000 € sank auf 48.000 €.

Ergebnis

137.000 €Mehrbelastung reduziert
Schlüsselbund steckt im Schloss einer Tür

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge frühzeitig steueroptimiert

Ein Unternehmer wollte sein Familienunternehmen mit einem Unternehmenswert von rund 6,5 Mio. € schrittweise auf seine beiden Kinder übertragen. Wir haben die bestehende Struktur analysiert, die Voraussetzungen der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG geprüft und die Übertragung einschließlich Stimmrechten und künftiger Beteiligungsverhältnisse strukturiert – mit Erfolg: Die Nachfolge ist langfristig vorbereitet, die steuerliche Belastung sank auf 0 €.

Ergebnis

0 €Unternehmensnachfolge steueroptimiert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensstrukturierung

Holdingstruktur für Wachstum und Nachfolge

Eine Gesellschafterin hielt sämtliche Anteile an ihrer operativen GmbH persönlich und plante zugleich weitere Beteiligungen und Investitionen. Wir haben die Beteiligungsstruktur analysiert und eine Holdinglösung entwickelt, über die künftige Beteiligungen und Gewinne strukturiert werden – mit Erfolg: Neben der steuerlichen Optimierung ist die Struktur zugleich auf einen späteren Unternehmensverkauf und die nächste Generation vorbereitet.

Ergebnis

Steuerbelastung optimiertStruktur für Wachstum und Nachfolge
Tischrechner zwischen Belegen und einem Quittungsblock

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer geprüft und korrigiert

Ein international tätiges Handelsunternehmen behandelte innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Leistungen umsatzsteuerlich uneinheitlich. Wir haben die Prozesse analysiert, die Buchhaltung überprüft und die umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsvorgänge neu strukturiert – mit Erfolg: Drohende Nachzahlungen von 75.000 € wurden bereits im laufenden Jahr vermieden, die Prozesse sind für die Zukunft klar dokumentiert.

Ergebnis

75.000 €Umsatzsteuerrisiko reduziert
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Unternehmensverkauf

Unternehmensverkauf steuerlich vorbereitet

Ein Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens plante den Verkauf seiner Beteiligung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Noch vor Beginn der konkreten Verkaufsverhandlungen haben wir die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Exit-Szenarien berechnet und die bestehende Beteiligungsstruktur analysiert – mit Erfolg: Die Transaktion ist steuerlich vorbereitet, eine mögliche Steuerbelastung von über 1 Mio. € sank auf 420.000 €.

Ergebnis

420.000 €Steuerbelastung beim Exit reduziert
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Investitionsplanung

Großinvestition steuerlich optimal geplant

Ein expandierendes Industrieunternehmen plante Investitionen von rund 2,4 Mio. € in neue Maschinen und Betriebsausstattung. Statt die Investitionen erst im Jahresabschluss steuerlich zu betrachten, haben wir die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld analysiert und mit der Ergebnisplanung verknüpft – mit Erfolg: Investitionszeitpunkte und steuerliche Effekte wurden aufeinander abgestimmt, die Liquiditätsplanung um 185.000 € entlastet.

Ergebnis

185.000 €Steuerliche Entlastung geplant
Hoher Stapel aus Papieren und farbigen Mappen

Geschäftsführervergütung

Geschäftsführerverträge geprüft – Risiken beseitigt

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bestanden mehrere Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer – unter anderem zu Vergütung, Tantieme und Dienstwagen. Wir haben die bestehenden Vereinbarungen steuerlich überprüft und mit der tatsächlichen Durchführung abgeglichen – mit Erfolg: Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung von 120.000 € wurden frühzeitig erkannt und für die Zukunft sauber geregelt.

Ergebnis

120.000 €Steuerliches Risiko reduziert
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Steuerliche Unternehmensplanung

Gewinnsprung – Steuern und Liquidität geplant

Bei einem Unternehmer im Dienstleistungsbereich stieg der Gewinn innerhalb eines Jahres von 650.000 € auf 1,4 Mio. € – die dadurch entstehenden Steuerzahlungen hätten die Liquiditätsplanung erheblich belastet. Wir haben die voraussichtliche Steuerbelastung frühzeitig berechnet, Vorauszahlungen angepasst und die steuerlich relevanten Maßnahmen für das laufende und kommende Jahr geplant – mit Erfolg: Die Liquidität blieb trotz des starken Wachstums planbar, die Belastung sank um 250.000 €.

Ergebnis

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Ihre Ansprechpartner

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Zwei Spezialisten, ein Steuerbereich: Florian Enders und Daniel Schollenberger begleiten Ihre Nachfolge-, Erbschaft- und Strukturfragen persönlich – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung, die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders. Keine Hotline, kein Bearbeiterwechsel.

  • Florian Enders, SteuerberaterSteuerberater

    Florian Enders

    Partner · Leitung Steuerbereich

    Florian Enders verantwortet den Steuerbereich von tes. Er berät Unternehmer, Gesellschafter und Familien mit gewachsener Vermögenssubstanz bei Unternehmensnachfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Holdingstrukturen und Vermögensschutz – auch grenzüberschreitend. Er sagt Ihnen auch, wenn sich eine Gestaltung nicht lohnt.

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    • Holding & Familienstiftung
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  • Daniel Schollenberger, FinanzwirtFinanzwirt

    Daniel Schollenberger

    Fachlicher Ressortleiter

    Daniel Schollenberger ist Finanzwirt und fachlicher Ressortleiter im Team von Steuerberater Florian Enders, spezialisiert auf Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Nachfolge. Aus Finanzverwaltung und Kanzleipraxis kennt er beide Seiten des Verfahrens – er bereitet Erklärungen und Gestaltungen vor und übersetzt komplexe steuerliche Fragen in Entscheidungen, die man verstehen kann.

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    Das Team im Hintergrund

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    Buchhaltung, Erklärungen, Fristen und die Kommunikation mit den Finanzämtern: Ein festes Team in Liederbach hält die Mandate am Laufen. Jedes Mandat hat feste Bearbeiter – die fachliche Verantwortung liegt bei Steuerberater Florian Enders.

    • Buchhaltung
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    • Kommunikation mit den Finanzämtern

    Liederbach am Taunus · Frankfurt am Main

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Bei tes arbeiten Steuer- und Rechtsberatung am selben Fall: Der Übergabevertrag wird steuerlich gerechnet und juristisch wasserdicht gemacht – von Menschen, die sich den Flur teilen.

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